EU-Kommission hält sich nicht an eigene Regeln

Hallo,

erstmal ist es schon etwas fragwürdig, dass die EU-Kommission Steuergelder dafür verwendet um die öffentliche Meinung über Propaganda zu beeinflussen um die eigenen Gesetzesvorschläge eher durchbringen zu können.

Dass Sie dazu aber Microtargeting betreiben, so dass Menschen die sich für Themen die zu den Schlagworten „Qatargate, Brexit, Marine Le Pen, Alternative für Deutschland, Vox, Christian, Christian-phobia, Giorgia Meloni“ passen nicht erreicht, ist nicht nur fragwürdig - es ist auch illegal.

Und ausgerechnet die EU-Kommission hat dafür gesorgt, dass dieses Verhalten illegal ist - was sie aber nicht davon abhält es selbst anzuwenden.

Welche Konsequenzen wird es für die Verantwortlichen in der EU-Kommission für diesen Rechtsbruch geben?

Wieso möchte man bei der EU-Kommission Menschen die sich für Themen die z. B. mit der AfD, dem Brexit, dem Christentum usw. befassen ausdrücklich nicht erreichen?

Gruß
Desperado

Stimmen über „Gesetzesvorschläge“ in der EU neuerdings die Twitter-User ab oder sind das nicht doch eher EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat?

Wurde das schon so entschieden? Ich lese in dem Artikel nur, dass jemand der Ansicht ist, dass das illegal sei und dass er gerade mal Beschwerde eingereicht hat. Von einer Stellungnahme des EDSB oder gar einem Urteil steht da gar nichts. Weißt Du da mehr?

Welcher EU-Kommissar hat denn die Twitter-„Kampagne“ in Auftrag gegeben?

Na, dazu wirst Du doch sicher eine Meinung haben. Teile diese doch mit uns, damit die alle wissen, worauf sie sich einlassen.

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Das Ganze wirkt wirklich ziemlich heuchlerisch - die EU-Kommission hat selbst dafür gesorgt, dass solche Methoden verboten sind, und nutzt sie dann trotzdem? Wenn das stimmt, sollte es auf jeden Fall Konsequenzen geben. Besonders fragwürdig finde ich, dass bestimmte Gruppen bewusst „ausgeschlossen“ wurden. Das hat schon ein Geschmäckle von Manipulation, gerade wenn Steuergelder im Spiel sind. Da sollte dringend Transparenz her!

Verweis. Der EDSB hat nur eine Verwarnung ausgesprochen - also eine formelle Feststellung, dass die Verarbeitung rechtswidrig war. Der EDSB vertritt die Ansicht, dass andere Maßnahmen, wie z. B. eine Geldstrafe, nicht notwendig waren, da die Kommission die Praxis bereits eingestellt hat. Die Entscheidung wurde gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 erlassen. Diese wird oft als „EU-DSGVO“ bezeichnet und gilt nur für die EU-Institutionen, aber ist der „normalen“ DSGVO sehr ähnlich.

Hat mich ca. 5 Sekunden mit Google gekostet…

Hier kann man alles ausführlich nachlesen:

Selbst Autokraten probieren über Propaganda die Meinung der Bevölkerung zu beeinflussen weil man eben nicht alles gegen die Meinung der Mehrheit durchdrücken kann. Da Politiker gerne wiedergewählt werden, sollte logisch sein, dass man ein Interesse daran die Wähler zu beeinflussen.

Es gibt Gesetze und die EU-Kommission hat dagegen verstoßen. Ob es dazu bereits ein Urteil gibt ist nicht relevant - oder ist ein Mord für Dich auch kein Mord wenn der Täter noch nicht verurteilt wurde bzw. wenn niemand Anklage erhoben hat?

Wer es war weiß ich nicht - sicher weiß ich aber, dass ich es nicht war, deshalb kann ich die Frage nach den Gründen ebensowenig beantworten.

War der Vorwurf nicht, dass die Botschaften genau die nicht erreichten, die sie ohnehin nicht hätten hören wollen?

Und das entscheidest Du oder entscheidet das der Datenschutzmensch, der sich mit der Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten gewandt hat?

Du weißt schon, dass jeder nachlesen kann, worauf sich meine Frage bezog, oder?
:point_down: