EU-Konvent... und weiter?

Hallo Wissende,

der EU-Konvent hat seine Arbeit abgeschlossen, der Entwurf für einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ wurde der italienischen Ratspräsidentschaft übergeben, am 4. Oktober 2003 soll die Regierungskonferenz in Rom eröffnet werden.

Meine Fragen:

  1. muss der Vertrag über die Verfassung einstimmig beschlossen werden? (möglichst mit Fundstelle)
  2. geplant ist eine Unterschrift der Mitgliedstaaten nach dem Beitritt im Mai 2004, noch vor den Europawahlen im Juni 2004 - bis wann muss dann der Vertragstext fertig vorliegen?
  3. der Text wird dann quasi als Abschluss der Regierungskonferenz beschlossen, dann übersetzt, dann unterschrieben - kann da nicht noch „einer“ in der Zwischenzeit die Meinung ändern?

Fragende Grüße
Uli

Hallo Uli,
ich glaube ich habe was zu Deiner ersten Frage gefunden.

Hallo Wissende,

der EU-Konvent hat seine Arbeit abgeschlossen, der Entwurf für
einen „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ wurde der
italienischen Ratspräsidentschaft übergeben, am 4. Oktober
2003 soll die Regierungskonferenz in Rom eröffnet werden.

Meine Fragen:

  1. muss der Vertrag über die Verfassung einstimmig beschlossen
    werden? (möglichst mit Fundstelle)

Nach 16 Monaten hat der 105-köpfige Europäische Konvent am 13. Juni 2003 seine Beratungen offiziell beendet und den gemeinsamen Entwurf für eine EU-Verfassung verabschiedet. Im Rahmen des Gipfel von Thessaloniki am 19./20. Juni 2003 überreichte der Konventspräsident Valerie Giscard d’Estaing dem Europäischen Rat feierlich den Verfassungsentwurf. Da nur die Mitgliedstaaten berechtigt sind, über Vertragsveränderungen zu beschließen, muss der vom Konvent erarbeitete Verfassungsentwurf einer Regierungskonferenz vorgelegt werden, die dem Verfassungsentwurf einstimmig zustimmen muß. Die Regierungskonferenz wird auf der Ebene der Staats- und Regierungschef unterstützt von den Außenministern tagen. Die Vertreter der 10 Beitrittstaaten nehmen bereits als gleichberechtigte Mitglieder teil. Auch Vertreter der Kommission und des Parlaments werden an den Beratungen beteiligt werden.

http://www.kulturrat.de/aktion/aktion-eu-verfassung.htm

  1. geplant ist eine Unterschrift der Mitgliedstaaten nach dem
    Beitritt im Mai 2004, noch vor den Europawahlen im Juni 2004 -
    bis wann muss dann der Vertragstext fertig vorliegen?
  2. der Text wird dann quasi als Abschluss der
    Regierungskonferenz beschlossen, dann übersetzt, dann
    unterschrieben - kann da nicht noch „einer“ in der
    Zwischenzeit die Meinung ändern?

Ich denke mal, dass das theoretisch noch moeglich ist. Aber ob die Mitgliedsstaaten noch so laenger Anlaufphase dann doch noch mal im letzten Momemt alles ueber den Haufen werfen, wage ich zu bezweifeln. Das wuerde auf jede Fall fuer schwere diplomatische Probleme sorgen.

Fragende Grüße
Uli