Hi.
Im Klartext:
Die EU hat seit 1993 in den sog. Kopenhagener Kriterien als VORRAUSETZUNG der Beitritts-Verhandlungen mit der Tuerkei ua. als Basis allen Tuns:
EU-TEXT der Bundesregierung dazu:
Der Europäische Rat von Helsinki am 11./12. Dezember 1999 hat die Türkei formell als Beitrittskandidaten anerkannt.
Das heißt, die Türkei wird jetzt wie jeder andere Beitrittskandidat behandelt: Sie muss sich damit auch an den gleichen Kriterien messen lassen und es werden für sie die gleichen Heranführungsinstrumente vorgesehen.
Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden erst aufgenommen, wenn sie die politischen Kriterien des Europäischen Rats von Kopenhagen vom Juni 1993 erfüllt (sog. „Kopenhagener Kriterien“:
Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung Schutz von Minderheiten).
Die Bundesregierung hat sich bereits unter deutschem EU-Ratsvorsitz im ersten Halbjahr 1999 aktiv für den Kandidatenstatus der Türkei eingesetzt.
Diese Vorarbeiten bereiteten den Weg für die Entscheidung von Helsinki.
*********** ENDE DER MELDUNG **************
Heisst doch klar, TR kann, soll in die EU , aber soo wie sie dasteht eben NICHT.
Darin ist nichts scheinheilig seitens der EU sondern klipp und klar in allen Einzelheiten ganz genau und penibel besprochen.
Bye
Hans
Bye
Hans