EU-Recht für die Einsatzdauer bei Zeitarbeitern

Hallo,

ich habe gehört, dass das momentan angewandte Recht, Zeitarbeitskräfte unbefristet an nur EIN Unternehmen zu verleihen, nicht dem EU-Recht entspricht.

Gibt es irgendwelche Hinweise, dass von der EU Bestrebungen bestehen, hier Rechtsgleichheit mit den anderen EU-Ländern herzustellen oder konkreter, besteht die Chance, dass diese Regelung in Deutschland für ungültig erklärt wird und Zeitarbeiter, die über einen gewissen Zeitraum an den gleichen Entleiher verliehen worden sind, wieder einen Anspruch auf Festeinstellung haben?

MfG
BaBlue