Liebe/-r Experte/-in,
vergeblich suche ich bei Anwälten und im Internet nach Antworten.
Wenn ein EU-Bürger mit festem Wohnsitz in Deutschland ein Radunfall in Deutschland mit eine US-Amerikanerin-
Touristin/Fußgängerin hat, die laut Polizeiakten die Unfallverursacherin ist. Wie sehen dann die Rechte der Unfallopfer aus?
Wenn das Opfer operiert werden muss und an den Folgen des Unfalls leidet.
Wenn das Opfer Zusatzausgaben und Verdienstausfall hat.
An wen kann sich das Opfer wenden?
Gibt es Rechtsabkommen mit USA? (konnte keine googeln)
Hat das Opfer überhaupt eine Chance auf Kostenerstattung + Schmerzensgeld wenn die Unfallverursacherin schon zurück in USA ist (Iowa)?
Danke im voraus
Grüße
Ivo