EU-Rechtsabkommen mit USA?

Liebe/-r Experte/-in,
vergeblich suche ich bei Anwälten und im Internet nach Antworten.
Wenn ein EU-Bürger mit festem Wohnsitz in Deutschland ein Radunfall in Deutschland mit eine US-Amerikanerin-
Touristin/Fußgängerin hat, die laut Polizeiakten die Unfallverursacherin ist. Wie sehen dann die Rechte der Unfallopfer aus?
Wenn das Opfer operiert werden muss und an den Folgen des Unfalls leidet.
Wenn das Opfer Zusatzausgaben und Verdienstausfall hat.
An wen kann sich das Opfer wenden?
Gibt es Rechtsabkommen mit USA? (konnte keine googeln)
Hat das Opfer überhaupt eine Chance auf Kostenerstattung + Schmerzensgeld wenn die Unfallverursacherin schon zurück in USA ist (Iowa)?

Danke im voraus
Grüße
Ivo

Hallo ivo
Grundsätzlich gilt auch hier der Grundsatz, daß der Verursacher den Schaden ersetzen muß.
Das gilt auch für Amerikaner!!
Aber wie immer im Rechtsleben, heißt es auch hier:
Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.
Ich möchte damit sagen, daß Du grundsätzlich eine Schadensersatzklage an die Verursacherin stellen kannst.
Aber die musst Du (fast) 100% sicher, in Amerika anstregen.
Da für ein deutsches Gericht eine Ladefähige Deutsche Anschrift fehlt.

Ich würde das aber erst mal mit einem persönlichen Anschreiben versuchen und die Schadenssumme mit KOPIERTEN Unterlagen belegen.
Unbedingt auch das Protokoll der Polizei in Kopie beilegen.
Formuliere Dein Schreiben so, daß Du davon ausgehst daß der Verursacher den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden soll.
Und sehr wichtig: Setze eine Frist für die Beantwortung Deines Schreibens.

Sollte sich die/der Verursacher(in) nicht melden, dann bleibt Dir der Weg zum Rechtsanwalt nicht erspart.
Allerdings ist das ohne eine Rechtsschutzversicherung eine teure Angelegenheit.
Bedenke aber auch, daß nicht alle Amerikaner reich sind. Auch nicht die, die nach Europa kommen.
Du kannst also nur hoffen, daß der Verursacher auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte oder über genügend Mittel verfügt.

Für weitere Informationen stehe ich gerne zur Verfügung
Franz

Hallo ivo
Grundsätzlich gilt auch hier der Grundsatz, daß der
Verursacher den Schaden ersetzen muß.
Das gilt auch für Amerikaner!!
Aber wie immer im Rechtsleben, heißt es auch hier:
Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.

Hallo Franz,

Vielen Dank für die prompte und informative Antwort.
Ich neige auch dazu zuerst den einfachsten und leichtesten Weg an zu steuern.
Natürlich würde mein Schreiben erleichtern wenn ich verständlich meine Rechte (Eu-USA Rechtsabkommen)kennen würde um meinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Ich habe mir runter geladen die Broschuere von B.Justizuministerium über Internationales Privatrecht und Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten. 100% verstanden habe ich es nicht.
Alles gute
Gruß
Ivo

Lieber Ivo,

sorry, kann ich leider nicht beantworten.

Gruß Brigitte

Hallo , ich bin keine Rechtsexpertin /aNWÄLTIN ETC: