EU Rente

Hallo Fachleute.

Angenommen, ein Arbeitnehmer wird durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall dauerhaft erwerbsunfähig.
Welche Auswirkungen auf die Höhe der Rente hat die Tatsache, ob es sich um einen Freizeitunfall oder um einen Wegeunfall handelt?

Danke für Antworten und §§,

tantal

Hallo,

bei einem Vorfall, der eine Erwerbsminderung hervorruft, kommt es erst einmal grundsätzlich nicht auf die Schuldfrage an.
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Rententräger die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV bzw. die jeweiligen BGen) ist gem. § 7 SGB VII (s.u.):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

Grundsätzlich ist bei voller Erwerbsminderung von sozialversicherungspflichtigen AN die gesetzliche Rentenversicherung (DRV, Knappschaft) zuständig.
Bei Wegeunfällen ist bei Wegen von und zur Arbeit, aber auch in Zusammenhang mit der Ausübung bestimmter Ehrenämter gem. § 2 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html
die DGUV zuständig.
Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben, da die Berechnungsgrundlage nicht die Zahl und Höhe der Beiträge, sondern das unmittelbar vor dem Versicherungsfall erzielte Einkommen ist gem. § 56 SGB VII:
Ist nur Teilerwerbsminderung gegeben, wird eine BG-Rente idR „on Top“ auf ein evtl. zusätzliches Einkommen gezahlt (Ausnahme: ALG II, Grundsicherung)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html
Ist nur Teilerwerbsminderung gegeben, wird eine BG-Rente idR „on Top“ auf ein evtl. zusätzliches Einkommen gezahlt (Ausnahme: ALG II, Grundsicherung)

Auch der Anspruch auf Verletztengeld ist idR höher wie das Krankengeld.

Stellt die DGUV übrigens einen Grad der Erwerbsminderung (MdE) fest, ist dieser Grad als Untergrenze für das Versorgungsamt bei einem Antrag auf Schwerbehinderung (GdB) verbindlich gem. § 69 Abs. 2 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__69.html

Worauf sich allerdings ein Mensch, der Leistungen der DGUV beansprucht, unbedingt einstellen sollte, ist die Tatsache, daß kaum ein Zweig der Sozialversicherung so unerbittlich versucht, Ansprüche abzuwehren wie die DGUV. Da können bei Wegeunfällen schon wenige Meter Abweichung vom direkten Weg ausreichen, um der DGUV Vorwände zu liefern, einen Versicherungsfall abzulehnen.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen ggü. der DGUV sollte Mensch daher immer mit einem effektiven Rechtsschutz im Sozialrecht versehen sein. Diesen haben Mitglieder von DGB-Gewerkschaften im Beitrag inklusive, ansonsten empfiehlt sich die Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie VdK, SoVD etc. oder aber eine private Rechtsschutzversicherung, die auch ausdrücklich Sozialrecht beinhaltet.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für Deine ausführliche Information.

Viele Grüße,

tantal