Hallo und guten Tag.
Ein Schwerbehinderter wurde mit knapp 50 Jahren in Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) „verwiesen“.
Der Schwerbehinderte, ab 70% MDE, hat ja die Möglichkeit, mit 60 Jahren in Altersrente zu gehen.
Ist es jetzt schon sinnvoll, wenn man die Erwerbsunfähigkeitsrente im Alter von 59 Jahren in die Altersrente dann ab 60 umwandelt?
Nachfragen wenn etwas unklar erscheint, beantworte ich gerne.
MFG
Hans13