Hallo Forumsteilnehmer.
Ein Arbeitnehmer ist schon seit 10 Jahren in Erwerbsunfähigkeitsrente (EU) und ist heute 59 Jahre alt. Es liegen im Schwerbehindertenausweiß 100% MDE und einige Merkzeichen vorhanden.
Kann bzw. sollte der EU-Rentner mit erreichen des Alters von 60 Jahren seine EU-Rente „umwandeln“ in Altersrente?
Es ist ja bekannt, dass man mit einer Schwerbehinderung ab 70 % mit dem ereichen des 60. Lebensjahres in Altersrente gehen kann.
Ist dann zu erwarten, dass nach der „Umwandlung“ der Rente sich ein höherer Rentenanspruch daraus errechnet?
Klar, eine genaue und persönliche Vorstellung bei einer Rentenberatungsstelle wird wohl nicht ausgeschlossen sein.
Doch vorab wollte ich halt mal hier solch eine Frage in die Runde stelle.
Danke auch für Anworten und Hinweise.
MfG
Hans13