Eu Rente und Unterhalt vom Sohn

Ich erhalte auf Grund meiner Behinderung und Erwerbsunfähigkeit Rente. Mein Sohn würde mich monatlich unterstützen (Unterhalt). Muss er oder ich für die Unterhaltssumme Krankenversicherung zahlen? Kann er und muss ich das in der Einkommenssteuer angeben?
Wird mir etwas von der Rente abgezogen?

Mhmm…das kommt ganz darauf an, ob es eine Schenkung aus Nettigkeit ist, weil es ihr Sohn ist und er es gern möchte, oder weil er auf Grund von Amtswegen muss. Wenn er Sie aus Nettigkeit unterstützen möchte passiert gar nichts. Dann freuen Sie sich einfach drüber. Ist es aber Auflage eines Amtes, verhält sich die Sache anders, oder wenn Sie noch Grundsicherung, ALG II, etc beziehen.
LG, Lars Horst
www.lars-horst.de
www.fairvereinen.de

Hallo

Bedaure, dazu kann ich nichts sagen.

Gruß

Hallo,
ich GLAUBE!, dass ein Zuschuss von einem Verwandten nicht steuerpflichtig ist. Es ist ja kein Verdienst.
Wenn man allerdings Grundsicherung, oder Wohngeld beantragt wird das- und da bin ich mir sicher- als " zu berücksichtigendes Einkommen" gewertet.
Krankenversicherung zahlt man nur für die Rente.
MfG.B.
P.S. MAN MUSS JA NICHT unbedingt eine finanzielle Zuwendung des Sohnes über ein Konto laufen lassen…

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze sind für alle Einkünfte Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Bei den 2 anderen Fragen-bin ich „überfragt“.!!, kommt auch auf das Alter an?.

MfG
-Leo!

Hallo Elisa
ob für den Unterhalt Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen sagt Ihnen Ihre Kasse.

In Sachen Steuern würde ich einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater um Rat fragen.
Sorry kann leider nicht helfen.
Gruß

Hallo Elisa59,
Bei der erhaltenen Erwerbsunfähigkeitsrente werden noch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung abgezogen. Bei der jährlichen Steuererklärung ist die Rente als Einahme auf jeden Fall zu versteuern!
Die Unterstützung vom Sohn ist nicht sozialversicherungspflichtig, muss jedoch auch in der Steuererklärung aufgeführt werden (würde ich mir aber überlegen)

Gruß Signaljonny

Hallo, wenn Sie als Rentner pflichtver-sichert sind, wird der Unterhalt des Sohnes nicht mit Beiträgen belegt - sprich - Sie brauchen keine Beiträge bezahlen.
Ihr Sohn kann den Unterhalt evtl. von der Steuer absetzen (bitte Finanzamt fragen - ich bin kein Steuerberater!). Von der Rente wird auch nichts abgezogen, sonst würde sich der Unterhalt ja nicht rechnen! Dies ist der Rechtsstand von heute, was nach den Wahlen passiert, kann ich nicht vorhersehen…
MfG
Frankie

Dazu kann ich Ihnen leider überhaupt nicht weiterhelfen!

hallo, warum machst du die unterhaltszahlung deines sohnes offiziell? kann ers von der steuer absetzen? von deiner rente mußt du nichts abgeben, aber deine staatlichen zuschüsse fallen evtl. weg, kommt auf deine rentenhöhe an. also- warum keine inoffizielle hilfe?

Hallo Elisa59,
das sind wirklich viele Fragen, von denen ich nur zur steuerrechtlichen Frage mit der Einkommensteuer was sagen kann:
Der Sohn kann in der Einkommensteuer Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei unterhaltsbedürftigen Empfängern fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Wenn Sie soviele Einkünfte haben, sind sie ja nicht unterhaltsbedürftig, oder?
Wenn der Sohn den Unterhalt ohne Verpflichtung zahlt, dann gibt es keine steuerliche Vergünstigung.
Ich würde das dann nicht Unterhalt nennen, sondern einfach Geldschenkungen, damit interessiert das unterhalb der hohen Freibeträge zwischen Eltern und Kindern niemanden.
MfG Tagliatelle78