Hallo
mein Hausarzt ist leider unerwartet in Rente gegangen, eine andere Ärztin hat daraus dann eine neue Praxis gemacht (quasi nicht als Hausarzt übernommen)
Jetzt muss ich wegen der EU Rentenverlängerung (9Jahr) den ärztlichen Bericht mit der Einschätzung des Hausarztes dazu abgeben. Ich bin seit einigen Monaten bei dieser Ärztin, aber sie kennt mich noch nicht genau, was soll ich tun, denn sie will eine andere Einschätzung abgeben wie mein HA die letzten 9 Jahre. Durch Corona war man ja auch nicht viel bei anderen Ärzten, die nahmen ja immer nur Notfälle.
Was soll ich nun machen?
Ja, man sah ihm sein Alter halt nicht an !
Dieses „Problem“ kommt nicht nur bei Dir vor, Praxisaufgabe oder - übernahme ist normal.
Wie ist es nun hier, Nachfolgerin hat nicht übernommen, also auch die alten Akten von Dir nicht zur Hand ?
Dann beschaffe die, damit sie sich in die alten Diagnosen usw. einlesen kann.
Die Ärztekammer müsste die Akten haben, falls sie nicht doch in der Praxis lagern sollten.
Aber ist es denn medizinisch undenkbar, dass die EU auch mal endet weil sich in 9 Jahren was gebessert hat und man wenigsten teilweise wieder am Erwerbsleben teilnehmen könnte ?
Wenn die Rente gestrichen werden sollte, so hat man ja immer noch rechtliche Möglichkeiten des Widerspruchs , wo dann letztlich ein Gutachten bei einem weiteren Arzt angefordert wird und ein Richter am Sozialgericht entscheidet.
MfG
duck313
Naja, er war einige Wochen krank und dann hieß es eben er kommt nicht mehr, das hatte nichts damit zu tun ob und wie alt er ist, es war eben unerwartet.
Ja das mit den alten Akten kann ich evtl. besorgen , danke dafür aber … es geht mir nicht darum was jetzt bei raus kommt… übrigens etwas unnötig mich darauf hinzuweisen das man viell. arbeiten könnte nach 9 Jahren, das war nicht die Frage ich bin mittlerweile Pflegestufe 2 usw. aber das hat hier nichts zu suchen, meine Frage war die bezgl. des Arztes und 1 Satz aus deiner Antwort kann ich ja auch verwenden, danke , Gruß Katja
Wenn es so ist, besteht doch gar kein Grund sich Sorgen zu machen die EU könnte nicht verlängert werden.
Entweder diese Ärtzin oder ein anderer Arzt bestätigt deine Einschränkung oder eben nicht.
Kannst Dich doch auch an den Träger der EU-Rente wenden, wie und was Du machen sollst.
Und wenn sich dein Gesundheitszustand so darstellt, Pflegestufe usw. wie könnte denn dann die neue Ärztin zu einem anderen Eindruck gelangen und die EU nicht verlängern ?
Das erschließt sich mir nun gar nicht.
MfG
duck313
Ich habe nirgends geschrieben das die Ärztin eine anderen Eindruck haben könnte bzgl. der Verlängerung, ich schrieb das sie mich noch nicht richtig kennt das war alles.
Ich wollte nur eine Antwort auf meine Frage und keine weiteren Interpretationen
Trotzdem Danke
Gruß Katja
Das muss sich Dir auch nicht erschließen weil weder Du noich ich die Haltung der anderen Ärzten auch nur ansatzweise dazu einschätzen können!
Es kann eine junge, noch ziemmlich unerfahrene sein die alle unter allen Umständen wieder ins Erwerbsleben bringen will, es kann aber auch eine sein die nicht zugeben wollte, dass sie seine/ihre Akte, weil die garnicht mehr in der Praxis liegt, noch garnicht zu Gesicht bekommen hat.
Und so gesehen finde ich Deine, manchmal vorschnelle Urteilsfindung unter aller… ramses90
Was ihr da in meine Antwort rein interpretiert.
Das habe ich weder ausgesagt und gemeint.
Ich finde schon oder was bedeutet das hier ?
MfG
duck313
Ich habe eine Frage gestellt und du hattest sehr wohl einiges geschrieben was DU Interpretiert hattest:
„Ja, man sah ihm sein Alter halt nicht an " und
" Aber ist es denn medizinisch undenkbar, dass die EU auch mal endet weil sich in 9 Jahren was gebessert hat und man wenigsten teilweise wieder am Erwerbsleben teilnehmen könnte ?“
Da hat dann Ramses schon irgendwie recht
Jetzt habe ich ja einige Antworten, dann passt es schon
Na ja, dem Kinderarzt meiner Tochter sah man sein Alter auch nicht an , oder er hat sich vorzeitig zur Ruhe setzen wollen. Aber zum Glück nicht plötzlich, erst haben er und seine Kollegin (der man das Alter noch weniger ansah!) die Praxis an zwei deutlich jüngere Ärzte verkauft und haben sich dann von denen anstellen lassen, jetzt ist er nur noch, glaube ich, so 1-2 Tage die Woche da, und wenn mal Not am Mann ist. Aber möglich ist es schon.
Aber doch nicht mit Pflegestufe 2, also bitte!
Hallo Christa,
Du solltest Dich mal von vorschnellen Pauschalurteilen lösen:
Da gibt es in der Republik einige Hunderttausend AN, die mit so einer Pflegestufe oder auch höher noch am Erwerbsleben teilnehmen - zB Querschnittsgelähmte, MS-Kranke, Parkinson-Patienten …
Zwischen der Bewertung von Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt und der Bewertung von notwendigen Teilhabeleistungen bestehen große Unterschiede. Die sollte man kennen, wenn man sich zum Thema meldet.
Alberca
Hallo,
mir ist bei diesem Thema nur aufgefallen, dass die Ratsuchende hier und heute geschrieben hat, dass sie Pflegestufe 2 hätte - Pflegestufen gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Insoweit kann der KS-Modus wieder abgeschaltet werden.
Zum Sachverhalt selbst - wenn die neue Ärztin eine andere Einstellung hat, dann ist es eben so. Ich meine, das wird sich nicht gravierend auf die Entscheidung der Rentenversicherung auswirken, außerdem gibt es da immer noch den Weg des Widerspruchs.
Gruss
Czauderna
Zur Info. In der Schweiz ist alles möglich. Die staatliche Versicherung („IV“) prüft den Anspruch alle paar Jahre wieder. Man ist zu krank zu arbeiten (man ist auch nicht Vermittlungsfähig), aber zu gesund um krank zu sein.
Warum: Die Punkte der Arbeitsunfähigkeit sind definiert (als versichertes Ereignis). Wenn es nicht versichert ist, bekommt man kein Geld. Wenn die „IV“ nein sagt freuen sich auch die privaten Versicherungen und auch nichts mehr…
Zur Kenntnis …