Hallo Leute,
ich habe da eine verzwickte die Frage, die eigentlich einfach zu beantworten ist.
Also: Ausgangslage:
Jemand bezieht Erwerbsminderungsrente; Anhand seiner UniZeit hat er die 9/10 Regelung für die GKV überschritten. Nun musste er, obwohl er nie als AN bei der PKV war als EU- Rentner in der PKV sein. Bald wird die PKV den doppelten Satz verlangen, was den EU- Rentner in die Grundsicherung führen würde.
Nun der Plan:
Wenn man das richtig zusammenfasst dann:
Wenn Person L, nach Aussagen mal 12 und mal 24 Monate in einer ausländischen GKV Mitglied wird- also bspw. Umzug in das EU Ausland. Dann hat er Anspruch auf eine freiwillige Mitgliedschaft wieder bei der GKV.
Anspruchsgrundlagen:
SGB V; §9 Absatz 2 Nr. 5
Nach Ermessen von Mister L, wären es tatsächlich nur 12 Monate.
Würde es dann einen Unterschied machen, wenn Mister L sich im Ausland an einer Uni einschreibt, dort der GKV beitritt und sich für eine Promotion abmüht, um dann die Diss, nach 12 Monaten wieder in D, bei GKV Status zu schreiben?
Mister L wurde auch was von einem Formular, was dann die Rentenanstalt braucht, um die GKV Mitgliedschaft nachzuweisen, damit diese dann den AG Anteil bezahlt.
Also -
Brauche unbedingt verbindlich seriösen Rat.
Mit der Antwort rennt Mr. L Morgen zu einer GKV und lässt sich das verbindlich geben.
Beratung beim Anwalt hätte Mr. L, ca. 190 Euro + MwSt gekostet… (no comment)
Grüße