Hallo,
von einigen Stellen wird die Behauptung aufgestellt, dass der Deal zwischen EU und der TÜR rechtswidrig wäre. Begründet wird das - soweit ich es überblicke - mit
(A) der Behauptung, die TÜR würde sogar Syrer nach Syrien zurückschicken. Bislang wird aber nur recht diffus von Einzelfällen berichtet, so dass dieses Argument kaum über die „Gerüchteschwelle“ hinauskommt.
Das Argument zieht IMHO nicht. Die GFK wurde von der TÜR unterzeichnet. Es gilt allerdings eine territoriale Einschränkung, so dass die TÜR die GFK nur auf Flüchtlinge aus europäischen Herkunftsländern anwenden muß. Sie könnte also Syrer durchaus nach Syrien zurückschicken, selbst solche aus der EU überstellten. Die Wirkungskraft globalen Völkerrechts laße ich außen vor.
Tatsächlich aber hat sie sich gegenüber der EU verpflchtet, die zurückgenommenen syrischen Flüchtlinge gemäß der GFK als Flüchtlinge anzuerkennen, wendet also ihre territoriale Einschränkung nicht an.
(B) Den mittlerweile wieder militärisch geführten Konflikt mit Teilen der Kurden.
Das Argument zieht IMHO nicht. Asylanträge von Kurden werden in der EU geprüft. Anerkannte kurdische Flüchtlinge sollen nicht an die TÜR zurücküberstellt werden.
© Der „allg. Menschenrechtssituation“ in der TÜR.
Das Argument zieht IMHO nicht. Es ist viel zu allgemein formuliert und bezieht sich wohl auf die Einschränkung von Presse, Nichtbeachtung türk. Urteile zuungunsten der Regierung, Einschränkung von Demonstrationsrechten etc.pp. Menschenrechtliche Verstöße gegen Flüchtlinge hingegen sind nicht bekannt.
Welche handfesten und belegbaren Argumente gibt es, die eine Rückführung als (klar ersichtlich oder mindestens überwiegend wahrscheinlich) rechtswidrig erscheinen lassen?
Gruß
vdmaster