Hi!
Erst wollte ich es ja nicht glauben, aber es scheint wirklich wahr zu werden (und wenn es nicht so ernst wäre, könnte man glat darüber lachen):
Die EU wird aller Voraussicht nach die konzertanten Aufführungen der Orchesterwerke von Wagner, Ravel etc. verbieten müssen.
Der Grund:
In Kürze muß eine EU-Richtlinie für Lärmschutz europaweit umgesetzt werden. Danach dürfen an einem Arbeitsplatz keine Lärmbelastungen von mehr als 85 Dezibel auftreten. In Wagners „Fliegendem Holländer“ werden bis zu 115 Dezibel gemessen, der Schluß von Ravels „Bolero“ bringt es auf 101 Dezibel, und auch so manches andere „donnernde“ Werk, etwa von Brahms oder Saint-Saens, liegt deutlich über der Grenze.
Nein, es geht hier nicht um den Schutz der Zuhörer in Rang und Parkett, sondern um den der Angestellten im Orchestergraben. Denn Orchestermusiker sind Arbeitnehmer, und für die gelten die Arbeitsplatzschutzbestimmungen wie etwa die Lärmobergrenze von 85 Dezibel.
Nun könnte man den Musikern anraten, sich Ohrstöpsel oder Schallschutzkopfhörer aufzusetzen. Doch die Industrie mußte bestätigen, daß diese Schutzmechanismen keine ausreichende Lärmreduzierung für das Fortissimo ermöglichen - mal ganz abgesehen davon, daß mit Kopfhörern die Piano- und Pianissimostellen des Konzertes für die Musiker nicht mehr zu hören wären.
Wirklich entzückend, wie EU-Regulatoren vor nichts Halt machen!
Grüße
Heinrich