EU-Zeichen überkleben

Moin,

jemand entscheidet sich dazu, an den Nummernschildern seines Autos das blaue EU-Zeichen zu überkleben. Ist das in rechtlicher Hinsicht problemlos möglich?

Gruß
Ultra

Hi,

da die Behörde die EU-Zeichen nicht aus Spaß oder gestalterischen Zwecken auf den Kennzeichen angebracht hat, ist es natürlich nicht erlaub diese einfach zu überkleben. Änderungen an KFZ-Kennzeichen führen dann auch gerne mal zu einer Anklage wegen Urkundenfälschung…

Grüßle
Frank K.

Moin,

nein. Derjenige möge sich bitte §10 FZV genau durchlesen.
Insbesondere den Satz
(2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen.

Gruss Jakob

Moin,

nein.

Das ist aber ziemlich optimistisch.

§ 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG untersagt „Beeinträchtigung der Erkennbarkeit, Veränderung oder Entfernung“. Das ist eindeutig eine Veränderung.

lg
Richard

Hallo Ultra,

habe dazu mal was gelesen. Jemand hatte sich ein „NO“ in den EU-Sternkranz geklebt. Es war angeblich erlaubt, weil die blaue Fläche nicht direkt zum deutschen Kennzeichen gehören würde, sondern eher soetwas wie der „D“-Aufkleber ist. Und das wäre dann nur, bei einer Fahrt ins Ausland kritisch… Möglicherweise ist das Unsinn, aber google mal in diese Richtung!

Gruß Herr_Schulz

Moin,

nein.

Das ist aber ziemlich optimistisch.

§ 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG untersagt „Beeinträchtigung der
Erkennbarkeit, Veränderung oder Entfernung“. Das ist eindeutig
eine Veränderung.

Ja eben. Die Frage war, ob es in rechtlicher Hinsicht problemlos sei das Kennzeichen zu überkleben.
Meine Antwort lautete: Nein.
Wo liegt jetzt Dein Problem mir Optimismus zu unterstellen?
Meine Antwort ist korrekt, was Du ja auch mit Deinem Beitrag bestätigst.

Gruss Jakob

Und ich habe mal gelesen, gehört, orakelt…
Moin,

habe dazu mal was gelesen. Jemand hatte sich ein „NO“ in den
EU-Sternkranz geklebt. Es war angeblich erlaubt , weil die
blaue Fläche nicht direkt zum deutschen Kennzeichen gehören
würde , sondern eher soetwas wie der „D“-Aufkleber ist. Und :das wäre dann
nur, bei einer Fahrt ins Ausland kritisch…
Möglicherweise ist das Unsinn, aber google mal in diese
Richtung!

gehört, gemunkelt, vermutet…
Dafür gibt es ganz klare rechtliche Regelungen die auch bereits genannt wurden. Die blaue Fläche gehört zum Kennzeichen und ist in der Anlage 4 zu §10 FZV definiert.
Das Forum heisst hier wer- weiss -was und nicht, wer-hat-mal-was-gehört.

Gruss Jakob

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gehört, gemunkelt, vermutet…
Dafür gibt es ganz klare rechtliche Regelungen die auch
bereits genannt wurden. Die blaue Fläche gehört zum
Kennzeichen und ist in der Anlage 4 zu §10 FZV definiert.
Das Forum heisst hier wer- weiss -was und nicht,
wer-hat-mal-was-gehört.

Lass uns doch mal sachlich bleiben. Du verweist auf § 10 iVm Anlage 4 FZV. Das ist fürs erste hilfreich.

Aber: Was ist die Konsequenz eines Verstoßes dagegen? § 48 FZV (Ordnungswidrigkeiten) führt dies nicht im Katalog auf. Ist es eine Straftat? Urkundenfälschung wurde genannt. Eine Urkundenfälschung liegt vor, wenn es um eine Veränderung „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ geht. Darunter würde ich eher den Tankbetrüger fassen, der sein Kennzeichen wegen der Kameraüberwachung verfälscht.

Also, welche Sanktion käme im Ausgangsfall zum Tragen?

Ok, sorry Jakob, muss zugeben, dass ich es nicht gelesen hatte…

Es gibt noch Leute, die mit einem alten Nummernschild (ohne blaue Fläche) herumfahren. Die könnten ja auf die (blöde) Idee kommen, sich selber eine blaue Fläche zu basteln und da irgendwas wildes draufschreiben. Wäre das auch verboten? - Und wenn NEIN, warum? - Das Ergebnis wäre doch das Gleiche.

Gruß Herr_Schulz

Moin,

das ist sicher nicht einfach zu beantworten.
Eine Urkunde setzt sich in diesem Fall aus Kraftfahrzeug und Kennzeichen zusammen. Eine rechtswidrige Absicht kann ich aus dem Beispiel auch nicht erkennen. Fraglich ist auch, welcher Art die Überklebung sein soll. Ich denke dass ist das entscheidende.
Selbst das Übersprühen des Kennzeichens mit Klarlack erfüllt nicht den Tatbestand der Urkundenfälschung (BGH 4 StR 71/99). Etwas aktuelleres habe ich auf die Schnelle nicht finden können.

Dennoch könnte in Deinem Beispiel §22 Abs.3 StVG greifen, denn unter Umständen wäre die Erkennbarkeit beeinträchtigt. KFZ-Kennzeichen aus Litauen sehen den deutschen Kennzeichen im Aufbau sehr ähnlich, somit könnte es beim Überkleben des „D“ im Euro-Zeichen zu Verwechslungen kommen.
Unter http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2011/07/… ist das Verfahren eingestellt worden. Jedoch wurde hier im blauen Feld das „D“ erhalten.
In dem Urteil wurde auch ausgeführt dass der blaue Teil des Kennzeichens mit dem „D“ vom eigentlichen Kennzeichen zu unterscheiden ist.
Solange das „D“ unberührt bleibt scheidet demnach ein Kennzeichen missbrauch aus, da die Erkenn- und Feststellbarkeit des Kennzeichens unberührt bleibt.
Eine Urkundenfälschung scheidet aus, da sich die gedankliche Erklärung und die Beweisrichtung der Gesamturkunde nicht geändert hat.
Auch eine Urkundenunterdrückung scheidet aus (fehlende Nachteilszufügungsabsicht).
Man könnte es also darauf ankommen lassen. Aber wozu? Für Aufkleber bietet sich genügend andere Fläche am Auto.
Ich kann das jetzt allerdings nur nach den mir zur Verfügung stehenden Texten beurteilen.
Deine Frage ist vom rechtlichen Standpunkt daher sicher interessant.

Gruss Jakob

Moin,

Es gibt noch Leute, die mit einem alten Nummernschild (ohne
blaue Fläche) herumfahren. Die könnten ja auf die (blöde) Idee
kommen, sich selber eine blaue Fläche zu basteln und da
irgendwas wildes draufschreiben. Wäre das auch verboten? - Und
wenn NEIN, warum? - Das Ergebnis wäre doch das Gleiche.

Naja, auf den alten Kennzeichen hat man keinen Platz um drauf rum zu malen :wink:
Damit würde man also das Kennzeichen selbst (und nicht die blaue Fläche) bemalen, was sicher die Erkennbarkeit beeinträchtigt bzw. würden hier dann die vorgeschriebenen Abstände zueinander nicht mehr passen.

Gruss Jakob

Unter
http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2011/07/…
ist das Verfahren eingestellt worden. Jedoch wurde hier im
blauen Feld das „D“ erhalten.

Ja, das ist ein interessanter Link. In meinem Beispiel sollte es auch nur um das Euro-Zeichen gehen. Das „D“ sollte sichtbar bleiben.

Warum man das tut? Vielleicht, weil man kein Freund der EU und ihrer undemokratischen Strukturen ist? Oder weil man HSV-Fan ist und den Aufkleber lieber dort anbringen will. Denn wenn man das Auto später mal verkauft, braucht man den Aufkleber nicht abkratzen.

Da hast Du recht. Ich hatte Deine vollkommen richtige Antwort falsch interpretiert. Sorry.