Eucharistieverständnis/Abendmahl

Ich habe eine simple Frage zum katholischen Eucharistieverständnis in Abgrenzung zum evangelischen. Ich weiß, worum es im katholischen und im evangelischen Eucharistie/Abendmahlverständnis geht.

Ich frage mich nur, wieso ein überzeugter Katholik nicht an einem evangelischen Abendmahl teilnehmen dürfte - hier findet ja keine katholische Konsekration statt und deshalb frage ich mich (überspitzt gesagt), was das verzehren eines Kekses im Gottesdienst vom evangelischen Abendmahl unterscheidet. Als überzeugter, standfester Katholik bin ich mir bewusst, dass bei dieser Form der Kommunion nicht um die Realpräsenz geht (allein schon weil auch der Pfarrer nach katholischem Verständnis nicht ordentlich geweiht ist) und mit dem Wissen als Hintergrund, müsste doch die Teilnahme harmlos sein. Warum ist sie es nicht? Warum ist sie dennoch verboten?

reine Fürsorge
Platt gesagt: Weil die katholische Kirche davon ausgeht, daß ihre Gläubigen zu dumm sind, um den Unterschied, den Sie präzise erfaßt und beschrieben haben, zu verstehen. So sollen sie vor dem Mißverständnis, im evangelischen Gottesdienst eine „richtige“ Eucharistie empfangen zu haben, bewahrt werden.

Gruß, Martinus

P.S.

Dahinter steckt die Überzeugung, daß der Empfang der Kommunion unabdingbar für das Seelenheil ist. Würde nun also ein Katholik in der Annahme, die Eucharistie empfangen zu haben, aus einem evangelischen Abendmahlsgottesdienst kommen, dann könnte er darüber den Gang zur richtigen Eucharistiefeier vergessen und sein Seelenheil riskieren.

Deshalb dürfen Katholiken ja auch mit Protestanten gemeinsam frühstücken bzw. sogar Agapefeiern begehen: Hier ist klar, daß es sich nie und nimmer um eine Eucharistie handeln kann, weil für gewöhnlich die Einsetzungsworte fehlen.

Böse Zungen vermuten hier natürlich auch Machtinteressen, Denn im Prinzip dürfte es in der Tat kein Problem sein, wenn ein Katholik zusätzlich zum Besuch seiner Messe auch an einer Abendmahlsfeier teilnähme. Tatsächlich dürfte es aber wohl so sein, daß auch früher schon bei vielen Katholiken die Überzeugung herrschte, ein Gottesdienst am Sonntag genüge, und da könne dann auch ein evangelischer…

Guten Morgen!

Platt gesagt: Weil die katholische Kirche davon ausgeht, daß
ihre Gläubigen zu dumm sind, um den Unterschied, den Sie
präzise erfaßt und beschrieben haben, zu verstehen. So sollen
sie vor dem Mißverständnis, im evangelischen Gottesdienst eine
„richtige“ Eucharistie empfangen zu haben, bewahrt werden.

Platt gemacht würde der Unterschied der Lehre, weil diese Interkommunion (man liest auch: eucharistischen Gastfreundschaft) nichts Einseitiges sein könnte. Da müsste dann die römische Kirche den Angehörigen anderer Konfessionen den Empfang der Kommunion gestatten. Und der Unterschied in der Lehre, also die Antwort auf die Frage nach der Wahrheit, ist auch eine Frage der Deutungshoheit und damit schon auch, wie du schreibst, eine Machtfrage.
Meine Vorstellung einer Lösung: Vielleicht müssten die Theologen eine Formulierung finden, mit der die unterschiedlichen Interpretationen der Einsetzungsworte umfasst wären, so dass alle zustimmen können. Bis es soweit ist, werden solche Verbote weiterbestehen. Es schließen ja auch die Orthodoxen die Angehörigen der anderen Konfessionen, auch die Römisch-Katholische, vom Empfang der Kommunion aus.
Da müsste man wohl hinter die Scholastik zurückgehen und verzichten auf die strenge Definition der „Wandlung“, was genau wann genau wodurch genau geschieht.
Dieser Verzicht dürfte angesichts der Tatsache, dass sich der Erhebung der konsekrierten Gaben der Ruf „Geheimnis des Glaubens!“ anschließt, so schwer gar nicht fallen. Warum sollte man es im Wesentlichen nicht beim Mysterium belassen können? Was ist das für ein Geheimnis, wenn man es so genau zu kennen meint?
Beste Grüße!
H.
Ps:

im Prinzip dürfte es in der Tat kein Problem sein, wenn ein
Katholik zusätzlich zum Besuch seiner Messe auch an einer
Abendmahlsfeier teilnähme.

etwas o.t.: Worin unterscheiden sich die nicht eucharistischen Wortgottesfeiern der beiden Konfessionen voneinander? Zumindest da könnte man die gegenseite Teilnahme als vollgültig anerkennen. Außerdem predigen die Evangelischen in der Regel besser.

Platt gemacht würde der Unterschied der Lehre, weil diese
Interkommunion (man liest auch: eucharistischen
Gastfreundschaft) nichts Einseitiges sein könnte.

Im Moment ist es einseitig, da in den evangelischen Kirchen alle zum Abendmahl eingeladen sind, die selber einer Kirche oder Gemeinschaft angehören und die grundsätzliche Zulassung zum Abendmahl dort haben. Von daher ist es aus protestantischer Sicht egal, ob die Katholiken gehen dürften oder nicht. Aber eine echte Gastfreundschaft sollte, das stimmt, gegenseitig sein.

Da fehlt noch viel - und katholischerseits vor allem der Wille dazu. Denn daß man auch mit äußerst unterschiedlichen Ansichten diese Gastfreundschaft feiern kann, beweisen Anglikaner, Altkatholiken, Lutheraner und Reformierte, die mit sehr unterschiedlichen Amts- und Abendmahlsverständnis trotzdem gemeinsam feiern.

etwas o.t.: Worin unterscheiden sich die nicht eucharistischen
Wortgottesfeiern der beiden Konfessionen voneinander?
Zumindest da könnte man die gegenseite Teilnahme als
vollgültig anerkennen.

Die ist auch vollgültig anerkannt. Allerdings sind Wortgottesdienste aus katholischer Sicht nur kleine Extras, denn das Kernstück des Gemeindelebens ist die Eucharistiefeier. Die ist für Sonntage verpflichtend vorgeschrieben. Aber gemeinsame Wortgottesdienste z.B. zu Feiern in der Dorf- / Ortsgemeinschaft sind kein Problem (auch wenn sich in den konservativen Ecken immer mehr katholische Pfarrer darauf zurückziehen, daß der Sonntag schon am Samstag Abend beginnt und von da an keine ökumenischen Feiern mehr halten - v.a. wenn die Mehrheitsverhältnisse vor Ort dazu führen, daß dann eine Eucharistiefeier gehalten wird und die Protestanten das Nachsehen haben).

Gruß, Martinus

Achterbahn mit dem Substanzbegriff
Hallo Hannes,

Vielleicht müssten die Theologen eine Formulierung finden, mit der die unterschiedlichen Interpretationen der Einsetzungsworte umfasst wären, so dass alle zustimmen können.

Das wäre nur denkbar, wenn der für die abendländische Rationalität (mit Ausnahme der Quantenmechanik) substantielle aristotelische Substanz-Begriff noch mehr vergewaltigt würde, als es mit der Transsubstatiationslehre bereits geschehen ist.

Das ist halt das Drama der sich allein auf die Tradition der Synoptiker berufende Wiedergabe der Ursprungsszene und der damit verbundenen Formulierung der Einsetzungsworte.

Ich habe großen Respekt vor der alt-katholischen Haltung zu dieser Frage: Sie beruft sich mehr auf die johanneische Darstellung der Ursprungsszene dieser Worte, hält sich aus den Begriffs-Capricen raus und hält daran fest, den aus den Mysterienkulten stammenden Terminus „Mysterium“ ernst zu nehmen: Ganz im Sinne des „σκληρος ο λογος ουτος“ Joh.6.60. (Die Stelle übersetze ich gerne mit „Ein Skandal ist diese Rede“, denn nur damit vermag sie an den Wurzeln einer großen Religion zu stehen.)

Ps: … Außerdem predigen die Evangelischen in der Regel besser.

Btw. auch dies toppen die Alt-Katholiken meist noch :smile:

Hallo holowachuk!

Dank Metepher´s Hinweis gibt es nun Antwort aus der alt-katholischen Ecke.
Der springende Punkt, warum römische Katholiken nicht zum evangelischen Abendmahl gehen dürfen, und umgekehrt, evangelische in einem römisch katholischen Gottesdienst nicht zur Eucharistie hat mit dem Pabst zu tun. Die evangelische Kirche erkennt den Pabst nicht als Jurisdiktionsprimaten an (Oberbefehlsgewalt über alle Christen). Deshalb ist sie nicht in der Einheit mit der rk Kirche. Zumal die evangelische Kirche immer noch nicht als Kirche von der rk Kirche anerkannt ist. Dadurch dass die evangelische Kirche nicht in Einheit mit dem Pabst ist, dürfen die evangelischen nicht an der Kommunion teilnehmen und umgekehrt genauso. Weil die evangelische Kirche nicht in Einheit mit dem Pabst ist, noch dazu keine rk gültigen Weihen hat und als Kirche nicht anerkannt wird, darf ein rk nicht zum Abendmahl der evangelischen Kirche gehen. Die Evangelischen sind sozusagen vom „wahren“, also römisch-katholischen Glauben abgefallen.
Deshalb dürfen auch wir Alt-Katholiken, wenn man es ganz genau nimmt, in einer römisch-katholischen Kirche nicht zur Kommunion gehen. Weil wir nicht in der Einheit der römisch-katholischen Kirche stehen, obwohl wir gültige Weihen haben und sogar die selbe Liturgie. Aber dadurch dass wir wie die Evangelischen eben auch, nicht den Pabst als Jurisdiktionsprimaten anerkennen, sind wir nicht in der Einheit der römisch-katholischen Kirche und damit von den Sakramenten der rk Kirche ausgeschlossen. Dazu gehört auch die Kommunion.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Das Problem ist also ein theologisches und deshalb oft so schwer zu verstehen.

Substanz des Amtes

Vielleicht müssten die Theologen eine Formulierung finden, mit der die unterschiedlichen
Interpretationen der Einsetzungsworte umfasst wären, so dass alle zustimmen können.

Das wäre nur denkbar, wenn der für die abendländische
Rationalität (mit Ausnahme der Quantenmechanik) substantielle
aristotelische Substanz-Begriff noch mehr vergewaltigt würde,
als es mit der Transsubstatiationslehre bereits geschehen ist.

Da bin ich mir nicht mal so sicher. Denn das Haupthindernis ist ja weniger die Lehre der Gottesgegenwart in den Elementen an sich. Vielmehr geht es darum, wer diese Gegenwart wirken bzw. bewirken kann. Da steht die katholische Kirche auf dem Boden ihrer Amtslehre, nach der nur geweihte Priester die Macht dazu haben, während aus protestantischer Sicht Gott selber die Gegenwart wirkt (lutherisch) bzw. diese ohnehin nur im Glauben der versammelten Gemeinde gegeben ist (reformiert).

Und damit schließt sich der Kreis erneut bei der Machtfrage. Denn die Modelle, die beim Amtsverständnis eine Brücke von der evangelischen zur katholischen Lehre schlagen, haben alle zur Folge, daß die katholische Kirche die von ihr beanspruchte Alleinstellung verlöre. Das ist nicht in ihrem Interesse. Daneben gibt es natürlich auch konservativ-protestantische Kreise, die sich in dieser Frage in jede Richtung bewegen, solange es nicht auf die katholische Kirche zugeht, was die Gespräche auch nicht vereinfacht.

Gruß, Martinus

Das hier Vorgebrachte ist aber auch nicht zwingend nachvollziehbar (bzw. geht am Kern vorbei):

Die evangelische Kirche erkennt den Pabst nicht als Jurisdiktionsprimaten an
(Oberbefehlsgewalt über alle Christen). Deshalb ist sie nicht
in der Einheit mit der rk Kirche.

Das trifft zwar zu, aber warum soll das bei der Eucharistie ein Problem sein? Die Orthodoxen erkennen den Primat des Papstes auch nicht an, sind aber zugelassen. Und warum muß die Eucharistie überhaupt an diese Einheit gebunden sein? Das ist katholische Lehrtradition, die sich nicht zwingend aus dem biblischen Zeugnis ableiten läßt.

Weil die evangelische Kirche
nicht in Einheit mit dem Pabst ist, noch dazu keine rk
gültigen Weihen hat und als Kirche nicht anerkannt wird, darf
ein rk nicht zum Abendmahl der evangelischen Kirche gehen.

Jein. Der Kern liegt, wie dargestellt, in der „Verwechslungsgefahr“ des liturgischen Brötchenessens (Abendmahl) mit dem Heilsmahl (Eucharistie). Denn das Abendmahl bewirkt ja mangels Amt eben nichts (außer Verwirrung) - sagt zumindest die katholische Lehre.

…obwohl wir gültige Weihen haben und sogar die selbe Liturgie.

Die Liturgie spielt nur eine untergeordnete Rolle. Aber stimmt das mit der „gültigen Weihe“ aus katholischer Sicht wirklich?

Gruß, Martinus

Hallo!

etwas o.t.: Worin unterscheiden sich die nicht eucharistischen
Wortgottesfeiern der beiden Konfessionen voneinander?
Zumindest da könnte man die gegenseite Teilnahme als
vollgültig anerkennen.

Allerdings sind
Wortgottesdienste aus katholischer Sicht nur kleine Extras,

Ökumenische vielleicht. Aber die rein-römisch-katholischen
werden doch in vielen Pfarrverbänden als Sonntags-Pfarr-Gottesdienst gefeiert. Anders geht es ja gar nicht mehr.
Da haben wir doch, notgedrungen, auch in den r.-k. Gemeinden die Trennung in Predigt- und in Abendmahlsgottesdienst (=Eucharistiefeier).
Oder verstehe ich dich da falsch?
Gruß!
H.

Hallo!

Formulierung finden, mit der die unterschiedlichen Interpretationen der Einsetzungsworte umfasst wären, so dass alle zustimmen können.

Das wäre nur denkbar, wenn der für die abendländische
Rationalität (mit Ausnahme der Quantenmechanik) substantielle
aristotelische Substanz-Begriff noch mehr vergewaltigt würde

Ist denn nicht gerade der ein wesentlicher Grund für die Trennung von den Kirchen der Orthodoxie?
Dort geschieht z. B. die Konsekration nicht durch die bloßen Wandlungsworte und die Epiklese, sondern im Verlauf des ganzen Kanons. Derartiges meinte ich mit der vor-aristotelischen Undefiniertheit - weil Undefinierbarkeit - des Mysteriums.

Ich habe großen Respekt vor der alt-katholischen Haltung zu
dieser Frage: Sie beruft sich mehr auf die johanneische
Darstellung der Ursprungsszene dieser Worte, hält sich aus den
Begriffs-Capricen raus und hält daran fest, den aus den
Mysterienkulten stammenden Terminus „Mysterium“ ernst zu
nehmen

Wenn es neben der petrinisch-römischen und der paulinisch-protestantischen eine johanneische Kirche gibt, dann gestehe ich dieses Prädikat - unter Verwendung deiner Worte - vor allem den orthodoxen Kirchen zu, eben unter dem Gesichtspunkt des Mysteriums. (Von den Altkatholiken schweige ich, darüber weiß ich zu wenig.)
Beste Grüße!
H.

Es gibt orthodoxe Christen die mit Rom uniert, also in Einheit stehen, aber dennoch den byzantinischen Ritus als Liturgie haben.
„Das hier Vorgebrachte ist aber auch nicht zwingend nachvollziehbar (bzw. geht am Kern vorbei):
Die evangelische Kirche erkennt den Pabst nicht als Jurisdiktionsprimaten an
(Oberbefehlsgewalt über alle Christen). Deshalb ist sie nicht
in der Einheit mit der rk Kirche.“
Geht nicht am Kern vorbei sondern ist aus theologischer Sicht so und wurde mir auch von rk Theologen so bestätigt.

„Die Liturgie spielt nur eine untergeordnete Rolle. Aber stimmt das mit der „gültigen Weihe“ aus katholischer Sicht wirklich?“
Die alt-katholischen Weihen sind gültig, da die Weihen in der apostolischen Sukzession stehen. Die Weihen sind gültig aber von rk Seite unerlaubt.
Die Liturgie spielt in so fern eine Rolle, da wir die Wandlung ebenso haben wie die rk. Die Evangelischen aber nicht.

Geht nicht am Kern vorbei sondern ist aus theologischer Sicht
so und wurde mir auch von rk Theologen so bestätigt.

Daß es richtig ist, bezweifele ich nicht. Aber daß das er letztendliche Grund für das Abendmahlsverbot (und damit der Kern des Themas) ist, wage ich aus den genannten Gründen zu bezweifeln.

Die alt-katholischen Weihen sind gültig, da die Weihen in der
apostolischen Sukzession stehen. Die Weihen sind gültig aber
von rk Seite unerlaubt.

Das war mir neu, danke.

Die Liturgie spielt in so fern eine Rolle, da wir die Wandlung
ebenso haben wie die rk. Die Evangelischen aber nicht.

Da vermischen Sie Form und Inhalt. Die Liturgie ist die äußere Form, die Texte, die gesungen und gesprochen werden. Die Wandlung ist der theologische Inhalt, die Veränderung des Wesens von Brot und Wein und Leib und Blut Christi. Es würde sich nach katholischer Lehre auch dann nichts wandeln, wenn ein evangelischer Pfarrer die katholische Liturgie vollzöge. Im Gegenzug erkennt die katholische Kirche meines Wissens die orthodoxe Eucharistie an, obwohl die einer anderen Liturgie folgt. Insofern spielt die Liturgie hier keine wesentliche Rolle.

Gruß, Martinus

Hallo,

Ich habe eine simple Frage zum katholischen
Eucharistieverständnis in Abgrenzung zum evangelischen. Ich
weiß, worum es im katholischen und im evangelischen
Eucharistie/Abendmahlverständnis geht.

Ich frage mich nur, wieso ein überzeugter Katholik nicht an
einem evangelischen Abendmahl teilnehmen dürfte - hier findet
ja keine katholische Konsekration statt und deshalb frage ich
mich (überspitzt gesagt), was das verzehren eines Kekses im
Gottesdienst vom evangelischen Abendmahl unterscheidet.

es geht um das Bekenntnis, welches in jeder rituellen religiösen
Handlung impliziert ist.
Das Abendmahl wird von den evangelischen Gläubigen ja meistens auch
so verstanden, daß Jesus in der Gestalt des Brotes gegenwärtig ist.
(andere reformatorische Konfessionen haben da abweichende Ansichten)
Du weißt ja - wie Du sagst - worum es im kath. und evang.
Verständnis geht, Du weißt um die Unterschiede,die „Vollmachtsfrage“
welche für Katholiken entscheidend ist, ob eine Person diese
sakramentale Handlung im Auftrag Jesu durchführen darf.
Eine Teilnahme eines Katholiken an einem nicht „autorisierten“
Abendmahl kommt - zumindest in den Augen der Anwesenden - einem
Bekenntnis gleich, daß beides gleichwertig sei.
Dies entspricht einer Leugnung der kath. Lehre.
Warum sollte dies von kath. Seite gestattet sein ?

Umgekehrt - es war nicht Deine Frage - ist die Teilnahme am kath.
Altarsakrament auch für Katholiken an bestimmte Vorgaben gebunden.
Es kann nicht einfach so jeder daran teilnehmen.
Dies schließt natürlich die aus, welche a priori schon garnicht
diese Vorgaben (sie sind Dir bekannt, ich will hier andere nicht
schlau machen, weil dies zu weit führen würde)erfüllen.
Das Recht zur Teilnahme am Abendmahl war (ist) eine hohes Gut.
Exkommunikation war (ist) eine harte Disziplinierung Abtrünniger
oder „schwerer Sünder“.

Gruß VIKTOR

Hallo Martinus,

Die Liturgie spielt in so fern eine Rolle, da wir die Wandlung
ebenso haben wie die rk. Die Evangelischen aber nicht.

Da vermischen Sie Form und Inhalt. Die Liturgie ist die äußere
Form, die Texte, die gesungen und gesprochen werden. Die
Wandlung ist der theologische Inhalt, die Veränderung des
Wesens von Brot und Wein und Leib und Blut Christi. Es würde
sich nach katholischer Lehre auch dann nichts wandeln, wenn
ein evangelischer Pfarrer die katholische Liturgie vollzöge.
Im Gegenzug erkennt die katholische Kirche meines Wissens die
orthodoxe Eucharistie an, obwohl die einer anderen Liturgie
folgt. Insofern spielt die Liturgie hier keine wesentliche
Rolle.

nach kath.(oder auch evang. ?) Verständnis ist der (Vollzug) des
Sakramentes an bestimmte äußere Formen gebunden.
Wenn dem nicht so wäre, könnte man ja garnichts unterscheiden.
Die „Liturgie“, welche eine wirksame Konsekration beinhaltet
muß natürlich bestimmte Elemente enthalten welche speziell
darauf abzielen.
Diese sind nach kath.Verständnis z.Bsp. auch bei den Orthodoxen,
Teilen der anglikan. Kirche und einigen „Uniierten“ enthalten.
Bei den Altkatholiken selbstverständlich auch.
Beides, Vollmacht und „Liturgie“ sind erforderlich zum wirksamen
Vollzug des Sakramentes.
s.auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abendmahl#Liturgie
Gruß VIKTOR

nicht radikal genug
Hallo,

Das wäre nur denkbar, wenn der für die abendländische Rationalität (mit Ausnahme der Quantenmechanik) substantielle aristotelische Substanz-Begriff noch mehr vergewaltigt würde

Ist denn nicht gerade der ein wesentlicher Grund für die Trennung von den Kirchen der Orthodoxie? Dort geschieht z. B. die Konsekration nicht durch die bloßen Wandlungsworte und die Epiklese, sondern im Verlauf des ganzen Kanons.

Das ist wohl so, ja. Aber das betrifft dann nicht mehr die Substanzfrage, also das Resultat des magischen Aktes, sondern nur die Interpretation, was daran das realitätsverändernde Agens ist. Da wäre wohl eher ökumenischer Konsens bzw. Kompromiss zu finden.

Ich meinte mit Achterbahn mehr die konfessionellen Differenzen mit denen, die in der Frage, was denn das Resultat der Wandlung sei, bzw. mir der, ob es überhaupt eine Wandlung sei, nicht mit dem römischen Katholizismus keine Kompatibilität finden können.

Im Übrigen sehe ich persönlich in der Epiklese, egal ob römisch oder orthodox, eine erhebliche Abschwächung, sogar einen Widerspruch zu der Bedeutung, die dem Aussprechen der Einsetzungsworte eigentlich zukommen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, daß eben dieser Mysterienbegriff, so wie auch du andeutest, tatsächlich im Sinne nicht nur vor-aristotelischen, sondern noch viel älteren magischen Denkens aufgefaßt wird: Das Aussprechen der Worte erzeugt diejenige Realität, die in diese Worte gefaßt ist. Wer zusätzlich die Götter anruft, vorher oder gar erst nachher (wie in der kath. Variante), dies zu bewirken (was ja Inhalt der Epiklese ist), bezweifelt ja impizit die Wirksamkeit dieser Magie.

Das Aussprechen von „hoc est corpus …“ dürfte daher keiner zusätzlichen Anrufung bedürfen. Offenbar ist bereits spätestens seit Chrysostomus der Mut zu dieser genuineren - und radikaleren - Auffassung verloren gegangen. Dabei läge darin auch Potential zu größerer ökumenischer Kompatibilität.

Wenn es neben der petrinisch-römischen und der paulinisch-protestantischen eine johanneische Kirche gibt, dann gestehe ich dieses Prädikat - unter Verwendung deiner Worte - vor allem den orthodoxen Kirchen zu, eben unter dem Gesichtspunkt des Mysteriums.

Dem stimme ich voll und ganz zu.

Schöne Grüße
Metapher

nach kath.(oder auch evang. ?) Verständnis ist der (Vollzug)
des
Sakramentes an bestimmte äußere Formen gebunden

Das ist unbestritten. Meine Aussage war auch nicht, daß diese Form bzw. die Liturgie gar keine Rolle spiele. Aber bei der Frage nach den trennenden Faktoren kommt sie nicht an erster (vermutlich auch nicht an zweiter) Stelle.

Gruß, Martinus

P.S. Im Dialog mit den orthodoxen Kirchen, die die Liturgie als heiligen, unveränderbaren Kern der Messe sehen, ist das freilich ein wenig anders.

Frage an die katholischen Experten
Da können vielleicht die katholischen Experten weiterhelfen. In der Gegend, in der ich wohne, gibt es genügend Pfarrer - und seien es Importierte. Hier wird nach der Devise „Ein unverständliche Predigt ist besser als keine Eucharistie“ vorgegangen.

Meines Wissens sind diese Wortgottesdienste auch auf diese Ausnahme „Kein Pfarrer greifbar“ beschränkt und werden durch die Austeilung einer vorkonsekrierten Kommunion „aufgewertet“, Oder gibt es tatsächlich kommunionfreie Sonntgagsgottesdienste in der katholischen Kirche?

Martinus

Guten Tag!

Meines Wissens sind diese Wortgottesdienste auch auf diese
Ausnahme „Kein Pfarrer greifbar“ beschränkt

Das ist richtig.

[…]und werden durch
die Austeilung einer vorkonsekrierten Kommunion „aufgewertet“,

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Diözesen, in denen die Kommunion in Wortgottesfeiern unerwünscht ist. Laut wird das liturgisch begründet (ohne Konsekration auch keine Kommunion), hinter vorgehaltener Hand hört man aber sagen, das Monopol der geweihten Kleriker soll gewahrt bleiben.

Oder gibt es tatsächlich kommunionfreie
Sonnt_gags_gottesdienste

honny soit …

in der katholischen Kirche?

Das ist vielerorts die Regel.
Eine eucharistische Liturgie ohne Konsekration - vergleichbar der Liturgie der Vorgeweihten Gaben (die Präsanktifikaten-Liturgie oder Gregorios-Liturgie), wie sie in den Kirchen des byzantinischen Ritus an den Mittwochen und Freitagen der Großen Fastenzeit gefeiert wird - ist in der r.k. Kirche nicht vorgesehen. Eine gewisse Ähnlichkeit damit hatte noch der Karfreitagsgottesdienst, den man in den vorkonziliaren Messbüchern findet. Davon ist aber heute nur noch eine fakultative Kommunionausteilung geblieben.
Gruß!
H.

Wieder was gelernt, danke.

Oder gibt es tatsächlich kommunionfreie
Sonnt_gags_gottesdienste

honny soit …

Hoppla.

Gruß, Martinus