EÜR bei Kleingewerbe - Fragen

Moin,

nach einem nicht so ganz geglückten Versuch im Existenzgründungs-Brett hab ich nun den Weg hierher gefunden.

Jemand hat ein Gewerbe angemeldet, um aus einem schon seit Jahren betriebenen Hobby ein kleines Nebeneinkommen zu machen.
Hinzuverdienstgrenze liegt bei 350,- Euro im Monat, wird aber ohnehin nicht überschritten werden, die Erwartungen liegen weit darunter (für den Anfang).

Jetzt muß eine vereinfachte Buchführung mit EÜR gemacht werden. Dazu ein paar Fragen.

  • Es gibt eine Art „Grundbestand“ an Material, das sich im Rahmen des Hobbies über die letzten Jahre hinweg angesammelt hat. Kann man das irgendwie in die erste Steuererklärung einbringen? Die erste Steuererklärung wird nur den Dezember 2007 umfassen, in dem sowieso ausschließlich Ausgaben, aber noch keine Einkünfte vorhanden sind, da der Webshop erst für Januar geplant ist. Das Gewerbe wurde aber bereits im Dezember angemeldet, um noch auf einer Messe einkaufen zu können und alles in Ruhe vorbereiten zu können. Doch für die alten Bestände gibt es natürlich keine Rechnungen / Quittungen.

  • Wie man Einkäufe belegt, ist klar, Quittungen und Rechnungen aufbewahren. Aber wie belegt man Verkäufe? Wenn jemand aus einem Webshop etwas bestellt, wird eine Rechnung erstellt, völlig klar, durchnumeriert und mit allen erforderlichen Angaben. Aber wie werden Barverkäufe belegt, beispielsweise auf einem Kunsthandwerkermarkt oder wenn man im Bekanntenkreis etwas verkauft? Reicht da eine einfache Durchschrift von einem Quittungsblock, den es vorgedruckt zu kaufen gibt? Bzw. eine „Liste“ mit verkaufter Ware + Preise, wenn man nun den ganzen Tag auf einem Markt steht und mehrere Sachen verkauft?

  • Der Gewerbeschein beinhaltet keinen Firmennamen, nur Vor- und Nachname der Person. Es wurde nun eine URL registriert und in der Anmeldung für das Finanzamt ein Name angegeben: „Firmenname Vorname Nachname“. Muß man das noch irgendwo weiter anmelden? Muß man den Gewerbeschein ändern lassen?

  • Ist es richtig, daß man als „Kleinunternehmer“ mit nur geringem Umsatz die MWSt nicht getrennt aufführen muß? Sondern bei den Einnahmen und bei den Ausgaben immer nur den Bruttobetrag nimmt? Wie sieht es mit Rechnungserstellung aus?

Sorry für die vielen Fragen, die entsprechende Person schwankt derzeit zwischen „Krieg ich schon hin“ und leichten Überforderungstendenzen :smile:

Gruß,
Fabienne

Salut Fabienne,

  • Es gibt eine Art „Grundbestand“ an Material, das sich im
    Rahmen des Hobbies über die letzten Jahre hinweg angesammelt
    hat. Kann man das irgendwie in die erste Steuererklärung
    einbringen?

Ja. Es fragt sich allerdings, ob der Aufwand dafür zum angestrebten Effekt passt.

In der Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG gibt es (mangels Bilanz) keine Einlagen aus Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Eine Ausnahme bilden bloß Dinge, die in einer Bilanz zum Anlagevermögen gehören würden, d.h. keine Verbrauchsmaterialien, Werkzeuge und Kleingeräte, sondern bloß Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und dergleichen. Für alles, was Betriebs- und Geschäftsausstattung ist, gelten die Regeln für die Abschreibung analog, d.h. solche Dinge wie z.B. Brennofen (eventuell auch Lötlampe usw., ich weiß nicht, was sowas kostet) wären ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit auf ihre Restnutzungsdauer abzuschreiben, auch wenn sie vorher im Privatvermögen waren.

Die Unterscheidung zwischen „Werkzeuge und Kleingeräte“ einerseits und „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ andererseits ist dabei ein bissel von der Definition abhängig. So kann durchaus eine „Werkstatteinrichtung“ aus vielen einzelnen Dingen zusammengesetzt, aber insgesamt ein Wirtschaftsgut sein, wenn die einzelnen Elemente für sich nicht sinnvoll nutzbar sind. Wenn ein Tapeziertisch, ein großer Schirm und ein Klappstuhl insgesamt als Einheit genutzt werden, ist das dann halt ein „Verkaufsstand mit Zubehör“ und kann schnell in der BGA landen.

Wenn Verbrauchsmaterial in einer Weise eingebracht werden soll, die sich auf das steuerliche Ergebnis auswirkt, hülfe bloß (freiwilliges) Führen von Büchern und Bilanzieren. Das kommt jetzt drauf an, ob man den Aufwand dafür treiben will. Hinweis dazu, dass in so einem Fall, wenn nicht wegen handelsrechtlicher Vorschrift bilanziert werden muss, sehr vieles als Steuerbilanz akzeptiert wird, was nicht alle Abgrenzungen bis ins Detail enthält, sondern bloß halt die Grundzüge einer Bilanz erkennen lässt: Anlagevermögen - Umlaufvermögen - Eigenkapital - Rückstellungen - Verbindlichkeiten. Hier könnte dann das Verbrauchsmaterial zur Eröffnungsbilanz eingelegt und nach Verbrauch in den Aufwand gebucht werden. Im Zweifelsfall: Keine Angst vorm Bilanzieren, das ist auch bloß ein abstraktes System mit seiner eigenen Ästhetik, sowas wie Sudoku oder Halma (oder - ich habe grade „Buchhändlerin“ gelesen, auch mit Potockis wundervoller Schachtelerzählung „Abenteuer in der Sierra Morena“ zu vergleichen…).

Die erste Steuererklärung wird nur den Dezember
2007 umfassen, in dem sowieso ausschließlich Ausgaben, aber
noch keine Einkünfte vorhanden sind, da der Webshop erst für
Januar geplant ist.

Ok, das tut erstmal nicht weh. Da sind dann für 2007 halt Verluste aus dem Gewerbebetrieb. Blöd ist, wenn außer diesem Verlust ein kleines positives Einkommen da ist: Da wird dann der Verlust nicht rück- und vorgetragen, sondern zuerst mit den anderen Einkünften aus 2007 verrechnet, so dass er ggf. „wirkungslos“ bleibt.

Das Gewerbe wurde aber bereits im Dezember
angemeldet, um noch auf einer Messe einkaufen zu können und
alles in Ruhe vorbereiten zu können. Doch für die alten
Bestände gibt es natürlich keine Rechnungen / Quittungen.

Das wäre im Fall der Einlage ins Betriebsvermögen kein Schaden, weil hier zum „gemeinen Wert“ eingelegt wird, d.h. jedes plausible Mittel, um den Preis nachzuweisen, den ein anderer dafür bezahlen würde, ist geeignet.

wie werden Barverkäufe belegt, beispielsweise
auf einem Kunsthandwerkermarkt oder wenn man im Bekanntenkreis
etwas verkauft?

Barverkäufe ohne Rechnung/Quittung kann ein Überschussrechner mit geeigneten Eigenbelegen aufzeichnen. z.B. eine Liste: Johannisnacht Mainz, 23.Juli: 1 Paar Ohrringe 37 € - 1 Ohrstecker 13 € etc. … Dabei sollten die Aufzeichnungen, wenn kein Kassenbuch geführt wird, ziemlich detailliert erfolgen. Für unbare Einnahmen braucht es keine Belege, wenn man sozusagen „entlang der Bankauszüge“ aufzeichnet: Da ist halt alles Geld, was reinkommt, erstmal Einnahme - falls es nicht was anderes ist. „was anderes“ - z.B. „Überweisung von Thomas für Beteiligung Lubéron-Urlaub“ wird dann sinnvollerweise ziemlich konkret auf dem Auszug beschrieben, so dass es auch in fünf Jahren noch ohne weiteres möglich ist, das nachzuvollziehen.

Reicht da eine einfache Durchschrift von einem
Quittungsblock, den es vorgedruckt zu kaufen gibt? Bzw. eine
„Liste“ mit verkaufter Ware + Preise, wenn man nun den ganzen
Tag auf einem Markt steht und mehrere Sachen verkauft?

Beides ist nützlich und sinnvoll. Den Block täte ich dabei ganz lassen, so dass man sehen kann, dass alle ausgeschriebenen Quittungen auch erfasst sind. Ich weiß, das klingt lächerlich, aber solche Rituale freuen die Buchhalternasen, auch auf der finsteren Seite der Macht. Die Magie dazu heißt: Die Mutterrolle des Quittungsblocks ist eine „Urschrift“, der eine eigene „Beweiskraft“ innewohnt.

Warum kein Kassenbuch?

Weil ein Überschussrechner keines braucht.

Wenn ers aber dennoch führt, muss es allen Ansprüchen genügen, die auch an das Kassenbuch gestellt werden, das ein buchführungspflichtiger Kaufmann führt. Es muss vor allem „sturzfähig“ sein, d.h. der rechnerische Saldo muss jederzeit aus der - separat von privatem Geld gehaltenen - Betriebskasse vorgezählt werden können. Das ist ziemlich eklich in einigen Details, wenn z.B. eine Tankquittung eine Weile im Handschuhfach gelegen hat, wirds schon ziemlich eng, wenn das Geld dann Wochen später aus der Betriebskasse genommen wird. Wieauchimmer: Kassenbuch freiwillig führen ist etwas, womit man sich ohne Not viel Zores einhandeln kann.

„Firmenname Vorname Nachname“. Muß man das noch irgendwo
weiter anmelden?

Nein, alles ok so. Die anderen, die (erstmal) Geld haben wollen, und (später) dann doch nicht, melden sich alle der Reihe nach. Man kann freilich die steuerliche Erfassung beschleunigen, wenn man die unabhängig von der Mitteilung der Gemeinde ans FA in Gang bringt.

Um die zuständige Berufsgenossenschaft hab ich mich jetzt nicht gekümmert - da wird schon eine auf den Plan treten… Allerdings gibt es „auf dem Papier“ eine Anzeigepflicht bei der BG unabhängig von der Gewerbeanmeldung. Der übliche Weg ist aber, dass die BG sich meldet, wenn die Mitteilung von der Gemeinde da ist, und da hat auch niemand was dagegen.

Muß man den Gewerbeschein ändern lassen?

Nein, weil es sich bei dem genannten Phantasienamen nicht um eine Firma im Sinn der §§ 17ff HGB handelt. Entscheidend für alle Rechtsbeziehungen ist nur der Name des Einzelunternehmers, wenn dieser kein Kaufmann ist und eine Firma im Handelsregister hat eintragen lassen.

  • Ist es richtig, daß man als „Kleinunternehmer“ mit nur
    geringem Umsatz die MWSt nicht getrennt aufführen muß?

Ja. Die Grenzen sind (derzeit) 17.500 €/Jahr im ersten Jahr und später im jeweiligen Vorjahr, und voraussichtlich 50.000 € im laufenden Jahr. Im gegebenen Sachverhalt, Verkauf ausschließlich oder fast ausschließlich an Personen, die keine Unternehmer sind, ist die Kleinunternehmerbesteuerung ein relativer Vorteil.

Wie sieht es mit Rechnungserstellung aus?

Auch hier darf keine USt ausgewiesen werden. Zur Klarheit sinnvoll ein Hinweis: „Kein Ausweis von USt wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 I UStG“

„Krieg ich schon hin“

Jau

Überforderungstendenzen :smile:

Nixda. Ein Wikinger pienzt nicht. Der nächste Schritt in dieser Geschichte, der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, sieht zwar grauslich aus, aber man kann ihn leicht überleben. Beiläufig: Der Autor eines von mir heiß geliebten Einführungslehrbuches zum betrieblichen Rechnungswesen, Harald Wedell, hat für sein Buch einen Fotografen erfunden, der ungefähr so anfängt, wie hier im Sachverhalt beschrieben, und er schleift ihn dann später durch alle Höhen und Tiefen von Bilanzierungsvorschriften, Kostenrechnung und dergleichen. Soll heißen: Der hier eingeführte Kunstgewerbetreibende, der erstmals mit Gewinnerzielungsabsicht vom Hobby zum Gewerbebetrieb übergeht, kann in weiteren Exempeln ruhig mit allen Details zum Sachverhalt herangezogen und geschildert werden - erst wenn er an die Börse geht, müssen wir sinnvollerweise ins BWL-Forum umziehen…

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

vorab mal tausend Dank für Deine ausführliche und hilfreiche Antwort!

Ja. Es fragt sich allerdings, ob der Aufwand dafür zum
angestrebten Effekt passt.

Ok. Nach Deiner Erklärung habe ich beschlossen, es paßt nicht *lach*
Ich habe auf der Messe für knapp 150,- Euro eingekauft. Dann ist das eben mein Grundbestand.

Ok, das tut erstmal nicht weh. Da sind dann für 2007 halt
Verluste aus dem Gewerbebetrieb. Blöd ist, wenn außer diesem
Verlust ein kleines positives Einkommen da ist: Da wird dann
der Verlust nicht rück- und vorgetragen, sondern zuerst mit
den anderen Einkünften aus 2007 verrechnet, so dass er ggf.
„wirkungslos“ bleibt.

Es gibt keine Einkünfte.
Die betreffende Person bezieht derzeit noch Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Nach einigen Monaten der Jobsuche wurde nun beschlossen, wenn einem keiner einen Jobzum langsamen Wiedereinstieg geben will, macht man sich eben selber einen.
Bis Juli gab es ergänzende Sozialhilfe, dann fand ein Umzug in eine günstigere Wohnung statt und seitdem gibt es zur EU-Rente Wohngeld. (Das wird sowieso noch spaßig, wie das Wohngeldamt auf Nebeneinkünfte in nicht definierbarer Höhe reagieren wird, aber das ist ein anderes Thema…)

Oder meinst Du mit positivem Einkommen, daß möglicherweise doch noch im Dezember das eine oder andere Schmuckstück verkauft werden könnte? Na dann hat man eben auch Einnahmen…

Barverkäufe ohne Rechnung/Quittung kann ein Überschussrechner
mit geeigneten Eigenbelegen aufzeichnen. z.B. eine Liste:
Johannisnacht Mainz, 23.Juli: 1 Paar Ohrringe 37 € - 1
Ohrstecker 13 € etc. … Dabei sollten die Aufzeichnungen,
wenn kein Kassenbuch geführt wird, ziemlich detailliert
erfolgen.

Klingt gut. Also einfach 'nen A4-Zettel mitnehmen und eine Liste führen. Da die Artikel allesamt Unikate sind und durchnumiert werden, ist detailliert kein Problem. Hieße dann:
1 Paar Ohrringe, Best-Nr. OR-XXX, xx,- Euro
1 Armband, Best-Nr. AB-XXX, xx,- Euro

Beim Erstellen der Schmuckstücke wird sicherlich eine Liste mit einer Kurzbeschreibung (Welches Material etc.) geführt werden. Und für den Shop wird ja jedes einzelne Stück fotografiert. Das dürfte detailliert genug sein *hoff*

Für unbare Einnahmen braucht es keine Belege, wenn
man sozusagen „entlang der Bankauszüge“ aufzeichnet

Das ist klar. Unbare Einnehmen werden wenn dann sowieso Überweisungen von Kunden mit Rechnungsnummer sein. Da nur auf Vorkasse geliefert werden wird, wird es auch keine Probleme mit offenen Rechnungen etc. geben.

Da ist
halt alles Geld, was reinkommt, erstmal Einnahme - falls es
nicht was anderes ist. „was anderes“ - z.B. „Überweisung von
Thomas für Beteiligung Lubéron-Urlaub“ wird dann
sinnvollerweise ziemlich konkret auf dem Auszug beschrieben,
so dass es auch in fünf Jahren noch ohne weiteres möglich ist,
das nachzuvollziehen.

Sollte ich jemals auf Thomas’ Kosten mit ihm Urlaub machen, lasse ich mir das Geld auf mein privates Girokonto überweisen *lach*

Den Block täte ich dabei
ganz lassen, so dass man sehen kann, dass alle
ausgeschriebenen Quittungen auch erfasst sind. Ich weiß, das
klingt lächerlich, aber solche Rituale freuen die
Buchhalternasen, auch auf der finsteren Seite der Macht. Die
Magie dazu heißt: Die Mutterrolle des Quittungsblocks ist eine
„Urschrift“, der eine eigene „Beweiskraft“ innewohnt.

Ups, ok, also den uralten Quittungsblock der längst angefangen sind in die Tonne treten und einen neuen kaufen.
Dachte halt eher an Quittungen durchnumerieren und chronologisch zwischen die ausgestellten Rechnungen einsortieren.

Warum kein Kassenbuch?
Weil ein Überschussrechner keines braucht. […]

Danke. Erleichtert den Aufwand ziemlich. In meiner ersten Ausbildung hatte ich zwar auch Buchführung, aber ich hab’s nicht grad geliebt und es ist lange her.

Um die zuständige Berufsgenossenschaft hab ich mich jetzt
nicht gekümmert - da wird schon eine auf den Plan treten…
Allerdings gibt es „auf dem Papier“ eine Anzeigepflicht bei
der BG unabhängig von der Gewerbeanmeldung. Der übliche Weg
ist aber, dass die BG sich meldet, wenn die Mitteilung von der
Gemeinde da ist, und da hat auch niemand was dagegen.

Berufsgenossenschaft?
Der Beruf hat gar nix mit Schmuck zu tun.
Die Person ist a) Buchhändlerin und b) Diplom-Sozialpädagogin. Dann hat sie noch 3,5 Jahre in einer Goldschmiede gearbeitet, was allerdings keine Ausbildung war und keinen offiziellen Wisch erbracht hat. Welche BG sollte sich da melden? Naja, muß man abwarten.

Also Du hast schon mal sehr viel weiter geholfen. Morgen gehts zum FA, den Fragebogen abgeben, was auch ein Problem ist - liegt hier schon fast 10 Tage herum und wurde schon „angemahnt“, aber da es derzeit fast 2 Wochen dauert, bei einer Bank einen Termin für eine Kontoeröffnung zu bekommen, konnte der Fragebogen noch nicht komplett ausgefüllt werden. Mal sehen, ob man die Kontoverbindung nachreichen kann.

Ich danke Dir nochmal für Deine tolle Antwort!

LG,
Fabienne