[EÜR] GWG vs. Instandhaltung/Reparatur ANLAGE EÜR

Hallo Wissende,

Frage 1:
Wenn eine PC-Maus oder eine Festplatte kaputt geht (beides jeweils deutlich unter 400 EUR):
Wo (zu welchem Begriff) gehört das in der Anlage EÜR hin?

Frage 2:
Was ist, wenn es keine Reparatur ist, sondern eine Aufrüstung (Edelfunkmaus; grüßere und schnellere Platte oder halt ein schnelleres Motherboard),
a) bei einem PC, der noch nicht fertig abgeschrieben ist,
b) bei einem PC, der bereits fertig abgeschrieben ist.

Gruß JoKu

Hallo Wissende,

Frage 1:
Wenn eine PC-Maus oder eine Festplatte kaputt geht (beides
jeweils deutlich unter 400 EUR):
Wo (zu welchem Begriff) gehört das in der Anlage EÜR hin?

Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter

Frage 2:
Was ist, wenn es keine Reparatur ist, sondern eine Aufrüstung
(Edelfunkmaus; grüßere und schnellere Platte oder halt ein
schnelleres Motherboard),
a) bei einem PC, der noch nicht fertig abgeschrieben ist,

nachträgliche Anschaffungskosten, die zum Restbuchwert addiert werden und über die Rest-ND abgeschrieben werden

b) bei einem PC, der bereits fertig abgeschrieben ist.

in diesem Fall kann die Ausgabe voll als Aufwand angesetzt werden.

Gruß
Denis

Frage 1:
Wenn eine PC-Maus oder eine Festplatte kaputt geht (beides
jeweils deutlich unter 400 EUR):
Wo (zu welchem Begriff) gehört das in der Anlage EÜR hin?

Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter

Habe ich das jetzt richtig verstanden:
Eine Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung unter 400 € als AfA (=Abschreibung)?

Gruß
Joku

Hi !

Wenn eine PC-Maus oder eine Festplatte kaputt geht (beides
jeweils deutlich unter 400 EUR):

Hier liegt eindeutig eine Reparatur vor. Die Aufwendungen hierfür sind in Zeile 49 zu erfassen.

Frage 2:
Was ist, wenn es keine Reparatur ist, sondern eine Aufrüstung
(Edelfunkmaus; grüßere und schnellere Platte oder halt ein
schnelleres Motherboard),
a) bei einem PC, der noch nicht fertig abgeschrieben ist,
b) bei einem PC, der bereits fertig abgeschrieben ist.

in beiden Fällen kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass ein „neues Wirtschaftsgut“ entsteht. Nur wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre überhaupt eine Aktivierung in Frage gekommen. Da aber der Fortschritt bei den Computern so rasant ist, dürfte wohl nur von den üblichen „Erhaltungsmaßnahmen“ ausgegangen werden. Auch diese sind in Zeile 49 zu erfassen.
Bei Computerteilen ist übrigens nicht von GWG auszugehen. EIn wesentliches Merkmal der GWG ist nämlich, dass sie einer selbständigen Nutzung fähig sind. Eine Festplatte taugt allerdings ohne den PC nur als Briefbeschwerer oder Wurfgeschoss. Für beides wird sie wohl nur sehr selten eingesetzt.
Sollte allerdings durch die Aufrüstung ein „neues Wirtschaftsgut“ entstehen (könnte ich mir vorstellen, wenn vom ursprünglichen PC fast nur noch das Gehäuse übrigbleibt und der Rest komplett neu installiert wird), dann dürfte entweder über die bisherige Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Sinnvoller fände ich es, wenn für das „neue Wirtschaftsgut“ eine eigenständige Nutzungsduaer ermittelt wird.

BAUL76

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Frage 1:
Wenn eine PC-Maus oder eine Festplatte kaputt geht (beides
jeweils deutlich unter 400 EUR):
Wo (zu welchem Begriff) gehört das in der Anlage EÜR hin?

Afa auf bewegliche Wirtschaftsgüter

Habe ich das jetzt richtig verstanden:
Eine Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung unter 400 € als AfA
(=Abschreibung)?

Nein, nicht ganz! Eine Reparatur ist unabhängig von der Höhe des Betrages als sonstiger Aufwand zu erfassen, nicht als AfA. Bei der Ersatzbeschaffung ist zu unterscheiden, ob die ersetzten Teile des Computers diesen wesentlich verbessern, so daß dieser nun neue Aufgaben bewältigen kann, die vorher nicht möglich waren. In diesm Fall kommt es zu nachträglichen Anschaffungskosten, die wie bereits beschrieben über die Rest-ND abzuschreiben sind. Wenn einfach artgleiche Festplatten ausgetauscht werden, dann ist dies nicht als AfA auszuweisen, sondern als sonstige Ausgaben. Die 410 € (netto) - Grenze hat nichts mit Reparaturen zu tun, sondern legt lediglich fest, wann ein Gebrauchsgegenstand voll als Aufwand verbucht werden darf und wann die AK über die ND zu verteilen sind.

Gruß
Denis

Hi!

Danke schon mal bis hier!!

Was ist, wenn die Reparatur (ohne Aufrüstung) mehr als 410€ kostet?
Das müsste doch auch sofortiger Aufwand sein?

Gruß JoKu

Hi !

Was ist, wenn die Reparatur (ohne Aufrüstung) mehr als 410€
kostet?

Eine Reparatur ist und bleibt immer eine Reparatur. Die Kosten sind daher stets sofort abzugsfähiger Aufwand.

BARUL76

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o. T.

Gruß JoKu