Hi !
Wenn eine PC-Maus oder eine Festplatte kaputt geht (beides
jeweils deutlich unter 400 EUR):
Hier liegt eindeutig eine Reparatur vor. Die Aufwendungen hierfür sind in Zeile 49 zu erfassen.
Frage 2:
Was ist, wenn es keine Reparatur ist, sondern eine Aufrüstung
(Edelfunkmaus; grüßere und schnellere Platte oder halt ein
schnelleres Motherboard),
a) bei einem PC, der noch nicht fertig abgeschrieben ist,
b) bei einem PC, der bereits fertig abgeschrieben ist.
in beiden Fällen kann wohl nicht davon ausgegangen werden, dass ein „neues Wirtschaftsgut“ entsteht. Nur wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre überhaupt eine Aktivierung in Frage gekommen. Da aber der Fortschritt bei den Computern so rasant ist, dürfte wohl nur von den üblichen „Erhaltungsmaßnahmen“ ausgegangen werden. Auch diese sind in Zeile 49 zu erfassen.
Bei Computerteilen ist übrigens nicht von GWG auszugehen. EIn wesentliches Merkmal der GWG ist nämlich, dass sie einer selbständigen Nutzung fähig sind. Eine Festplatte taugt allerdings ohne den PC nur als Briefbeschwerer oder Wurfgeschoss. Für beides wird sie wohl nur sehr selten eingesetzt.
Sollte allerdings durch die Aufrüstung ein „neues Wirtschaftsgut“ entstehen (könnte ich mir vorstellen, wenn vom ursprünglichen PC fast nur noch das Gehäuse übrigbleibt und der Rest komplett neu installiert wird), dann dürfte entweder über die bisherige Restnutzungsdauer abgeschrieben werden. Sinnvoller fände ich es, wenn für das „neue Wirtschaftsgut“ eine eigenständige Nutzungsduaer ermittelt wird.
BAUL76
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