Ich frage mich,
wie gebe ich beim Firmenverkauf als EÜRler in einer Abschlußbilanz den Teilwert von unverkauften Artikeln an,
die ich dem Nachfolger zum halben Anschaffungspreis mit verkauft habe?
Zum halben Wert?
Ich frage mich,
wie gebe ich beim Firmenverkauf als EÜRler in einer Abschlußbilanz den Teilwert von unverkauften Artikeln an,
die ich dem Nachfolger zum halben Anschaffungspreis mit verkauft habe?
Zum halben Wert?
Servus,
zum Teilwert.
Das ist der auf die unverkauften Artikel entfallende Teil des Kaufpreises, den ein fremder Dritter bei Übernahme des gesamten Betriebs bezahlen würde.
Wenn also der Preis beim Verkauf des Unternehmens im Ganzen ein Marktpreis war und nicht durch irgendwelche besonderen sachlichen oder persönlichen Umstände nach oben oder unten abwich, setzt Du genau den Preis an, der tatsächlich vereinbart worden ist.
Und wenn nicht, dann nicht.
Schöne Grüße
MM