EÜR - Handelsware nach 1,5 Jahren aktivieren wegen Nutzungsänderung - Wie verbuchen?

Rahmen:

EÜR Rechner

Hallo

EIn KFZ Händler hat ein Auto, das er seid 1,5 Jahren im Umlaufvermögen als Handelsware hat, bisher aber nicht verkauft hat.

Nun möchte er dieses Auto als Mietfahrzeug vermieten.

Dadurch wird das Auto zum Anlagevermögen und ist zu aktivieren.

Der EInkaufserlöse wurde aber schon vor 1,5 Jahren vollständig als
Betriebsausgabe gebucht, da es ja ursprünglich als Handelsware gekauft
wurde.

Wenn ich nun das Fahrzeug aktiviere und auf die Restnutzungsdauer
abschreibe, bringe ich die Aufwendungen ja ein 2. Mal in die
Buchhaltung.

Das kann nicht sein.

Bitte um Hilfe wie ich das korrekt verbuche.

Danke

Wo steht das?

Meines Wissens sind nur Vorführwagen Anlagevermögen und werden abgeschrieben.
Mietwagen, Neuwagen und Gebrauchtwagen sind Umlaufvermögen. Gerade, weil es hier zu erheblichen Verschiebungen bei Erlösen und Kosten kommen kann, wird üblicherweise in Autohäusern mit verrechneten Anschaffungskosten gebucht.

Buchst du selber? Kennst du dich mit den speziellen Geschichten aus? Differenzbesteuerung z.B. ist dir ein Begriff?

Data

Servus,

ein Kfz-Handel muss gem. § 1 Abs. 2 HGB bilanzieren, von daher stellt sich die Frage nicht: Der Zugang des Autos war erfolgsneutral, weil sich der Warenbestand genau um den Betrag erhöhte, der im Einkauf gebucht wurde.

Seither hat das Auto von Stichtag zu Stichtag an Wert eingebossen, und jetzt wird es eben (wieder erfolgsneutral) per Anlagevermögen an Warenbestand umgebucht.

Spätestens bei dieser Operation jetzt fällt auf, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert: Die einzige Möglichkeit, das von hinten durch die Brust ins Auge halbwegs ordentlich darzustellen, ohne dass man die Gelegenheit jetzt für eine ordentliche Bilanz (und Ermittlung des gesamten Übergangsgewinns) nutzt, wäre eine Entnahme zum gemeinen Wert (um den Einfluss auszugleichen, den die falsche Betriebsausgabe bei der Anschaffung auf den Ertrag hatte), und Einlage zum selben Wert ins Anlagevermögen.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für deine Antwort.

Mein KFZ Handelsbetrieb muss nicht bilanzieren, da ich normaler EÜR Rechner bin.
Hängt ja von den erreichten Umsätzen ba und da bin ich weit unter der Grenze, ab der man zwingend bilanzieren muss. Daher wird die normale EÜR angewendet.
Das macht die Sache eben etwas komplizierter. Beim Bilanzieren wäre mir der Sachverhalt klar gewesen.

Aber in der EÜR ist das KFZ mit dem Anschaffungszeitpunkt vor 1,5 Jahren als volle Betriebsausgabe drinnen.
Wenn es nun 1,5 Jahre später aktiviert wird, kommt die unklarheit auf.
Wenn ich es nun abschreibe, habe ich es ja nach Abschreibdauer 2x als Betriebsausgabe drinnen.

Meine vereinfachte Denke war nun:

Ich buche in den Ausgaben eine Gutschrift mit dem damaligem Einkaufsausgabe und aktiviere gleichzeitig in
den Abschreibungen das Auto mit dem damaligem Einkaufspreis.
Dann ist die damalige Ausgabe für den Einkauf als Handelsware neutralisiert und ich schreibe es ab Aktivierungsdatum nun ab.

War für mich die einzigte Möglichkeit wie ich die Ausgaben nur 1x erfasse und das nachvollziehbar habe.

Bin ich da vollkommen auf dem Holzweg?

@MrsData

Ja, ich buche selbst.
Differenzbesteuerung usw ist kein Problem.
Sind in der Regel nur sehr einfache Buchungen.

Aber mit der Vermietung das hat mich jetzt etwas verwirrt.

Da ganze Thema um Vorführfahrzeuge, Mietfahrzeuge zur kurzfristigen Vermietung usw ist etwas Neues.
Da brauche ich noch ein paar Info, dass das dann auch richtig gebucht wird.

Hast du da einen Gesetztesauszug bzw Tipp wo ich das finde zu dem Thema Mietfahrzeug und Aktivierung?

Ja, weil es keine beliebige, freie Entscheidung gibt, ob man „Überschussrechner“ sein oder bilanzieren möchte.

Du bist wie gesagt gem. § 1 Abs 2 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen (= „Bilanzieren“), weil das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der Wert Deiner Bestände an Handelsware ist nicht belanglos, da steht zu jedem Stichtag ein Mehrfaches des jährlichen Ertrags. Unabhängig davon bleibt es auch Dein Geheimnis, wie Du eine ordentliche 25a-Dokumentation führen willst, wenn Du nicht die Bestände an Gebrauchten fortlaufend erfasst und entwickelst: Die Bestandsbuchungen sind das Wichtigste im gesamten Unternehmen, und wenn jetzt noch irgendjemand was auf Raten oder auch nur auf Ziel kauft, bist Du ohne Buchführung schnell verratzt - das führt genau auf das hin, wovon in § 1 Abs 2 HGB die Rede ist.

Nein, tut es nicht - nicht nur. Abgesehen davon, dass auch § 141 AO sich nicht nur auf Umsätze bezieht, gilt dieser nur, wenn ein Unternehmer nicht schon wegen anderer Gesetze verpflichtet ist, zu bilanzieren. Das ist bei einem Kfz-Handel gegeben, siehe § 1 HGB.

Und das hier

ist schlicht eine andre Formulierung von

„das Unternehmen erfordert nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“, wie es in § 1 HGB formuliert ist.

passt soweit - wenn es Dir gelingt, die „Gutschrift“ zu vertreten. Steuerliche Vorschriften kennen eine solche Gutschrift nicht, und es bliebe hier nur, wie gesagt, Entnahme und Einlage des PKW, um den Preis der auf die Entnahme entfallenden Umsatzsteuer.

Wenn das Auto wie bei Sixt und Konsorten in etwa 9 Monaten zu Schrott vermietet und dann verramscht wird, fällt es - wie Data schon gesagt hat - allerdings eh nicht Anlagevermögen, und die Sache ist schon von dieser Seite her erledigt.

Schöne Grüße

MM

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Entweder du nutzt das Fahrzeug als Mietfahrzeug für kurzfristige Vermietungen (Werkstattersatzwagen oder wenn die Auslieferung des gekauften Kundenfahrzeuges noch etwas dauert), dann bleibt es Umlaufvermögen.
Oder das Fahrzeug wird nur noch als Mietwagen genutzt und du vermietest gewerblich Fahrzeuge, dann Anlagevermögen. Hier sind allerdings einige Auflagen zu beachten. Siehe hier z.B.

Data

1 Like

Servus,

das hier

ist eine Nuance, auf die man „von außen gesehen“ wohl nicht käme, die aber einleuchtet, wenn Du dat saachs.

Schöne Grüße

MM

Nunja, ich gehe davon aus, dass der UP nix mit Neuwagen zu tun hat, aber bei uns z.B. werden wir bei bestimmten Fahrzeugen regelrecht animiert (meist, weil sie nicht so gut laufen), sie als Mietwagen zu führen. Meist gibt es dann noch ein bisschen Kohle extra vom Hersteller.
Ich mach das jetzt seit 13 Jahren und es waren immer nur die Vorführwagen im Anlagevermögen. Alles andere ist Umlaufvermögen. Normalerweise alles, aber es gab mal im vorigen Jahrhundertein richtungsweisendes Urteil des BFH, der entschieden hat, dass einzig Vorführwagen Anlagevermögen sind, was eigentlich ziemlich widersinnig ist, weil sie meist die Fahrzeuge sind, die am schnellsten wieder weg sind, Stichwort Vorführwagenprämie (hier geht einzig um die heiligen Zulassungszahlen).
Macht jedes Jahr wieder Spaß im Jahresabschluss die bis dahin schon gebuchten Abschreibungen mit den tatsächlich verkauften Vorführwagen abzustimmen.

Data

Ah ja. Wie stimmst du denn deine Inventur mit der Buchhaltung ab? So, wie du es darstellst, nicht möglich. Viel Export? EU und Drittland ein Begriff? Zusammenfassende Meldung?
Bitte verstehe mich nicht falsch. Ich will dich nicht fertigmachen, bekomme aber immer mehr Bauchschmerzen.
Wer macht denn deine Jahresabschlüsse?

Data

Er fällt wahrscheinlich unter die Grenzen von § 241a HGB und verzichtet deswegen auf Bilanzierung.

Danke, das hilft mir schon viel weiter.
Meine Mietwagen sind Kleinbusse, die für 1-3 Wochen vermietet werden um Urlaub oder dergleichen zu machen.
Dann sind die ohnehin nicht zu aktivieren, sondern verbleiben im Umlaufvermögen, wenn ich das richtig verstehe.

Export, Drittland usw wird nicht verkauft.
Ist nur ganz normaler EInkauf mit Vorsteuer und dann Endkundenverkauf mit USt.
Also relativ überschaubar.

UNd ein Verzeichnis, in dem alle KFZ aufgelistet sind, gibts natürlich.
Aber ich verkufe im Jahr ca 20 KFZ. Mehr Buchungen sind das dann nicht.

Das ist wirklich überschaubar.

Nur wegen der neu hinzugekommenen Vermietung bin ich etwas unschlüssig gewesen.

Moment, wofür hast du die Kleinbusse angeschafft? Zum Verkaufen oder Vermieten? Dein UP las sich so, dass ein Fahrzeug nicht verkauft werden konnte und deswegen wenigstens als Mietwagen ein bisschen Kohle machen soll. Hast du den Link gelesen, den ich gepostet habe? Professionelle Vermietung ist eine ganz andere Liga.

Data

Der betroffene Kleinbuss wurden zum Verkauf angeschafft.

Lies sich aber nicht verkaufen, daher soll er jetzt wenigstens mit
ein paar Mieteinnahmen an der Wertschöpfung teilhaben.

Parallel zum Autohandel habe ich aber ein Gewerbe zur Vermietung
angemeldet. Alles registriert und läuft seit Jahren.



LG, Andreas

Servus,

ach ja, das BilMoG ist ja auch schon einige Jahre alt - da wäre es doch wohl Zeit, es sich doch mal näher anzuschauen. Zumal bei einer so freundlichen Eselsbrücke 141 AO - 241a HGB.

Schöne Grüße

MM