Hallo!
Ich Dummi habe für 2017 noch meine handgemachte Gewinnermittlung ans Finanzamt geschickt und kriege jetzt die Aufforderung, die EÜR nachzureichen. Ich kann das Formular herunterladen und am PC ausfüllen (PDF), aber elekrtronisch versenden …? Als E-Mail-Anhang, aber das ist nicht gemeint, denke ich.
Habe mich jetzt bei Elster registriert, aber das dauert wieder mitdem Zuschicken vom Code und die Sache eilt allmählich. Kann man das Ding wirklich nicht elektronisch unter Elster nachladen, ohne registriert zu sein?
Gruß,
Eva
Dann schick’s doch mit der Post…?
Hat der nette Finanzbeamte eine Frist gesetzt? Die hatt ich letztens auch um zwei Wochen überschritten, ohne Konsequenzen. Oder sind die bei euch besonders streng?
Du kannst den Sachbearbeiter ja anrufen, ob er es als Email-Anhang akzeptiert. Für [Elster][1] muss man tatsächlich registriert sein:
Die Nutzung ist erst nach erfolgter Registrierung mit einem elektronischen Zertifikat möglich
Gruß,
Kannitverstan
[1]: https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmer
Die stehen auf elektronisch, aber ich werf’s einfach beim FA in den Briefkasten. Dann haben sie was und wenn sie’s noch elektronisch wollen, müssen sie halt warten oder mir erklären, wie’s geht. Mir stinkts ein bissl - hier liegt ein Haufen Terminarbeiten und das FA macht Stress, obwohl sie alles dahaben, wenn auch nicht in der gewünschten Form. Die Jahre vorher gab’s nie Beschwerden. Aber - warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht.
Danke Dir!
Gruß,
Eva
Hallo,
den Eindruck hatte ich auch - besonders nach der Registrierung.
Viel Spaß noch,
Paran
Hallo Eva,
zu Kannitverstans großen Zeiten (ja, und zu meinen auch) war das anders, aber im März 2017 hat der Finanzminister angeordnet, dass Überschussrechnungen nur noch elektronisch übermittelt werden dürfen - E-Mail mit *.pdf-Anhang giltet nicht.
Du hast aber mit der Abgabe auf Papier und gleichzeitig Einleitung des ganzen Authentifizierungszirkus bei Elster genau das Richtige getan: Jetzt gilt erstmal die ESt-Erklärung als abgegeben und in diesem Zusammenhang passiert weiter nichts mehr. Für die vorgeschriebene elektronische Übermittlung geht jetzt eine neue Fristenleier los, und bevor es bei dieser zweiten Runde zur Zwangsgeldfestsetzung kommt, hast Du den Elster-Zirkus durch und kannst die Überschussrechnung elektronisch übermitteln.
trifft hier übrigens nicht zu: Nicht nur bei der Veranlagung, auch bei der Aufbereitung der Daten für das Buddhistische Standesamt und bei der Gewinnung von Branchenvergleichswerten zur oberflächlichen Plausibilitätsprüfung werden auf diese Weise viele, viele Arbeitsgänge und dementsprechend viel mit Steuergeld bezahlte Arbeitszeit an den Finanzämtern eingespart, während der Aufwand für den einzelnen Steuerpflichtigen nur ein einziges Mal lästig ist, und von da ab auch dieser einen Bruchteil der bisherigen Zeit und Mühe aufwenden muss.
Falls es je dauern sollte mit dem Authentifizierungsdingsbums: Wir haben es noch gar nich so sehr lang her hier diskutiert, war kurz bevor Rotalge das Handtuch geschmissen hat: Wenn man jemand mit einem Elster-Schlüssel aushilft und für ihn Steuererklärungen oder wie hier Anlagen zur Steuererklärung übermittelt, ist das keineswegs eine uzulässige Hilfeleistung in Steuersachen - jeder darf für Dich mit seinem Elster-Schlüssel die Anlage EÜR übermitteln. Näheres in § 87d AO.
Schöne Grüße
MM
Warum sollte dieser aus purer Freundlichkeit gegen eine Weisung des Bundesministers der Finanzen verstoßen?
Schöne Grüße
MM
Servus,
Wann war das denn?
Der Text mit der Anleitung zum Besorgen eines Elster-Zertifikates ist (wenn ich mich recht entsinne, vor etwa zwei Jahren) vollständig überarbeitet worden und seither recht gut verständlich. Geht ungefähr sechsunddreißigmal einfacher als der Abschluss eines Vertrages für Mobiltelefonie. Was daran lästig sein kann, ist nicht mehr, dass daran irgendwas kompliziert wäre, sondern dass das eben nicht auf den allerletzten Drücker geht, weil man eine Postsendung und eine E-Mail abwarten muss, die jeweils nicht „in Echtzeit“ bei der Behörde rausgehen. Geht also um etwa zwei Wochen Spiel.
Jo, und innerhalb von zwei Wochen hat noch nie ein Finanzamt Zwangsmaßnahmen für die Abgabe einer Steuererklärung oder wie hier für die elektronische Übermittlung einer Anlage zur Steuererklärung ergriffen. Die tun das ganz einfach nicht.
Schöne Grüße
MM
nicht das Problem.
Hallo noch.
Das Ausfüllen der „Bögen“ ist schon um einiges unübersichtlicher. Habe das zum 1. Mal gemacht, für eine Bekannte die kein Internet hat bzw. kennt und Elsterpflichtig ist.
In den div. links verirrt man sich leicht, weiß nicht mehr, wo man ist oder schon war und wo man noch hin muss. Die Papierbögen waren da erheblich leichter nachvollziehbar und man konnte notfalls mehrere Seiten nebeneinander legen und vergleichen. Auf den Internetseiten fühlt man sich wie auf den Zweigen eines Baumes, von dem man sonst nichts sieht.
Das einzig Gute war zum Schluss die Fehlerübersicht mit Direktlinks.
Uns hat das Eintragen von 5 oder 6 Posten reichlich Nerven und Zeit gekostet.
Gruß,
Paran
Servus,
es ist immer erstmal anstrengend, wenn man etwas gewohnt ist, was man „anders kannte“. Um diesen Übergang leichter zu machen, ist „Elster Formular“ optisch genau gleich gestaltet wie die Papierformulare, und es gibt beim Ausfüllen praktisch keinen Unterschied.
Für Selbständige ist seit 2017 „Elster online“ Pflicht, weil sie die USt-Erklärung und die Anlage EÜR mit „Elster Formular“ nicht mehr loswerden.
Hier geht es konkret um die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs 3 EStG aka „Überschussrechnung“, die diesen Schritt vom Althergebrachten zum Ungewohnten schon vor Jahren gemacht hat und bereits auf Papier und ganz ohne Elster vollkommen anders aussah als das, was kleine Selbständige die fünfzig Jahre vorher als „Anlage zur Anlage GSE“ oder sowas reingegeben haben. Wer vorher schon ein paar Jahre lang die Anlage EÜR auf Papier ausgefüllt hat, findet bei Elster Online nichts anderes vor sich. Da ist also das einzige Neue, Ungewohnte das Besorgen des Zertifikats, und das hat Eva ja schon bisher erfolgreich angeleiert.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Meine Gewinnermittlung war total formlos. Ich habe den räumlichen Prozentanteil meines Arbeitszimmers errechnet, dementsprechend anteilig alle Nebenkosten etc.p.p , das bisschen Fahrtkosten (Buchmesse), Fachliteratur, Arbeitsmittel usw. , zusammenzählen, abziehen von den Einkünften und fertig. Ich bin Übersetzerin, da passiert nicht viel. Ab und zu ein Buch, alle Jubeljahre ein neuer PC, ein paar Pakete Druckerpapier, der Rest ist Sitzfleisch und Gehinrschmalz. Die eigentliche ESt für mich und meinen Mann habe ich natürlich seit Elster elektronisch abgegeben.
Jetzt soll ich auf der Anlage zur EÜR Anlage- und Umlaufvermögen nachweisen und irgendwelche beschränkt abziehbaren Schulden laut ESt Paragraf sonstwas.
Übersetzer werden traditionell schlecht bezahlt, aber ich werde mir dieses Jahr mal einen Steuerberater leisten.
Danke euch allen und Gruß,
Eva
Hallo Eva,
Dann liegt es also nicht an dem Zertifikatszirkus, sondern an der Struktur der Anlage EÜR. Damit gibst Du übrigens bekannt, wie schlecht Literaturübersetzer tatsächlich bezahlt werden, weil Du bei halbwegs auskömmlichen Honoraren auch schon vorher, auf Papier, seit einigen Jahren diese Anlage zur ESt-Erklärung hättest abgeben müssen.
Wiie auch immer - In Deinem Fall bleiben praktisch alle Felder leer, und fast alle Betriebsausgaben werden zusammengefasst in einer einzigen Zahl angegeben: Dass da so seltsame Dinge abgefragt werden, geht nur die Steuerpflichtigen was an, die mit diesen Dingen hantiert haben; wem zu den einzelnen Spezialitäten nichts einfällt, der lässt das Feld schlicht leer. Entscheidend ist, dass am Schluss genau die Zahl (vom Programm ausgerechnet) dasteht, die bei der formlosen Überschussrechnung auch herauskommt.
Wenn Du das einmalig vom StB machen lassen möchtest, sag ihm das ruhig vorher, dass Du keine „Black Box“ haben willst, sondern die Gliederung des seltsamen Formulars verstehen möchtest, damit Du künftig wieder alleine damit zurechtkommst. Steuerberater haben überhaupt nichts dagegen, wenn man das so macht, weil es grade bei „Überschussrechnern“ mit nicht so riesig hohen Einkünften schon auch dem StB ein wenig wehe tut, dem armen Freiberufler das Geld abzuknöpfen, das er eben für seine Arbeit braucht, so dass eine solche Lösung „einmal am Beispiel richtig erklärt und dann wieder selber gemacht“ eigentlich für beide Seiten gut ist.
Schade - in Kölle hätte ich Dir eine Kanzlei benennen können, die auf Künstler und Literaten spezialisiert war und deren Inhaber (mutmaßlich aus „gediegenem Bürgertum“ des Kölschen Klüngels und nicht so sehr aufs Geld angewiesen) sich ein Vergnügen machte, dass ihm für fast jeden Mandanten was eingefallen ist, wie er sich „in natura“ bezahlen lassen könnte, er hat damit eine ganze Sammlung von Texten, Plastiken, Bildern usw. aufgebaut. Der ist aber auch zusammen mit dem 20. Jahrhundert von der Bildfläche verschwunden und macht jetzt nichts mehr. Aber das gehört nicht hierher und dient eigentlich nur als Anreiz, mit einem StB ganz direkt und offen zu reden, was Sache ist - auch die sind in der Regel keine scheuklappenbehafteten „Geldmenschen“.
Schöne Grüße
MM