Hallo, liebe Steuerexperten!
Die doppelte Buchhaltung hat ja eine Menge Vorteile gegenüber einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Übersichtlichkeit, Kontrolle durch Gegenkonten, eine Debitorentorenbuchhaltung hilft beim Forderungsmanagement etc.
Dummerweise hat es aber auch steuerliche Nachteile, wenn man eine Bilanz erstellt, obwohl man dazu gar nicht verpflichtet ist.
Der Königsweg wäre daher, ein Programm für doppelte Buchhaltung zu verwenden, aber transitive Posten entweder gleich in dem Jahr zu buchen, indem sie auch bezahlt werden - okay, dann sind es natürlich keine transitiven Posten mehr - oder diese vor Erstellung des Abschlusses zu stornieren. Die GuV könnte dabei an die Usancen der EÜR angepaßt werden und die Bilanz wäre nur zu internen Übersicht / Planung / Kontrolle.
Dummerweise heißt es in § 4 EStG „Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.“
Wie ist das „und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen,“ zu verstehen? Die Benutzung eines Programmes für doppelte Buchhaltung gilt ja wohl als „Bücher führen“? Wenn man dann zwar im Sinne der Vorschriften „Bücher führt“ aber z.B. keine Bilanz erstellt - darf dann trotzdem der Gewinn als „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“ ermittelt werden?
Eigentlich sollte es ja im Interesse des Finanzamtes sein, wenn der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungen möglichst sorgfältig und abgesichert durchführt. Aber dieser Nebensatz lässt doch befürchten, daß jemand, der zu sorgfältig ist, sich wohl möglich „ins eigene Bein schießt“.
Gibt es da noch Ausführungsbestimmungen oder Gerichtsurteile die präzisieren, wie sorgfältig man seine „Bücher führen“ darf, ohne in die Verpflichtung zu rutschen, dann auch einen Bilanz-Abschluss mit allen Konsequenzen erstellen zu müssen?
Vielen Dank für guten Rat!