Europäische Asylpolitik nach "Dublin"

Hallo!

  • das Asylsystem weitgehender eu-ropäisieren als „Dublin“
  • viel mehr Mittel für die Sicherung der EU-Außengrenzen
  • klare EU-Finanzierung dessen, um die Mittelmeerstaaten zu entlasten
  • auf einen Kern der EU-Staaten setzen, die den Verteilungsmechanismus mitmachen, und offen lassen, ob die Visegradisten sich irgendwann einreihen/beteiligen statt auf die bis zum St.Nimmerleinstag zu warten oder unter starken Druck zu setzen
  • die Ankommenden möglichst früh bei EU-Grenz-Übertritt in „Aussichtsreiche“ und „Nicht-Aussichtsreiche“ unterscheiden (evtl. mit Zwischenstufen, die eine vertiefte und individuellere Beurteilung erhalten; und bis dahin in Aufnahmezentren vor Ort bleiben), und letztere so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückbringen
  • die „Aussichtsreichen“ so schnell wie möglich auf die beteiligten EU-Staaten verteilen und dort einem (möglichst EU-standardisiertem) Asylverfahren unterziehen
  • Klare Gesamt-EU-Rücknahmeverträge mit den Staaten, aus denen viele „Nicht-Aussichtsreiche“ kommen.
  • Usw.

Das ist aus meiner Sicht das, was möglich ist bei dieser im Raum stehenden Neuregelung.
Ich fände das ziemlich sinnvoll.
Wer auch? Wer nicht? warum?
Wie viel „Eu-ropäisierung“ lässt das deutschen Grundgesetz überhaupt zu? Etwa bei der Frage, wie pauschal und un-individuell diese Trennung in „Aussichtsreiche“ und „Nicht-Aussichtsreiche“ vorgenommen werden, auch wenn das außerhalb Deutschlands geschieht?

Gruß
F.

„Dublin“ ist ein bestehendes Konzept, diese Thematik (von Ausnahmen abgesehen) an den Außengrenzen der EU zu behandeln. Was soll sich jetzt konkret ändern?

Die EU schießt Jahr für Jahr Mio-Beträge in südeuropäische Staaten, NGOs und Türkei. Die grottenschlechte Situation in diversen „Unterkünften“ ändert sich, weil zukünftig nun „EU“ auf den Mios steht?

Kennen wir. Was ändert sich deiner Meinung nach zukünftig am Bestehenden?

Abgesehen von „Dublin“ hinsichtlich des Verfahrens, wer bestimmt, was „aussichtsreich“ nach welchen - noch nicht einmal ansatzweise definierten - Kriterien ist?

Das ist ja aktuell so. Der „Kern der EU-Staaten“ kümmert sich, der Rest „sch…t“ sich keinen Deut.

Oh ja, das funktioniert dann so wie bisher in D?

Das Deckmäntelchen „EU“ ändert meiner Ansicht nach nichts. Außer, dass sich etliche weiter aus der Verantwortung ziehen werden mit dem Hinweis auf das mystische „EU“.

awM

Steht doch im Link oder in anderen Artikel zu diesem aktuellen Thema.
„Dublin“ soll abgeschafft werden, weil sich eh kein Land mehr dran hält.
Es hat die Asylproblematik auch nicht an den Außengrenzen behandelt, sondern hat sie den Außengrenz-Länder aufgebürdet.
Das ist der entscheidende Unterschied.

Hast du den Link denn überhaupt gelesen?
Um NGOs oder Türkei gehts hierbei nicht.

Bürokraten, Richter in Schnellverfahren … keine Ahnung, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird.
Das wird eine politisch umkämpfte Frage werden.
Entsprechende Kritik gibts z.B. von Seiten der Grünen:

Gruß
F.

Daran ändert sich doch nichts. „Dublin“ besagt, dass das Land, in welchem der Asylbewerber zuerst EU-Gebiet betritt, das nationale Asylverfahren durchzuführen hat. Das sind nun mal weitgehend die Länder an den Außengrenzen, die zu Fuß, per Fahrrad/Auto oder Schiff erreicht werden. Was jetzt in deinem Artikel steht und vorgesehen ist, dass erneut in den Außenländern die Flüchtlinge untergebracht sein werden. Ich sehe da keinen Unterschied.

Das Problem ist doch, dass praktische(s) Asylrecht und -gesetzgebung nach wie vor den einzelnen Ländern der EU durchgeführt werden. Gravierende Veränderungen würden sich nur ergeben, wenn die Asylgesetzgebung komplett an die EU übertragen und damit die EU bestimmen kann - Gott behüte -, nach welchen Kriterien ein Asylverfahren von wem durchzuführen ist und in welchem Land die Bewerber dann untergebracht werden (eine Scheindebatte wegen Schengen). Da gibt es beispielsweise schon den Lissabonner Vertrag und Stockolmer Programm von annodazumal, Eurodac, Dublin III, Asylverfahrensrichtlinie, Europäische Migrationsagenda usw.
Alles Konzepte, die jeder mitbeschließt, aber auf Eis gelegt und nicht umgesetzt werden.

Doch, weil Kohle für auch diese „Maßnahmen“ gibt es über

  • AMIF: Kurzfristig wurde der Etat für 2014 - 2020 von 3,31 Mrd. auf 6,6 Mrd angehoben. Für 2021 - 2027 wurden mithilfe AMF schon 10,4 Mrd angesetzt (50% mehr)
  • Dann noch ESF, FEAD, EFRE, EASO, Treuhandfonds für externe Maßnahmen (dazu gehört Türkei mit 6 Mrd.) und EEF

Bleibt die Frage, wofür die ganze Kohle tatsächlich verwendet wird. In den Sicherheitszonen und Aufnahmelagern kommt jedensfalls nicht soviel an.

awM

„Dublin“: der Erstaufnahmestaat führt das Asylverfahren durch, und muss die zurücknehmen, die nicht dort ihren Asylantrag stellen.
Da hält sich heute keiner mehr dran, aber so war es de jure geregelt.

Nun angedacht: an den Außengrenzen wird ein erstes Schnellverfahren durchgeführt, dann werden die Aussichtsreichen nach einem festen Schlüssel auf die einzelnen Staaten verteilt, und in denen wird das eigentlich Asylverfahren dann durchgeführt. Keine Zurückführung an die Erstaufnahmeländer.
Das ist ein vollkommen anderer Ansatz als „Dublin“.

Gruß
F.

Im Ergebnis aber stets das gleiche?

Man sollte erst einmal über das Ergebnis einig sein.
Und da herrschen sowohl in der EU als auch in D sehr unterschiedliche Ansichten.

awM