Hallo!
- das Asylsystem weitgehender eu-ropäisieren als „Dublin“
- viel mehr Mittel für die Sicherung der EU-Außengrenzen
- klare EU-Finanzierung dessen, um die Mittelmeerstaaten zu entlasten
- auf einen Kern der EU-Staaten setzen, die den Verteilungsmechanismus mitmachen, und offen lassen, ob die Visegradisten sich irgendwann einreihen/beteiligen statt auf die bis zum St.Nimmerleinstag zu warten oder unter starken Druck zu setzen
- die Ankommenden möglichst früh bei EU-Grenz-Übertritt in „Aussichtsreiche“ und „Nicht-Aussichtsreiche“ unterscheiden (evtl. mit Zwischenstufen, die eine vertiefte und individuellere Beurteilung erhalten; und bis dahin in Aufnahmezentren vor Ort bleiben), und letztere so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückbringen
- die „Aussichtsreichen“ so schnell wie möglich auf die beteiligten EU-Staaten verteilen und dort einem (möglichst EU-standardisiertem) Asylverfahren unterziehen
- Klare Gesamt-EU-Rücknahmeverträge mit den Staaten, aus denen viele „Nicht-Aussichtsreiche“ kommen.
- Usw.
Das ist aus meiner Sicht das, was möglich ist bei dieser im Raum stehenden Neuregelung.
Ich fände das ziemlich sinnvoll.
Wer auch? Wer nicht? warum?
Wie viel „Eu-ropäisierung“ lässt das deutschen Grundgesetz überhaupt zu? Etwa bei der Frage, wie pauschal und un-individuell diese Trennung in „Aussichtsreiche“ und „Nicht-Aussichtsreiche“ vorgenommen werden, auch wenn das außerhalb Deutschlands geschieht?
Gruß
F.