Europäischer Bevollmächtiger bei Medizinprodukten

Angenommen ein Fernost Hersteller vertreibt Medizinprodukte nach Europa an einen EU Bevollmächtigten, welcher die Ware erstmalig in die EU inverkehrbringt.

Wenn nun ein anderer Importeur aus Europa von diesem Fernost Hersteller die Ware bezieht, wäre das auch okay oder muss er sie zwingend vom EU Repräsentant beziehen?