Europäischer Gerichtshof verurteilt Bundesrepublik Deutschland
Zum wiederholten Male hat der Europäische Gerichthof für Menschenrechte die
Bundesrepublik wegen der Verletzung der Grundrechte von Vätern beim
Umgangsrecht verurteilt. Diesmal im Fall Sommerfeld gegen Bundesrepublik
Deutschland, 4. Sektion, Urteil vom 11.10.2001 - Beschwerde Nr. 31871/96
veröffentlicht in „FamRZ“, 6/2002, S. 381-386
Insbesondere wurde auch der alte Paragraph § 1711 BGB gerügt. Auf Grund
dieses jahrzehntelang gültigen Schandparagraphen, der sich in seiner
Menschenverachtung nur noch mit der Teilung Deutschlands durch Stacheldraht
und Mauer vergleichen läßt, und der ihn nutzenden Behörden und
Professionellen haben Zehntausende von Kinder und ihre Väter den Kontakt für
lange Zeit oder für immer verloren.
Dem vor dem Gerichtshof klagenden Vater, (vertreten durch Rechtsanwalt Rixe,
Bielefeld?) wurden vom Gerichtshof für Menschenrechte Schadensersatz für die
erlittenen immateriellen Schäden in Höhe von 50.000 DM zuerkannt
Würden nur 10.000 Väter, die auf gleiche Art von der Bundesrepublik
geschädigt wurden Schadenersatz in dieser Höhe einklagen, müsste die
Bundesrepublik 500.000.000 DM in Worten fünfhundertmillionen Mark
Schadenersatz zahlen.
Wollen wir hoffen, dass noch viele Väter für ihr früher und heute erlittenes
Unrecht wenigstens den Schadenersatz einklagen.
Ich befuerchte sie tun es nicht.
Wieso eigentlich?