Europakompetenzen, Gesetzesgrundlagen?

Was darf eigentlich des Europaparlament
für Gesetze machen?

Gilt da auch „Europarecht bricht Länderrecht“,
wie in der Bundesrepublick bei Bund und Ländern?

Wann und welche Kompetenzen hat Deutschland der
EU-Regierung abegeben?

Gruss, Marco

Moin,

Was darf eigentlich des Europaparlament
für Gesetze machen?

Keine. Gesetze werden von der Kommission gemacht.

Gilt da auch „Europarecht bricht Länderrecht“,
wie in der Bundesrepublick bei Bund und Ländern?

Die einzelnen Länder haben meistens etwas Zeit, ihre nationalen Gesetze entsprechend anzupassen.

Wann und welche Kompetenzen hat Deutschland der
EU-Regierung abegeben?

Was meinst du mit „EU-Regierung“ ? Die Kommission ? Den Ministerrat ? Das Parlament ??? und was meinst du demzufolge für „Kompetenzen“ ?

Einen Überblick über die Unterschiedlichen Institutionen der EU und deren Aufgaben findest du hier: http://europa.eu.int/index_de.htm

Gruß
Marion

Was meinst du mit „EU-Regierung“ ? Die Kommission ? Den
Ministerrat ? Das Parlament ??? und was meinst du demzufolge
für „Kompetenzen“ ?

Ich meine vor allem, dass ich überhaupt keine
Ahnung habe. Und in einer kleinen Diskussion
gestern abend mit Freunden sahs genauso aus.

Ich habe absichtlich nicht eine bestimmte
Teilorganisation (Rat, Parlament, …) angesprochen,
weil der Ausdruck „Regierung“ genauer das
trifft, was ich meine.

Letztendlich schreibt irgendjemand von denen
im Gesamtgebilde „EU-Regierung“ ganz konkret
Regelungen über alles Mögliche, und ich will eben
wissen, wann und wo die Bundesregierung auf diese
Kompetenzen verzichtet hat.

Einen Überblick über die Unterschiedlichen Institutionen der
EU und deren Aufgaben findest du hier:
http://europa.eu.int/index_de.htm

Danke für den Link.
Aber das ist ziemlich genau ein Beispiel dafür,
was ich meine:
Ich habe da mal rumgeschmökert, aber außer
undefinierten Worthülsen steht da nichts.

Bsp. „Ministerrat ist Motor und Ausführendes Organ“
Laeuft der mit Diesel oder Bleifrei?
Auch wenn ich versuche was reinzuinterpretieren,
z.B. Motor=Treibende Kraft=Da, wo Regelungen erlassen werden.
Welche Regelungen? Warum? Aufgrund welcher Kompetenzen?
Dann ist das nur eine ganz persönliche Interpretation,
verbindlich steht da nix, und wenn, dann wirklich
gut versteckt :frowning:

Gruss, Marco

Hallo Marion,

Was darf eigentlich des Europaparlament
für Gesetze machen?

Keine. Gesetze werden von der Kommission gemacht.

das und die Aussage, daß das Europaparlament außer Kosten nichts bewirkt, hätte ich bis gestern morgen noch unterschrieben. An der Kostensituation hat sich zugegebenermaßen nichts geändert, aber das EP ist in den letzten Jahren deutlich einflußreicher geworden. Hier gibt es aktuell einige Artikel zu dem Thema http://www.sueddeutsche.de/

Jedenfalls bin ich heute aufgrund der neuen Informationslage erstmals zur Europawahl gegangen.

Gruß,
Christian

Hallo Marco,

erstmal wollte ich anmerken, dass ich da ähnlich ahnungslos bin… aber auf der verlinkten Seite (nicht sonderlich gut versteckt) hab ich gefunden:

und auftauchende Fragen meinerseits

Am Beschlussfassungsverfahren der EU im Allgemeinen und am Mitentscheidungsverfahren im Besonderen sind die drei wichtigsten Organe beteiligt: :
* Das Europäische Parlament, das die europäischen Bürger vertritt und direkt von ihnen gewählt wird; das haben wir grad frisch gemacht
* Der Rat der Europäischen Union der die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt; und von wem nochmal gewählt wird?
* Die Europäische Kommission, die danach trachtet, die Interessen der EU insgesamt zu wahren. und wie genau gewählt wird?

Dieses „institutionelle Dreieck“ erstellt die politischen Programme und Rechtsvorschriften (Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen), die in der ganzen EU gelten.

Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat.

Zwei weitere Einrichtungen spielen eine wesentliche Rolle: der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung des europäischen Rechts, und der Rechnungshof prüft die Finanzierung der Aktivitäten der Union.

Diese Organe und Institutionen wurden entsprechend den Verträgen eingerichtet, die die Grundlage für alles, was die EU tut, bilden. Die Verträge werden von den Präsidenten und Premierministern der Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert. In ihnen sind die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgelegt.

Letztendlich schreibt irgendjemand von denen
im Gesamtgebilde „EU-Regierung“ ganz konkret
Regelungen über alles Mögliche, und ich will eben
wissen, wann und wo die Bundesregierung auf diese
Kompetenzen verzichtet hat.

Also wohl irgendwie im Laufe des Beitritts (bzw. Gründung) der EU beim Unterschreiben der Beitrittserklärung.

Wer macht die Gesetze? --> die Kommission schlägt sie vor, das Parlament nickt sie ab, oder eben nicht… eh… und der Rat? evt. ähnlich wie Bundestag/Bundesrat?? hm. Wer weisses genau?

„Europa-Finanzministerium“ = Rechnungshof
„Europaverfassungsgericht“ = Gerichtshof

oder so :wink:

also für mich schaut’s damit zumindest ein bisschen klarer aus!
Grüße,
evanovka