Hallo!
Beschäftige mich gerade mit Normenhierarchieen,
Interessantes Thema
Grundsätzlich gilt ja: Europarecht bricht nationales Recht,
wenn es mit solchem kollidiert.
Nein, es gilt, Europäisches Gemeinschaftsrecht verdrängt nationales Recht in der Anwendung.
Gilt es ausnahmslos?
Nein, denn erstens muss es sich um unmittelbar anwendbares Recht handeln und zweitens gibt es nach überwiegender Meinung einen sog. integrationsfesten Kern der Verfassung. D.h. die Grundprinzipien des Verfassungsrechtes kann das Gemeinschaftsrecht nicht „außer Kraft setzen“. Grundsätzlich geht aber Gemeinschaftsrecht auch nationalem Verfassungsrecht vor.
Bin auf die These gestoßen, dass die Prinzipien der
Bundesverfassung stets vorrangig seien. Nun bin ich am
überlegen, ob dies korrekt ist.
Ja, wie gesagt. Im Detail natürlich strittig.
Im Hinblick auf die vom Gauweiler eingelegte
Verfassungsbeschwerde könnte man nun spontan behaupten: „Klar
hat Demokratie Vorrang“
Aber würde der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, würde das
neue Unionsrecht doch über den nationalen Grundsätzen stehen.
Oder nicht?
Ja, nur ist das im Prinzip jetzt nicht anders. Der Anwendungsbereich wird im Ergebnis allerdings erweitert.
Haben Gewaltenteilung, Demokratie, Sozialstaat, Föderalismus
stets Vorrang vor dem Unionsrecht?
Oder ist diese These nicht korrekt?
Im Detail ist das strittig. Das Gemeinschaftsrecht könnte z.B. die Demokratie nicht abschaffen. Zum Thema Verfassungsbeschwerde Gauweiler sollte man die Entscheidung des BVerfG einmal abwarten, die wird sicherlich interessante Ausführungen dazu enthalten. Das grundsätzliche Problem in der EU ist, dass das Gemeinschaftsrecht im Wesentlichen vom Ministerrat erlassen wird - ein Organ das nicht dem entspricht, was wir unter Parlament verstehen. Historisch ist das erklärbar und war ursprünglich nicht unlogisch, aber der Kompetenzbereich der EU wurde stets erweitert, aber gleichzeitig die Legitimation nicht erhöht. Das ist ein massives Demokratiedefizit.
Das Problem im Zusammenhang mit der EU-Verfassung und Lissabon ist allerdings das, dass dieses Demokratiedefizit durch die Reformen reduziert würde, d.h. die Kompetenz des EU-Parlamentes wäre deutlich gestärkt worden.
Gruß
Tom