Jemand möchte mit seinem Kfz eine Europatour machen. Da er 1 Jahr und länger weg ist, die Krankenversicherungspflicht entkommen möchte. Möchte er sich also abmelden.
Man bleibt in keinem Land länger als 2 Monate was bedeutet das man sich nirgends anmeldet und auch nicht könnte. Laut deutschem Gesetz muß das Kfz ja dort zugelassen werden wo es am meisten gefahren wird. Nun das ist wenn man es genau betrachtet, es Länderübergreifend sieht, nirgends der Fall.
Was also tun?
Das Fahrzeug ist angemeldet und kann man es einfach angemeldet lassen ohne Wohnsitz? Die Adresse bleibt bestehen da ein Verwandter oder Freund dort noch wohnt. Bedeutet Steuer, Strafzettel etc. haben eine Anlaufstelle und werden fristgerecht bezahlt.
Wie sieht es jetzt aber bei einem Unfall oder Diebstahl aus. Man zahlt ja die Versicherung ganz normal weiter. Kann die Versicherung dennoch sich weigern für den Schaden aufzukommen?
Was hat man sonst für Probleme? Kann die Polizei das Auto zwangsabmelden obwohl alles bezahlt wird und man Denjenigen aufgrund der bleibenden Postanschrift über dem Verwandten/Freund erreicht?
Warum der Verwandte/Freund das Fahrzeug nicht auf sich angemeldet hat ist auch erklärt. Es gibt auch heute in Europa EU noch Länder in die man mit einem „geborgten“ Fahrzeug nicht einreisen darf. Bei den meisten reicht eine Vollmacht aber eben nicht bei allen.
Hallo!
Die große Frage ist, ob das Einwohnermeldeamt der deutschen Gemeinde, bei der Du Dich ja abmelden möchtest, sich mit der entsprechenden KfZ-Zulassungsstelle oder dem Versicherungsgeber synchronisiert.
Das glaube ich nicht.
Ein nicht umgemeldetes Auto wird in Deutschland nach 3 Monaten am neuen Wohnsitz langsam zum Problem. Dies aber auch nur, wenn das in einer Polizeikontrolle auffällt oder irgendein neidischer Nachbar Dich „hinhängt“.
Im europ. Ausland interessiert das kein Schwein.
Höchstens die Österreicher fragen mal nach, weil sie ihre NOVA kassieren und somit den Ausweg einer deutschen zulassung nicht ermöglichen wollen. Aber auch hier sind 3 Monate „frei“.
Die Versicherung dürfte bei Deinem Plan kein Thema sein, solange die Prämie bezahlt wird. Dein offizieller Wohnsitz wird bei einer KfZ-Versicherung m.W. erst dann ein Themsa, wenn Du nicht mehr erreichbar oder dauerhaft im Ausland (und zwar in einem einzigen Land) bist. Allerding denke ich, lohnt sich hier eine Nachfrage bzgl. der Deckung für einen Aufenthalt über ein Jahr in verschiedenen Ländern.
Viel Erfolg!
Gruß,
M.