Evangelisch geschieden..nochmals heiraten?

Hallo,

hoffe ihr könnt mir schon zwischen den Feiertagen die jetzt anstehen bisserl weiterhelfen.

Er: 40 Katholisch
Sie: 47 evangelisch, geschieden!

Ist es möglich das Sie wieder in der Kirche heiraten können? Das dies in der katholischen Kirche geht weiß ich, mir geht es darum ob die Scheidung maßgebend ist, das ja evangelisch geheiratet wurde. Was muss man tun ob in der katholischen Kriche heiraten zu können?? :smile:

lg Tanja

Er: 40 Katholisch
Sie: 47 evangelisch, geschieden!

Ist es möglich das Sie wieder in der Kirche heiraten können?
Das dies in der katholischen Kirche geht weiß ich, mir geht es
darum ob die Scheidung maßgebend ist, das ja evangelisch
geheiratet wurde. Was muss man tun ob in der katholischen
Kriche heiraten zu können?? :smile:

Hallo Tanja,

in der evangelischen Kirche ist eine Scheidung im Allgemeinen kein Hinderungsgrund für eine zweite kirchliche Trauung.
Als Ausnahme fällt mir jetzt nur der Fall ein, dass der oder die Geschiedene mit dem oder der anderen Ehebruch betrieben haben und für das Scheitern der frühren Ehe verantwortlich sind.

Das Vorgehen ist, wenn ich mich recht erinnere, in den Landeskirchen unterschiedlich. In einigen muss der Dekan/Superintendent um Erlaubnis gefragt werden, in anderen wird der Falldem Presbyterium/Kirchengemeinderat vorgetragen (Der im Allgemeinen aber einen Ausschuss dafür gebildet hat, damit sich nicht das gesamte gremium mit der Sache befassen muss). In anderen Landeskirchen wiederum entscheidet das der Pfarrer allein.

Und wenn Ihr in der katholischen Kirche heiraten wollt, geht Ihr einfach zum katholischen Pfarrer und bekundet Euren Wunsch, getraut zu werden. Es kann sein, dass Ihr vorher noch an einem sog. „Brautunterricht“ teilnehmen müsst. Ich weiß allerdings nicht, ob es den noch gibt; auf evangelischer Seite hatsowieso immer ein ausführlicheres Traugespräch genügt.

Gruß - Rolf

Hallo Tanja,

Er: 40 Katholisch
Sie: 47 evangelisch, geschieden!
Ist es möglich das Sie wieder in der Kirche heiraten können?
Das dies in der katholischen Kirche geht weiß ich,

so, woher ?
Es war früher mal so, daß die evangelische Eheschließung von
katholischer Seite nicht als (sakramentale)Ehe angesehen wurde
und diese, nur diese sakramentale Ehe ist in der kath. Kirche
„geschützt“ durch Unauflöslichkeit.
Wenn also eine „gültige“ Eheschließung vorliegt kann ein Geschiedener,
wenn der geschiedene Ehepartner noch lebt, nicht katholisch getraut
werden.
Heute hat sich die Ansicht durchgesetzt, daß auch eine evangelisch
oder sonstwo (standesamtlich) geschlossene Ehe sakramentale
Gültigkeit hat und für die kath.Kirche unauflösbar ist, wenn die
Eheschließung unter bestimmten ethischen Voraussetzungen geschlossen
wurde.Daß diese vorlagen, wird grundsätzlich erst mal angenommen.
Nur wenn „Nichtigkeitsgründe“ vorliegen, welche die Ehe von
vornherein als ungültig belegen, kann eine „Ehe“, egal wo sie
geschlossen wurde, als nicht bestanden deklariert werden.
Nach den bisherigen Informationen von Dir, ist eine kath. kirchliche
Trauung nicht möglich.
Gruß VIKTOR

Hallo,
ich stimme Viktor zu (ist vielleicht ein wenig blöd ausgedrückt) Ich will eigentlich nur ergänzen:
Soweit ich weiß, ist es allerdings andersrum möglich: in der evangelischen Kirche kirchlich zu heiraten, mit einem katholischen Pfarrer, der am Gottesdienst teilnimmt. Aber ich würde immer raten, einfach mal die zuständige Gemeinde anzusprechen.

Ich weiß nicht, aus welchem Grund ihr katholisch heiraten möchtet (die sind ja heutzutage doch recht unterschiedlich). Aber ansonsten ist es ja auch möglich, sich in einer freien Trauung trauen zu lassen, wenn das Standesamt nicht ausreicht. Und soweit ich weiß, gibt es auch Theologen, die so eine Trauung durchführen. (Wobei man natürlich klären müsste, ob die eine freie Trauung bei katholischer geschiedener Ehe durchführen…)

Wünsche Euch jedenfalls eine schöne Trauung!
Greets
ShannonS

Hallo Glitzermarie alias Tanja,

Dein schöner ViKa-Name bewegt mich, auch noch meine Zeilen zum Besten zu geben, wenngleich VIKTOR das Grundsätzliche schon mal angibt.

evangelisch, geschieden

Nach katholischem Kirchenrecht spielt es eine Rolle, von wem bzw. was sie denn da geschieden wurde. War der geschiedene Ehepartner seinerseits Christ, also getauft, dann lag ein Sakrament grundsätzlich vor. Eine Eheschliessung war somit unauflöslich, ausser wenn ein Formmangel vorlag, etwa weil der erste Mann katholisch war und nur zivil mit ihr heiratete, ohne beim bischöflichen Ordinariat eine Formdispens einzuholen (dann liegt kein Sakrament vor) - dies ist der häufigste Fall, wo es doch noch zur kirchlichen Trauung kommen kann.

Oder dann kommt es auch oft vor, dass der eine nicht getauft, also formell kein Christ war. Die Ehe ist dann ebenfalls nicht Sakrament.

Wenn aber

evangelisch geheiratet

wurde, also beide evangelisch waren und dort eine Ziviltrauung vollzogen wurde, dann gilt dies vor den evangelischen Gemeinschaften als vollgültige Ehe und wird auch von der römisch-katholischen Kirche als sakramental anerkannt.

Gruss
Mike

Ich will eigentlich nur ergänzen:
Soweit ich weiß, ist es allerdings andersrum möglich: in der
evangelischen Kirche kirchlich zu heiraten, mit einem
katholischen Pfarrer, der am Gottesdienst teilnimmt.

Das nennt sich „Evangelische Trauung unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen“ - wären andersherum genauso möglich und wird gemeinhin auch als „Ökumenische Trauung“ bezeichnet. Da aber, wie bereits ausgeführt, eine kath. Trauung nach Ehescheidung nicht in Betracht kommt, fallen offiziell auch die beiden ök. Varianten flach.

Gruß, Martinus…