Hallo Glitzermarie alias Tanja,
Dein schöner ViKa-Name bewegt mich, auch noch meine Zeilen zum Besten zu geben, wenngleich VIKTOR das Grundsätzliche schon mal angibt.
evangelisch, geschieden
Nach katholischem Kirchenrecht spielt es eine Rolle, von wem bzw. was sie denn da geschieden wurde. War der geschiedene Ehepartner seinerseits Christ, also getauft, dann lag ein Sakrament grundsätzlich vor. Eine Eheschliessung war somit unauflöslich, ausser wenn ein Formmangel vorlag, etwa weil der erste Mann katholisch war und nur zivil mit ihr heiratete, ohne beim bischöflichen Ordinariat eine Formdispens einzuholen (dann liegt kein Sakrament vor) - dies ist der häufigste Fall, wo es doch noch zur kirchlichen Trauung kommen kann.
Oder dann kommt es auch oft vor, dass der eine nicht getauft, also formell kein Christ war. Die Ehe ist dann ebenfalls nicht Sakrament.
Wenn aber
evangelisch geheiratet
wurde, also beide evangelisch waren und dort eine Ziviltrauung vollzogen wurde, dann gilt dies vor den evangelischen Gemeinschaften als vollgültige Ehe und wird auch von der römisch-katholischen Kirche als sakramental anerkannt.
Gruss
Mike