Hallo Experten,
am 08.102022 wurde ich angezeigt wegen angeblicher Nötigung und heute kam der Strafbefehl.
Somit meine Fragen:
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Ist es nicht der gängige Prozess dem Beschuldigten nach der Anzeigenerstattung die Möglichkeit zu geben, sich mit einer Einladung auf die Stelle der Anzeigenerstattung sich zu den Vorwürfen zu äußern und eine Gegendarstellung zu tätigen?
Diese Einladung zur Äußerung/Gegendarstellung bekam ich definitiv nicht.
Somit sehe ich hier einen Formfehler. -
In dem Strafbefehl wurde ein Einkommen geschätzt, welches ich nicht habe. Ich lebe mit meinen Ersparnissen bis zu meinem Renteneintritt.
Wie seht ihr das?
Danke im Voraus für eure Mühen der Antworten.
Gruß
Trianon