Ex Chef zählt nicht

Ex Chef behält einfach Lohn ein und behauptet einfach durch eine massive fehl kalkulation würde einfach mal mein Gehalt pfänden… Hat mich aber aus Betrieblichen Gründen entlassen und jetzt das…

Meine Reaktion wäre:
Nachforderung des fehlenden Betrags mit Fristsetzung zu einem festen Kalendertermin in ca. 5-10 Tagen, verfügbar auf deinem Konto ( z.B. zum 26.04.2016 und nicht mit „Frist 7 Tage“ o. dgl.) mit verlässlichem Zeugen oder besser noch schriftlich per Bote (aus deinem Bekanntenkreis als Zeuge) persönlich an den Ex-Chef.
Darin die die Ankündigung bei Nichteinhaltung der Frist die Forderung dann auf dem Gerichtswege geltend zu machen und sich gleichzeitig zu einer Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug und Insolvenzverschleppung gezwungen zu sehen.

PS. Aufgrund „falscher“ Formulierung darf und wird es keine qualifizierte Rechtsauskunft zu deinem Fall hier geben, wenn es hier überhaupt noch qualifizierte Berater gibt, weil ständig auf persönliche Fälle abgehoben wird…

Anwalt, einklagen. Der Anwalt wird dem Chef erst mal eine Frist setzen…

Mal unabhängig davon, dass Ihr hier einem „Gelöschten“ antwortet …

Bei der Begründung des AG?

Sorry, aber er befindet sich bereits im Verzug, die Frist hätte genau nur den Effekt des Säbelrasselns.

Gibt es Betrug auch ohne Vorsatz? Interessant …

Das ist auch so ein typisches Gesülze in irgendwelchen Fordeungsbriefen (die mich übrigens immer and den Film „Demolition Man“ erinnern), dass bis auf den Klappereffekt rein gar nichts bringt.

Hier sollte man den Betrag gerichtlich geltend machen und beim Arbeitsamt Insolvenzausfallgeld beantragen.

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