… gewünschten Literatur
Angenommen, ein Student (1.Staatsexamen Lehramt) wäre fast ein ganzes Jahr vor den mündlichen Prüfungen zur Prüferin gegangen um über so etwas wie mögliche Themengebiete und zu lesende Literatur zu sprechen.
Die Prüferin habe sich aber geweigert, dem Studenten IRGENDETWAS zu den Prüfungen zu sagen (also weder, wie ein Prüfungsthema beispielsweise aussehen könnte, noch welche Gebiete der Student vorbereiten soll). Allerdings hätte sie ihm gesagt, er solle zu jedem Prüfungsthema ca. 1 A4-Seite schreiben und eine entsprechende Literaturliste vorlegen.
Weiter angenommen, daraufhin hätte sich der Student exakt nach den Vorgaben der Prüfungsordnung 4 Themenbereiche gesucht, zu jedem davon ca. 1 A4-Seite geschrieben und sich jeweils Literatur dazu gesucht.
Das Gespräch mit besagter Prüferin hätte jedoch ergeben, dass ihr weder die Themen noch die Literatur gefallen. Angenommen, nun hätte die Prüferin dem Studenten erstmalig erklärt, welche Themenbereiche er in ihrer Prüfung abzudecken habe. Dies seien 3 Themenbereiche, und von den vom Studenten vorgeschlagenen käme nur 1 in Frage (was dann allerdings nicht mehr der Prüfungsordnung entspricht). Der Student müsse sich also zwei Themen komplett neu suchen, und bitte wieder je 1 A4-Seite abgeben. Den einzigen Kommentar zur Literaturliste stelle man sich so vor: „Die Literatur ist nicht aktuell genug“. Trotz Nachfrage wieder kein Hinweis auf angemessenere Literatur.
Beim vereinbarten 3. Termin nun stelle man sich das Gespräch so vor, dass die Prüferin nun immerhin schon 2 der 3 Themen grundsätzlich anerkennt, das 3. aber offenbar mal wieder nicht richtig verstanden wurde. Zudem sei zu allen 3 Themen die Literatur nicht aktuell genug (z.T. aus dem Jahr 2009). Auf die Feststellung des Studenten, dies sei aber sämtliche Literatur, die die Staatsbibliothek Hamburg zu diesen Themen zu bieten habe, stelle man sich als Antwort den Hinweis vor, der Student dürfe sich ohnehin nicht auf die Bibliothek der eigenen Universität verlassen, sondern müsse entsprechend auch auf Fernleihe zurückgreifen, da es in der mündlichen Prüfung (zum Staatsexamen Lehramt) schließlich darum ginge nachzuweisen, dass man in der Lage ist, sich über bestimmte Themen anhand der gängigen Literatur umfassend zu informieren. Daher gab es auch diesmal (weniger als 2 Monate vor der tatsächlichen Prüfung) wieder keine näheren Hinweise dazu, was für Literatur denn bitte zu lesen sei.
Nun meine Frage: Stimmt das? Ist nicht eigentlich das Ziel der Prüfungen, Fachkenntnisse im studierten Fach nachzuweisen? Der Nachweis über die Fähigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens wird doch eigentlich schon in der Examensarbeit erbracht…
Ist es also in Ordnung, wenn die Prüferin den Studenten so lange herumrätseln lässt, welche Literatur denn ihrer Meinung nach angemessen ist?
Und kann die Prüferin wirklich erwarten, dass sich der Student die entsprechend fehlende Literatur per Fernleihe besorgt? (was bei der nötigen Menge an Literatur für 6 Prüfungen mit je 3-4 Themen ziemlich schnell echt teuer werden würde)