Hallo zusammen,
ich möchte gerne eine gebrauchte CNC Maschine kaufen um damit ein wenig zu „basteln“. Da in den meisten Fällen nur an gewerbetreibende verkauft wird, überlege ich daran. Evtl. könnte ich für Werkzeugbauten (mit denen habe ich beruflich Kontakt) ein wenig fräsen und damit zumindestens die laufenden Kosten und die Verzinsung wieder reinholen. Falls sich mehr raus entwickeln würde, auch gut.
Ich wäre Einzelunternehmer, müsste für den laufenden Betrieb kein Geld aufnehmen, das Risiko bzgl. Haftung wäre beim Lohnfräsen sicherlich auch überschaubar.
Welche Form der Selbstständigkeit im Nebenerwerb schlagt Ihr vor? Welche Kosten (Gründungs-, laufende- , Abmeldekosten) würden in etwa anfallen?
Ich weiß dass nur grobe Angaben möglich sind. Falls weitere Infos notwendig sind bitte melden.
Ansonsten Danke vorab für Antworten und Hilfe!
Gruß
Holger
Hallo Holger,
also ich würde sagen das ist passend für ein Kleinunternehmen. Mit dieser Regelung musst du nicht unbedingt Umsatzsteuer abführen. Diese Wahl hast Du aber nur wenn dein jährlicher Umsatz unter 17.500 € liegt. So wie du es beschreibst, hast Du anscheinend nicht vor im ersten Jahr sehr viel zu verdienen, da ist das Kleinunternehmen für den Anfang sicher angebracht. Die Gründungskosten sind auch nicht die Welt einfach ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, ich glaube das hat um die 30,- € bei mir gekostet und schon kann es losgehen. Ich würde mich noch genau erkundigen wie die Rechnungen ausgestellt werden müssen. Bei der Steuererklärung musst du eine Einnahmen Überschussrechnung mit einreichen, diese stellt Ausgaben Einnahmen gegenüber und zeigt dem Finanzamt wieviel Gewinn Du erzielt hast.
Viele Grüße
Fiendius
Erstelle dir einen Bussinesplam, melde ein Kleingewebe an. Die Form? Selbständig reicht doch erstmal denke ich. Schaue dir mal folgende Seite an: http://yourls.at/dbKZQ
Hallo!
also ich würde sagen das ist passend für ein Kleinunternehmen.
Mit dieser Regelung musst du nicht unbedingt Umsatzsteuer
abführen. Diese Wahl hast Du aber nur wenn dein jährlicher
Umsatz unter 17.500 € liegt. So wie du es beschreibst, hast Du
anscheinend nicht vor im ersten Jahr sehr viel zu verdienen,
da ist das Kleinunternehmen für den Anfang sicher angebracht…
„Sicher angebracht“ - warum?
Da will jemand mit einer CNC-Fräsmaschine Geld verdienen. Die Damen des Kaffeekränzchens von nebenan gehören eher nicht zur Kundschaft. Statt dessen vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende.
Hast du eine ungefähre Vorstellung, was Werkzeuge kosten? Ich meine keine Kneifzange von Baumarkt, sondern z. B. ein Messerkopf, ein paar Fingerfräser, ein hydraulischer Maschinenschraubstock, eine Spannzange hier, ein Zubehörteil da … ,und bei jedem Teil empfiehlst du, 19% draufzuzahlen? Vom Strom für die Maschine, Heizung für den Werkstattraum und Fahrzeugkosten noch gar nicht zu reden.
Die Kleinunternehmerregelung ist was für Leute mit wenig Ausstattung und überwiegend Privatkundschaft. Und das auch nur kurze Zeit, denn 17500 € Jahresumsatz ergeben keine Existenz, von der man leben kann. Wer mit teuren Maschinen für gewerbliche Kunden arbeitet und dann auf die Vorsteuerabzugsberechtigung verzichtet, gräbt sich sein wirtschaftliches Grab.
Es gibt Leute, die einen Hunni für einen Buchführungskurs an der VHS für viel zu teuer und sowieso überflüssig halten, die beim Anblick eines Formulars Pickel kriegen, lieber Tausende € ans Bein binden und was von Kleinunternehmerregelung erzählen, nur um sich mit dem Thema Umsatzsteuer nicht beschäftigen zu müssen.
Bei der Steuererklärung musst du eine Einnahmen
Überschussrechnung mit einreichen, diese stellt Ausgaben
Einnahmen gegenüber und zeigt dem Finanzamt wieviel Gewinn Du
erzielt hast.
Ist ja nett, daß das Finanzamt erkennen kann, ob und wieviel Gewinn erzielt wurde. Letztlich ist aber viel wichtiger, daß der Geschäftsinhaber weiß, was in seinem Laden los ist. Und weil er eben nicht bei anderen Leuten Rasen mäht, sondern Material einkauft und längst nicht alles sofort verbraucht, sondern einlagert, hat er Lagerbestände, die bewertet werden müssen. Weil es sich dabei vermutlich nicht nur um ein paar rostige Abschnitte von Stahlprofilen handelt, sondern i. d. R. von Alu, über Messing bis zu teils sündhaft teuren Kunststoffen alles Mögliche zusammenkommt, wird der Inhaber schnellstens dafür sorgen, immer den Überblick zu haben. So wird er merken, daß er im eigenen Interesse bilanzieren muß. .
Wer auf dem Gebiet mechanischer Bearbeitung mit zunächst sehr begrenzter Ausstattung anfängt, stößt ständig an Grenzen seiner Maschinen und Werkzeuge. Er wird deshalb dauernd investieren. Er wird merken, daß er die angeschafften Sachen möglichst oft einsetzen muß, damit sich das teure Zeug irgendwann rechnet. Von daher wird der Gründer zusehen, zügig zu guter Auslastung zu kommen, Weil man nicht akquirieren kann, während man an der Maschine steht, wird der Gründer merken, daß er als Alleinunterhalter nicht überlebensfähig ist. Das Unternehmen muß nicht unbedingt sehr groß sein, aber die Werkstatt mit Maschinen im ganz schnell 6stelligen Wertbereich darf nicht still stehen, nur weil der Inhaber auf dem Klo oder beim Zahnarzt sitzt.
Um es abzukürzen: Mit maschineller Lohnbearbeitung spielt sich mit Kleinunternehmertum nichts ab. Die in solchem Zusammenhang geradezu lächerlichen 17.500 € können schon mal nur für Software draufgehen, um die Zeichnungen von Kunden darstellen zu können. Vom Rentner, der mit 'ner Bleistiftskizze kommt und für seinen Enkel was gebastelt haben will, kann man nämlich nicht leben. Das Budget solcher Kundschaft ist längst überschritten, bevor die Maschine eingerichtet ist.
Man kann mit einer CNC-Fräserei durchaus ordentlich leben, wenn man sich ins Netzwerk regionaler Gewerbekunden einbringt und sich mit Qualität und Liefertreue auf deren speziellen Bedarf einstellt. Dann putzt man 17,5 T€ Umsatz schon mal in ein paar Tagen weg und wenn die Tage nicht reichen, nimmt man die Nächte dazu.
Gruß
Wolfgang
Servus,
gefragt war nach der geeigneten Rechtsform. § 19 Abs. 1 UStG enthält genau garnix über Rechtsformen von Unternehmen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder