*existenzgrÜnderzuschuss oder einstellungszuschuss Über ehemann?*

EXISTENZGRÜNDERZUSCHUSS ODER EINSTELLUNGSZUSCHUSS ÜBER EHEMANN?

Hallo zusammen,
da ich zu meiner komplexen Frage im Internet keine wirklich passende
Antwort finden konnte, versuche ich es mal über diesem Wege und einer
konkreten Beschreibung meiner Situation.

Mein Mann (Architekt und Bauunternehmer) und ich (Grafik Designerin und
Medienberater) sind vor kurzem von unserem Work&Travel Jahr wieder
gekommen und beziehen nun beide ALG1 da wir uns vorher fachgerecht
abgemeldet bzw. angemeldet haben. Da wir beide nicht unbedingt wieder in
ein Angestellten-Verhältnis gedrängt werden wollen (haben da schon
12-jährige Erfahrungen gesammelt) suchen wir nun nach passenden
Alternativen als Selbständige. Mein Mann plant eine Existenzgründung als
Architekt und Bauunternehmer und würde von dem Gründerzuschuss der
Agentur für Arbeit gebrauch machen um anfangs finanziell unterstützt zu
sein. Das Gleiche schwebt mir als Grafik Designer im meinem Metier vor.
Natürlich vorausgesetzt einer Bewilligung vom Arbeitsamt nach Abgabe des
Gründerzuschuss-Antrages.

Nun zum Knackpunkt: Nach gestriger Absprache mit unserem Steuerberater,
empfahl er uns nicht 3 Unternehmungen (freiberuflicher Grafik Designer /
freiberuflicher Architekt / Baugewerbe) zu gründen sondern nur zwei
Unternehmungen (Baugewerbe und Architekturbüro). Mein Mann würde mich
als Vollzeit-Angestellte (kein 400€ Job) in dem Bauunternehmen
einstellen. Neben der für das Bauunternehmen nötigen Büroarbeit würden
wir unter seiner freiberuflichen Tätigkeit auch meine Design Leistungen
vertreiben.

Das Einstellen von Mitarbeitern durch ein Start-up Unternehmen könnte
ebenfalls bezuschusst werden und ich hätte gleich noch die Vorteile
eines Angestellten-Verhältnisses (Elterngeld, gesetzliche Krankenkasse,
Steuern usw.) Bei der Agentur für Arbeit haben wir uns auch schon
informiert und warten noch auf eine Betriebsnummer um ein persönliches
Gespräch einzufordern.

Um mich möglichst gut auf das persönliche Gespräch beim Arbeitsamt
vorzubereiten, wäre eine vorherige Einschätzung hilfreich, ob sich eine
Einstellung für uns lohnt und der Einstellungszuschuss (Bezuschussung
für die Schaffung einer Vollzeitbeschäftigung) einem Gründerzuschuss
gleichzusetzen ist. Vor allem in Bezug auf Kinderplanung ist diese
Entscheidung für uns extrem wichtig. Zumal der Einstellungszuschuss in
Höhe und Dauer und ob überhaupt immer noch eine Ermessensfrage vom
Arbeitsamt ist.

Und um das Ganze noch dramatischer zu machen: Meine Gründerzuschuss-Anfrage
habe ich mit Empfang des Antrages schon aktiviert. Ich habe also noch 3
Wochen Zeit, mein Businessplan für die Existenzgründung einer Grafik
Designerin auszuarbeiten oder auf die Bewilligung meines Mannes zu
warten und mich dann von ihm einstellen zu lassen. Er hat 4 Wochen mehr
Zeit für seinen Antrag auf Existenzgründerzuschuss.

Es geht eigentlich nur um die 6 Monate Zuschuss + Sozialbeiträge. Trotzdem
möchte ich alle Möglichkeiten abwägen um letzten Endes das Beste für
mich und für uns in der Start-Phase rauszuziehen.

Wäre schön, einige Gleichgesinnte zu finden, die evtl. das Gleiche oder
Ähnliches durchgemacht haben oder einen professionellen Rat von jemanden
aus der Branche zu bekommen.Uns raucht nämlich schon der Kopf!

Lieben Dank.

Von mir kriegt Ihr nix.

Hallo

Ich verstehe etwas nicht.

Du willst ein Unternehmen als Grafik Designer betreiben. Gleichzeitig willst du in Vollzeit im Büro deines Mannes arbeiten. Und deine grafischen Erzeugnisse möchtest du über das Büro deines Mannes vertreiben? Habe ich das richtig verstanden?
Frage: Wann willst du dich noch um dein eigenes Unternehmen kümmern? Und wozu brauchst du es überhaupt?

Viele Grüße

Servus,

die Tätigkeit selber sieht bei beiden Optionen genau gleich aus. Es geht hier nur um die Gestaltung: Option A ist ein „Büro für Architektur und Design Sven Nassauer“, das Existenzugründungszuschuss abgreift und bei dem die Designerin Gabi Trittbrett als angestellte Designerin arbeitet, wofür dann ein Zuschuss für die angebliche Schaffung eines Arbeitsplatzes durch Existenzgründer abgegriffen wird. Option B ist die Gründung von zwei selbständigen Büros, „Sven Nassauer, Architekt“ und „Gabi Trittbrett, Design“, die beide Existenzgründungszuschuss abgreifen. Die konkrete Tätigkeit ist dann identisch, es wird in diesem Fall nur das Geld, das Du mit Pflichtbeiträgen und Steuern bezahlst, über einen anderen Weg abgesahnt.

Den beiden fröhlichen Globetrottern, die jetzt nassforsch bei der BAA „ein persönliches Gespräch einfordern“, ist möglicherweise noch nicht aufgefallen, dass es keinen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss gibt. Ich schätze sie aber eher so ein, dass sie ganz bewusst im Februar an das Abmelken von „Staatsknete“ (die von Dir und mir bezahlt wird) rangehen, weil sie damit rechnen, dass solche nicht obligatorischen Leistungen wie Existenzgründungszuschuss eher am Anfang des Jahres gewährt werden, wenn die Budgets eben erst angeknabbert sind. Wie viele dann im Oktober leer ausgehen, die diesen Zuschuss dringend bräuchten und es ohne diesen Puffer schlicht nicht schaffen, eine eigene Existenz zu gründen, geht unseren beiden Kandidaten Nassauer & Trittbrett meilenweit am Allerwertesten vorbei.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Ihr müsst Euch wirklich über viele Faktoren im klaren sein.

Diese Bezuschussungen sind eine freiwillige Leistung der Bundesagentur für Arbeit!

  • also rechnet nicht damit - sondern wenn Ihr Euch selbstständig machen wollt, dann plant den Worst Case!

Zur Selbstständigkeit solltet Ihr Eueren Businessplan sehr gut ausarbeiten

  • dann seht Ihr, welche Kosten (privat / Gewerbe) auf Euch zukommen
  • das bedeutet wiederum, dass Ihr Euch damit sehr intensiv beschäftigen müsst
  • dies bringt darüber Klarheit, ob der Schritt in die Selbständigkeit derzeit wirklich sinnvoll ist

Ich habe mich ca. 1 Jahr jeden Tag mit meinem Start in die Selbstständigkeit intensiv beschäftigt / informiert etc. und das habe ich in meiner Freizeit, sprich nach meiner regulären Arbeit als Angestellter gemacht (sehr hohe Doppelbelastung mit wenig Schlaf).

lt. meines letzten Wissenstands benötigt man für den Existenzgründerzuschuss mindestens 150 Tage Anrecht auf ALG1

Ein Unternehmen gründen u. den Ehepartner als Vollzeit einstellen

  • Krankenversicherung, Lohn, fixe u. variable Kosten etc. müssen trotzdem gezahlt werden und dass sind nicht nur die Kosten der Firma, sondern auch die für Euren privaten Lebensunterhalt
  • da solltet Ihr Euch die Frage stellen - von was?
  • habt Ihr schon Kunden / Aufträge etc.
  • genug Ersparnisse um Dürrezeiten auszugleichen usw.

Krankenversicherung

  • in eine freiwillige gesetzliche KV können auch Gründer / Unternehmer beitreten.
  • eine private KV ist nicht vorgeschrieben für Unternehmer
  • eine private KV wird gerne am Anfang genommen, da günstiger. Aber dies sollte man auf die weitere Zukunft sehen und genau prüfen

Alles im allem empfehle ich Euch

  • überstürzt nichts!
  • lest Euch selber vieles an, damit Ihr konkrete / wichtige Fragen stellen könnt und Euch nix erzählen lasst (Ihr seid für Euch und Euren Erfolg verantwortlich und kein anderer!)
  • holt Euch erstmal alle ( wirklich alle) Informationen
  • mehrere fachkundige Meinungen (weiteren Steuerberater, IHK, Gründerservice-Netz usw.) einholen

Manche Gründer machen Fehler aus Unwissenheit und falscher Vorstellungen

  • ich mach mich mal Selbstständig, dann bin ich mein eigener Chef (richtig, aber sehr hohe Verantwortung)
  • ich kann arbeiten wann und wie ich will (gearbeitet werden muss immer und als Selbstständiger meist härter)
  • auf Bezuschussung hoffen
  • keine Rücklagen / Ersparnisse
  • sich reich rechnen (z.B. keinen richtigen Businessplan erstellen / sich etwas selber vormachen)
  • Kredite für seinen Start aufnehmen (Anhäufung von evtl. nicht zurückzahlbaren Schulden)
  • nicht kalkulierbare Risiken eingehen (kann man Haus und Hof verlieren)
  • unterschätzen was es bedeutet „Unternehmer“ zu sein

Ihr solltet Euch wirklich bewusst sein, welchen Schritt Ihr mit einer Selbstständigkeit einhergeht und welche Verpflichtungen Ihr für Euch selbst damit habt (z.B. sind z.T. 60-70 Std. / Wochen gerade in den ersten Jahren keine Seltenheit, Finanzielle Faktoren / Sicherheit usw.) Gerade bei einer Familienplanung ist dies sehr wichtig!

Wenn Ihr diesen Traum vom selbständig sein Euch wirklich erfüllen wollt, dann macht das sehr überlegt und nicht in einem Hauruckverfahren. Lieber etwas mehr Zeit für die Vorbereitung und den Start einplanen und das am besten aus einer finanziell gesicherten Situation (z.B. Anstellung) heraus. Und dann Vollgas geben. Viel Erfolg beim erreichen Eurer Träume.

Miir kommt bei Deiner Anfrage schon die erste Kleinigkeit so merkwürdig vor, dass ich Aufklärungsbedarf habe.
Mit work and travel-Ticket kann man bis zum 30. Lebensjahr Erfahrung im Ausland machen. Ihr habt aber schon 12 Jahre Berufserfahrung, müsstet also spätestens mit 17 oder kurz vor 18 Jahren voll in den angegebenen Berufen gearbeitet haben. Das ist bei keinem der von Dir angegebenen Berufe möglich. Wie klärt sich das auf?

Hallo zusammen. Vorab möchte ich mich für die späte Reaktion entschuldigen denn eigentlich lebt so ein Forum ja von zügigen Antworten.
Die Antwort von Aprilfrisch möchte ich am liebsten unkommentiert lassen. Nur eins dazu: Das wir unseren Existenzgründerzuschuss jetzt beantragen hat lediglich mit den 150Tagen Restanspruch zu tun. Das diese jetzt im Frühjahr ablaufen war weder geplant noch haben wir dabei an Budgets der Arge gedacht die gegen Jahresende wahrscheinlich schmaler werden. Klingt zwar irgendwie plausibel, dennoch wüßte ich gerne woher man solche Informationen bezieht. Wie auch immer-darauf haben wir sowieso keinen Einfluß. Wie andere Existenzgründer voran kommen geht uns keinesfalls sonst wo vorbei! Mich interessiert aber noch viel mehr woher du wissen möchtest, dass wir auf diese Förderung, die uns bei Vorlage einer gut ausgearbeiteten Geschäftsidee mit plausibler Rentabiliätsvorschau gewehrt werden KANN, nicht angewiesen sind?!? Ich denke das jeder Existenzgründer mehr oder weniger darauf angewiesen ist, wenn er nicht gerade mit dem goldenen Löffel im Mund geboren wurde. Im Übrigen erwarte bzw. wünsche ich mir auch keine weiteren Antworten von dir-danke.
Zu Simsy: Du hast unser gedachtes Prinzip richtig verstanden. Sie würde in einer bzw. meiner Firma als Grafik Designerin arbeiten und müsste sich demnach auch nicht mehr um ihr eigenes Unternehmen kümmern sondern mit ihrer gesamten Manpower um meines bzw. unseres. Das hätte nicht nur den Vorteil einer einfacheren Buchführung sondern auch nur die halben Steuerberaterkosten. Das mit der Festanstellung der eigenen Ehefrau gestaltet sich aber schwieriger als erhofft. Zumindest in der kürze der Zeit bevor der 150Tage-Restanspruch des ALG abläuft also werden wir davon absehen und es zu gegebener Zeit erneut versuchen.
Zu FaSTy: Vielen Dank für deinen ausführlichen Kommentar! Wir sind allerdings schon soweit fortgeschritten mit unseren Planungen das du uns keine Neuigkeiten erzählt hast. Das soll keine Kritik sein sondern nur erklrären wie intensiv und lange wir uns schon damit beschäftigen. Übrigens war ich selbst vor unserer Reise 5 Jahre lang Geschäftsführer und nebenberuflich selbstständig und weiß um Risiken aber auch Chancen. So auch meine Frau. Wir wollen das wirklich!
Zu Amokama: In Canada darf man das Work and Travell bis zum 35. Lebensjahr beantragen. Ich war bei Einreise noch 35. Jetzt bin ich 37 und habe mit 17 angefangen zu arbeiten. Bin jetzt also schon 20 Jahre im Berufsleben allerdings erst 12 Jahre als Architekt bzw. Geschäftsführer einer Baufirma.
Nochmal vielen Dank für eure Kommentare. Falls noch jemandem etwas hilfreiches dazu einfällt bin ich ganz Ohr und werde beim nächsten mal zügiger antworten. Grüße