Hallo,
Wie ist es normalerweise beim Fachrichtungs- i.V.m. Hochschulwechsel? Muss man eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?
Also, man studiert z.B. den ersten Studiengang an der ersten Uni bis zum März und das neue Semester an der neuen Uni im neuen Studiengang beginnt am 01. April, aber man muss sich für den neuen Studiengang an der neuen Uni schon im Februar immatrikulieren, so dass man noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen kann. Wie sieht es also normalerweise aus? Ist die Exmatrikulationsbescheinigung für eine neue Immatrikulation obligatorisch oder ist die Exmatrikulationsbescheinigung erst im April erforderlich, um einfach nachzuweisen, dass man gleichzeitig an der alten Uni schon nicht studiert?
Danke