Exma- für Immatrikulation immer erforderlich?

Hallo,

Wie ist es normalerweise beim Fachrichtungs- i.V.m. Hochschulwechsel? Muss man eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen?

Also, man studiert z.B. den ersten Studiengang an der ersten Uni bis zum März und das neue Semester an der neuen Uni im neuen Studiengang beginnt am 01. April, aber man muss sich für den neuen Studiengang an der neuen Uni schon im Februar immatrikulieren, so dass man noch keine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen kann. Wie sieht es also normalerweise aus? Ist die Exmatrikulationsbescheinigung für eine neue Immatrikulation obligatorisch oder ist die Exmatrikulationsbescheinigung erst im April erforderlich, um einfach nachzuweisen, dass man gleichzeitig an der alten Uni schon nicht studiert?

Danke

Am besten kann diese Frage das Immatrikulationsamt der neuen Hochschule beantworten…

Meist ist es aber so, dass die eigentliche Anmeldung ohne Exma erfolgen kann, diese aber innerhalb einer Frist nachgereicht werden muss, wenn die neue Imma gültig werden soll.