Exmatrikulation aufgrund falscher Information

Hallo,
ich habe eine frage wegen Exmatrikulation. Es geht darum das ich Widerspruch einlegen möchte gegen meine Exmatrikulation im Fach Wirtschaftsinformatik. Ich habe vorher an einer anderen Uni Bwl studiert und hatte noch eine ausstehende Prüfung in Mathe welche ich vorher nicht bestanden hatte. Ich konnte diese aber nicht antreten da ich mich vorher exmatrikuliert habe und an einer anderen Uni in Wirtschaftsinformatik immatrikuliert war. Ich habe vorher (vor meine Exmatrikulation in Bwl, habe mich selbst exmatrikuliert) dem Prüfungsamt der neuen Uni meinen fall geschildert das ich nicht mehr an der Matheprüfung teilnehmen dürfe wenn ich Exmatrikuliert bin und somit durch die Prüfung endgültig fallen würde, wenn ich mich hier eintrage bei Wirtschaftsinfromatik. Ich habe auch gesagt das mein Bwl Studium dann als nicht bestanden zählt. Mir wurde dann gesagt vom Prüfungsamt das das kein Problem ist und mir meine Prüfungen einfach angerechnet würden, für nicht bestandene Klausuren halt als Maluspunkte.
Daher bin ich davon ausgeganen es wäre kein Problem…nun soll ich exmatrikuliert werden. Ist das nicht unzulänglich da ich von Seiten der Uni falsch informiert wurde? Sonst hätte ich ja auch noch ein Semseter gewartet bevor ich mich umgeschrieben hätte und Mathe noch fertig gemacht ( mein Durchfallen war durch nichterscheinen…:/).

Hallo,

Ich habe vorher an einer anderenUni Bwl studiert und hatte noch eine
ausstehende Prüfung in Mathe welche ich vorher nicht bestanden hatte.
Ich konnte diese aber nicht antreten da ich mich vorher exmatrikuliert
habe und an einer anderen Uni in Wirtschaftsinformatik
immatrikuliert war.

eine Ex-/Immatrikulation erfolgt im Regelfall zum Ende/Beginn eines Semesters.

Deine Schilderungen erscheinen mir etwas wirr, was die Exmatrikulation und deren Grund („freiwillig“ oder wegen endgültigen Nicht-Bestehens) angeht. Wenn Du an der Prüfung nicht teilnehmen durftest, kannst Du eigentlich nicht wegen Nicht-Erscheinens durchgefallen sein.


PHvL

Moin,

Deine Schilderungen erscheinen mir etwas wirr, was die
Exmatrikulation und deren Grund („freiwillig“ oder wegen
endgültigen Nicht-Bestehens) angeht. Wenn Du an der Prüfung
nicht teilnehmen durftest, kannst Du eigentlich nicht wegen
Nicht-Erscheinens durchgefallen sein.

etwas wirr in der Tat. Ich liess mich Mal vor Jahren vom Pruefungsamt „meines“ Fachbereichs ueber eine aehnliche Situation aufklaeren:

Student S studiert irgendwas und meldet sich zu einer Pruefung (im Nebenfach) an (in dem Fall Vordiplom). Zur Pruefung wird angetreten und im ersten und zweiten Versuch nicht bestanden. Da Student S Angst hat, auch beim dritten Versuch nicht zu bestehen, geht er zum Pruefungsamt und fragt, wie es ist, wenn er sich

  • sofort exmatrikulieren laesst und
  • anschliessend sich neu immatrikuliert, im selben Fachbereich aber in einer Fachrichtung (z.B. statt allgemein Informatik Medieninformatik oder statt Umweltphysik halt einfach nur Physik), die dieses Nebenfach nicht erfordert?

Antwort: mit der Anmeldung zur Pruefung und dem Antreten zum ersten Versuch befindet sich der Student S im Pruefungsprozess, welcher nur zwei Ausgaenge haben kann: bestanden oder nicht bestanden. Wird die Pruefung X Monate nach dem Erstversuch nicht erfolgreich abgelegt (zu X siehe entsprechende DPO oder wie auch immer das heutzutage heisst), gilt die Pruefung als endgueltig nicht bestanden. Damit darf der Student S an keiner entsprechenden Fakultaet in D mehr studieren.

Gruss
Paul

Danke für die bisherigen Antworten,
in meinem Fall verhält es sich ja so das ich mich erst umgetragen habe noch einem ok des Prüfungsamts der neuen Uni, weshalb ich an meiner alten Uni an der Prüfung garnicht mehr teilnehmen durfte. Hätte ja sonst noch gewartet um die Prüfung fertig zu machen bevor ich mich exmatrikuliere um was anderes zu studieren.

Hallo,

mit der Anmeldung zur Pruefung und dem Antreten zum ersten Versuch
befindet sich der Student S im Pruefungsprozess, welcher nur zwei
Ausgaenge haben kann: bestanden oder nicht bestanden.

das muss nicht (mehr) unbedingt stimmen. Bei uns etwa haben Studierende für gewöhnliche Modulprüfungen „beliebig“[1] viele Versuche. Nach einer Exmatrikulation hätte S in so einem Fall das Modul zwar nicht bestanden, aber weder das Modul noch den Studiengang „endgültig nicht bestanden.“

[1] Statt der Anzahl der Prüfungsversuche ist die Studiendauer begrenzt, was das Belieben doch stark einschränkt.


Schöne Grüße
PHvL

Hallo,

in meinem Fall verhält es sich ja so das ich mich erst
umgetragen habe noch einem ok des Prüfungsamts der neuen Uni,

das, was Du als OK des Prüfungsamts interpretierst, war aber vermutlich nur eine Antwort auf eine Frage von Dir, denn die neue Uni kennt ja die Akten der alten nicht.

weshalb ich an meiner alten Uni an der Prüfung garnicht mehr
teilnehmen durfte.

Das kommt mir wie gesagt seltsam vor, da eine Exmatrikulation im Regelfall zum Semesterende erfolgt. Warst Du denn schon bei Deinem/Deiner Studienfachberater(in)?


PHvL

Auch nach einer Exmatrikulation besteht meines Wissen die Pflicht den Prüfungsprozess zu beenden (erscheinen oder nicht erscheinen und durchfallen). In letzterem Fall kann einem die nächste Uni rückwirkend exmatrikulieren. Diesen Fall habe ich schon öfters bei ehemaligen Kommilitonen erlebt. Ist eine Schweinerei, aber das ja heutzutage nichts neues an den Unis.