Hallo Dennis,
Wenn ich zu den Prüfungen nicht erscheine, werde ich dann
exmatrikuliert?
Da musst du in der Studien- und Prüfungsordnung nachschaun. Aber ich kenne es eigentlich nur so, dass man exmatrikuliert wird a) beim 3. Scheitern eines Faches, b) beim Überschreiten der Drittversuchsgrenze, c) beim wiederholten Nicht-Schreiben gewisser Orientierungsprüfungen (wobei das auf a) hinausläuft).
Kann gut sein, dass ich was vergessen habe, v.a. da die Unis verschiedene Regelungen haben.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man nur durch das bloße Nicht-Antreten gleich exmatrikuliert wird. Wenn überhaupt, gilt es als Fehlversuch pro Fach, wobei es davon abhängt, ob die Fächer geschrieben werden müssen (siehe oben c)) oder ob du angemeldet bist und dich nicht wieder abmeldest (falls hochschulrechtlich so vorgesehen).
Gruß, Leebo