Exmatrikulation/nicht erbrachter Prüfungsleistung

Mein Freund studiert seit 4 Semestern und wurde jetzt aufgrund fehlender Prüfungsleistungen Exmatrikuliert. Dabei handelt es sich um eine Prüfung und ein Referat. Dass mit dem Referat hat er einfach verschwitzt, und am Ende des Semesters mit dem Prof geredet. Der wollte z.B. eine Hausarbeit als Ersatzt aber nicht zulassen. Daraufhin hat mein Freund auch die Prüfung nicht geschrieben, da die Prüfungsleistungen ja eh nicht ausgereicht hätten. (ich weiß, er hätte jeztt bessere Chancen, wenn er es gemacht hätte, aber was soll man sagen…). Er will jetzt Einspuch gegen die Exmatrikulation einlegen. Welche Begründungen haben da Chancen? Tatsächlich wurde im Prüfungszeitraum bei seiner Tante Krebs festgestellt (und bei seinem Vater war Krebsverdacht), aber dass entschuldigt ja noch nicht das nicht gehaltene Referat?!
Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Hi!
Also, Einspruch einlegen wird nicht viel bringen. Die Fakten sprechen gegen deinen Freund. Er hat zwei Prüfungsleistungen nicht erbracht. Kannst du kurz noch schreiben, was er wo studiert zu welchem Studienabschluss? Jeder Studiengang ist unterschiedlich aufgebaut und hat andere (weichere oder härtere) Fristen. Jede Fakultät geht anders mit säumigen Studierenden um.

Die Möglichkeit, die dein Freund jetzt noch hat, ist, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Wenn die maximal mögliche Verlängerung schon ausgeschöpft ist, kann er einen Härteantrag stellen. Ein Krebsverdacht beim Vater und eine Krebserkrankung der Tante kann durchaus Grund sein - wenn nachweisbar ist, dass zur Tante ein besonders enges Verhältnis besteht. Da einfach mal zum Psychologen gehen. Möglichst schnell natürlich.

Grüße
Sarah

Hallo,

was sagt die Prüfungsordnung dazu? Normalerweise besteht bei jeder Modulprüfung (ich nehme stark an, dein Freund studiert modularisiert) die Wiederholmöglichkeit einer nicht bestandenen Prüfung (was sie nicht ist, wenn man für sie angemeldet ist, aber nicht teilgenommen hat). Es kann natürlich sein, er hat die Fristen hierfür verpasst. Letztlich würde noch ein Härtefallantrag helfen, ob der durchkommt mit den genannten Argumenten ist natürlich fraglich.

Gruß
Yvette

Hallo Yvette,

die Wiederholmöglichkeit einer nicht
bestandenen Prüfung (was sie nicht ist, wenn man für sie
angemeldet ist, aber nicht teilgenommen hat).

generell kann man dies (nicht teilgenommen ungleich nicht bestanden) sicher nicht sagen. Bei mir, wie auch an einigen (vielen?) anderen Unis zählt das Nichterscheinen zu einer angemeldeten Prüfung als Note 5 und wird genauso gewertet wie ein Durchfallen bei Teilnahme.

Letztlich
würde noch ein Härtefallantrag helfen, ob der durchkommt mit
den genannten Argumenten ist natürlich fraglich.

Dem stimme ich zu :smile:

Viele Grüße,
Nina

Hallo Yvette,

die Wiederholmöglichkeit einer nicht
bestandenen Prüfung (was sie nicht ist, wenn man für sie
angemeldet ist, aber nicht teilgenommen hat).

generell kann man dies (nicht teilgenommen ungleich nicht
bestanden) sicher nicht sagen. Bei mir, wie auch an einigen
(vielen?) anderen Unis zählt das Nichterscheinen zu einer
angemeldeten Prüfung als Note 5 und wird genauso gewertet wie
ein Durchfallen bei Teilnahme.

Was andres hab ich auch nicht geschrieben. War vielleicht bisschen unglücklich ausgedrückt von mir. Also auch ich wollte sagen: nicht teilgenommen = nicht bestanden.

Gruß
Yvette

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Hallo Yvette,

Was andres hab ich auch nicht geschrieben. War vielleicht
bisschen unglücklich ausgedrückt von mir. Also auch ich wollte
sagen: nicht teilgenommen = nicht bestanden.

okay :smile:
Ich hatte

die Wiederholmöglichkeit einer nicht

bestandenen Prüfung (was sie nicht ist, wenn man für sie
angemeldet ist, aber nicht teilgenommen hat).

als „was sie nicht ist also: nicht teilgenommen ist kein nicht bestanden“ verstanden.

Viele Grüße,
Nina

Sorry, ich hab mich da in einem Punkt falsch ausgedrückt. Er hat sich vorher für die Prüfung gar nicht erst angemeldet. Gilt also nicht als Fehlversuch und er hätte theoretisch noch mind. einen Versuch. Problem ist einzig, dass man die Leistungen bis zum Ende des 4. Semesters hätte erbringen müssen, und diese Frist ist jetzt vorbei. Aber trotzdem Danke schon mal für die Antworten!