Exmatrikulation und Rentenversicherungsansprüche

Liebe/-r Experte/-in,
ich werde in den nächsten Wochen mein Studium beenden und habe auch schon eine Stelle als Volontärin.
Allerdings würde ich gerne noch für ca. 2 Semester eingeschrieben bleiben, weil der Job gerade für mein Grundauskommen reicht und ich so zumindest noch die öffentlichen Verkehrsmittel über den Semesterbeitrag nutzen könnte.
So weit der Hintergrund. Meine Frage lautet nun: Habe ich bei der Rentenversicherung Nachteile, wenn ich noch ein Jahr länger an der Uni eingeschrieben bin, mich also nicht exmatrikuliere?
Und: Geht das in den Augen der Rentenversicherung überhaupt, einen Vollzeitjob zu haben und parallel Studentenstatus zu haben - oder ist das egal? Falls „zufällig“ auch darüber Kenntnis vorliegt: Könnte es bei der Krankenversicherung Probleme geben?

Schon im Voraus tausend Dank für den Expertenrat.
Freundliche Grüße.

Hallo Marlene,

Studenten, die nebenbei arbeiten müssen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Von der Versicherungspflicht befreit sind Studenten, die:

•ein durch die Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren,
•bereits am 30.09.1996 eine bis dahin versicherungsfreie Beschäftigung ausgeübt und den Job nicht gewechselt haben,
•im Laufe des Jahres nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage beschäftigt sind,
•regelmäßig arbeiten, deren wöchentliche Arbeitszeit jedoch 15 Stunden nicht übersteigt und die monatlich nicht mehr als 325 EUR verdienen. Dabei werden mehrere geringfügige Jobs zusammengerechnet.
Versicherungspflichtige Studenten teilen sich die Beiträge zur Rentenversicherung mit ihrem Arbeitgeber bzw. bei einem regelmäßigen Verdienst bis zu 325 EUR trägt der Arbeitgeber den Rentenbeitrag allein.

Zwischenergenis:

Du hast keine Nachteile, wenn Du weiterhin eingeschrieben bist

Hinsichtlich der Krankenversicherung wirst Du ganz normal über Deinen Arbeitgeber angemeldet, da ich hier von keiner Geringfügigkeit ausgehe, sondern von einer Vollzeitarbeit.
Deine Studenten KV wird dann hinfällig

wenn Du weitergehende Infos wünscht, schau mal auf unsere homepage: www.tuerk-versicherungen.de oder schreib uns direkt eine Mail [email protected]

gruß
johannes

Hallo Marlene

hier noch etwas ergänzende Infos - die nicht unmittelbar mit Deiner Anfrage zu tun haben - die habe ich ja soeben beantwortet.

d) Hinweis für Studenten – Frühzeitig versichern

Auf diesen Punkt möchte ich noch einmal gesondert verweisen, denn dieser ist der Hauptgrund, warum Sie sich am besten bereits als Student schon gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern. (Ein weiterer Grund ist die bereits erwähnte Zuordnung zur günstigsten Berufsgruppe, die bei fast allen Studiengängen gemacht wird. Ausnahmen sind z.B. Künstler, Lehrer oder z.T. auch Chemiker, Geologen und Tierärzte. Noch ein Grund ist, dass die Beiträge bei einem so frühen Abschluss nicht so hoch sind.)

Bei der Antragsprüfung sind eine Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten. (Wenn man sich sehr hoch versichern möchte, werden auch zusätzliche Untersuchungsberichte und Laborwerte eingefordert. Als Student werden Sie aber noch nicht so hoch versichert, ist also noch kein Thema für Sie.) Bei den meisten Versicherern werden die letzten 5 Jahre der Krankheitsgeschichte abgefragt, bezüglich stationären Aufenthalten bzw. Kurbehandlungen wird meist ein Zeitraum von 5 - 10 Jahren erfragt. Die Fragen sind so gestellt, dass man mit "ja“ oder "nein“ antwortet. Wird eine Frage mit "ja“ beantwortet (eine Frage ist z.B. oft, ob man die letzen 5 Jahre mal beim Arzt war), dann ist diese näher zu erläutern. Hier ist dann anzugeben, wann man wegen was bei wem war und ob eine erfolgreiche Behandlung stattgefunden hat. Daher kann man es nicht oft genug sagen: so früh versichern, wie möglich!! Versichern Sie sich gegen Berufsunfähigkeit unbedingt, so lange Sie noch gesund sind. Die BU-Versicherung gehört heute zu den elementaren Versicherung. Jeder sollte eine haben, doch viele bekommen keine, weil Sie nicht mehr ganz gesund sind.

Als Student wird man i.d.R. der günstigsten Berufsgruppe 1 bzw. A zugeordnet. (Es gibt natürlich aus Ausnahme, wie z.B. Musiker oder Sozialpädagogen oder Lehrer.) Diese Berufsgruppe ist für Berufe mit einem geringeren Risiko einer Berufsunfähigkeit (Dachdecker oder Kellner sind z.B. meist in der Berufsgruppe 3) und ist daher preislich günstiger. Sollten Sie nach dem Studium nicht gleich in Ihrem Beruf arbeiten können, dann bleiben Sie dennoch in der günstigen Berufsgruppe drin. Sollten Sie also zur Überbrückung einige Zeit z.B. kellnern, dann sind Sie dennoch zum günstigen Preis eines Akademikers gegen Berufsunfähigkeit versichert.
• Als Student sind Sie noch jung und noch gesund! Das A und O für eine guten Abschluss.