Exmatrikulation verweigert

Hallo,

ich studiere BWL im 3. Semester und war heute (26. Januar) an der Hochschule, um meine Exmatrikulation zu beantragen. Da ich in einer Prüfung im letzten Versuch stehe und vom Studium an sich nicht so begeistert bin, aber Alternativen besitze, wollte ich mir durch meine Exmatrikulation den letzten Versuch auch für andere Hochschulen sichern.

Die Exmatrikulation wurde mir aber mit der Begründung verweigert, dass ich dafür zu spät komme. Die Prüfung wäre am 31. Januar. Und ich müsste ich wohl spätestens zwei Wochen vor der Prüfung exmatrikulieren, nun sei es zu spät und ich muss die Prüfung ablegen, unwichtig, dass ich eigentlich das Studium beenden und meine ganze Aufmerksamkeit den Alternativen widmen möchte, die durch ein Nichtbestehen in der Anzahl doch eingegrenzt werden.

Diese Praxis macht in meinen Augen so wenig Sinn, dass ich natürlich auch nicht im Vorfeld daran gedacht habe, das es sowas überhaupt gibt.

Es ist doch so, dass man zur Hochschule geht, das Studium beenden möchte da man einfach unglücklich damit ist und sich anschließend den Alternativen zuwenden möchte, und man bekommt quasi Hand- und Fußfesseln von der Hochschule verpasst.

Ich fühle mich in der Tat plötzlich wie ein Gefangener und mein Rechtsgefühl sagt mir, dass dies alles hier nicht korrekt ist.

Weiß jemand etwas dazu zu berichten?

Hallo,

ich bin schon lange aus der Hochschule raus, aber warum beantragt man eine Exmatriuierung? Man exmatrikuliert sich (sprich: verläßt die Uni), vieleicht weil man im Lotto gewonnen hat und einen auf Privatier macht, und fertig. Hat sich was geändert in den letzten 25 Jahren oder steckt mehr dahinter?

LG Barbara

Hallo Barbara,

ich vermute mal, der Verfasser des Postings wollte sich offiziell vor der Prüfung exmatrikulieren lassen, da sonst die Prüfung als „endgültig nicht bestanden“ gelten würde und dann könnte er sich nicht an einer anderen Hochschule wieder einschreiben lassen in diesem Studiengang.

Ich fürchte die Uni hat ihr Gründe für diese Praxis und wenn sie das nicht mehr machen, dann hat man wenig Chancen etwas dagegen zu unternehmen.

Viele Grüße
Klarjo

Tach,

ich vermute mal, der Verfasser des Postings wollte sich
offiziell vor der Prüfung exmatrikulieren lassen, da sonst die
Prüfung als „endgültig nicht bestanden“ gelten würde und dann
könnte er sich nicht an einer anderen Hochschule wieder
einschreiben lassen in diesem Studiengang.

das wuerde in den allermeisten Faellen eh nicht funktionieren wie gedacht. Ist natuerlich abhaengig von der Pruefungsordnung und anderen Formalia, aber in der Regel hat eine Pruefung nur zwei Ausgaenge: bestanden oder nicht bestanden. Nach dem ersten Fehlversuch gibt es in aller Regel gewisse Fristen, innerhalb derer die Wiederholung stattzufinden hat (ebenso auch die weitere Wiederholung nach dem zweiten Fehlversuch usw. je nach dem wieviele Wiederholungen erlaubt sind). Tritt man innerhalb dieser Frist nicht an, gilt die Pruefung als endgueltig nicht bestanden, es sei denn, man kann eine Haertefallregelung ausnutzen oder das Pruefungsamt laesst die Fuenfe mal gerade sein, wozu die Chancen recht gering sind, wenn man eh nicht weiterstudieren will…

Gruss
Paul

Hallo,

letzte Rettung in solchen Fällen ist ein ärztliches Attest für den Prüfungstag.

Gruß G.