Hallo,
ich studiere BWL im 3. Semester und war heute (26. Januar) an der Hochschule, um meine Exmatrikulation zu beantragen. Da ich in einer Prüfung im letzten Versuch stehe und vom Studium an sich nicht so begeistert bin, aber Alternativen besitze, wollte ich mir durch meine Exmatrikulation den letzten Versuch auch für andere Hochschulen sichern.
Die Exmatrikulation wurde mir aber mit der Begründung verweigert, dass ich dafür zu spät komme. Die Prüfung wäre am 31. Januar. Und ich müsste ich wohl spätestens zwei Wochen vor der Prüfung exmatrikulieren, nun sei es zu spät und ich muss die Prüfung ablegen, unwichtig, dass ich eigentlich das Studium beenden und meine ganze Aufmerksamkeit den Alternativen widmen möchte, die durch ein Nichtbestehen in der Anzahl doch eingegrenzt werden.
Diese Praxis macht in meinen Augen so wenig Sinn, dass ich natürlich auch nicht im Vorfeld daran gedacht habe, das es sowas überhaupt gibt.
Es ist doch so, dass man zur Hochschule geht, das Studium beenden möchte da man einfach unglücklich damit ist und sich anschließend den Alternativen zuwenden möchte, und man bekommt quasi Hand- und Fußfesseln von der Hochschule verpasst.
Ich fühle mich in der Tat plötzlich wie ein Gefangener und mein Rechtsgefühl sagt mir, dass dies alles hier nicht korrekt ist.
Weiß jemand etwas dazu zu berichten?