Exmatrikulation wegen Drittversuche

Hallo,

ich wurde von meiner Hochschue zwangs Exmatrikuliert. Das ganze aufgrund von zu vielen Drittversuchen. § 11 Abs. 3 APO. Ich habe dieses Semester 2 Prüfungen zum dritten mal geschrieben (beide bestanden), eine zum zweiten Mal (nicht bestanden) und 2 geschoben auf das dritte mal. Somit habe ich 5 Drittversuche, was mit vorher nicht 100% bewusst war und ich auch nicht drüber nachgedacht habe. Leider kam die Exmatrikulation erst am 4.3.2013 ( Es stand auch vor dem 4.3.2013 im Notenportal „Sie sind immatrikuliert und zurück gemeldet“), somit hatte ich keine Chance mich woanders zu bewerben oder den Studiengang zu wechseln.
Sämtliche Gespräche mit verschiedensten Professoren und Vertrauenslehrer brachten mich auch nicht wirklich weiter.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen oder hat das ganze gar keinen Wert?

Zu mir:
Ich habe einen kleinen Sohn (1 1/2 Jahre) und bin die ersten 2 Semester zur Hochschule gependelt (130km einfach). Seit ca 4 Monaten gibt es bei mir in der Familie leicht Komplikationen, da ein mir sehr enges Familienmitglied im sterben liegt.

Hallo,

was sagt denn das Prüfungsamt dazu?
Im Allgemeinen würde ich mir aber wenig Hoffnungen machen, dass du irgendwas bewegen kannst. Wenn die Prüfungsordnung eine Anzahl Drittversuche als zuviele vorsieht, ist das halt so. Dass es die Chance auf Drittversuche gibt, ist ansich genau für solche Härtefälle wie „kleines Kind zuhause“, „Opa stirbt“ usw. gedacht. Damit du auch MAL die Chance hast, weiterzustudieren, wenn grad alles aus dem Ruder läuft außerhalb des Studiums. Die von dir genannten Gründe können aber - so ist die Sicht im Bachelor/Master-System - nicht dafür genutzt werden, um einen Großteil der Prüfungen immer und immer und immer wieder zu schreiben, so leid mir das tut.
Du könntest nun mit dem Prüfungsamt reden, ob sie dich noch ein Semester im Studiengang lassen können, damit du bis zu einem Studiengangswechsel im Wintersemester nicht in der Luft hängst. Das Argument würde besonders ziehen, wenn du einen Zweifach-Bachelor o.ä. studierst und nur aus einem Teil deines Studiums geext wurdest.
Alternativ kannst du dich mal an deiner Uni informieren, ob irgendein Studiengang bei denen auch zum Sommersemester zulassungsfrei ins erste Fachsemester immatrikuliert, dafür KÖNNTEN u.U. die Bewerbungsfristen noch laufen.
Nichtsdestotrotz, das sind nur Ideen, deren Machbarkeit du vor Ort erfragen/nachprüfen musst.

Gruß

Hallo

Alternativ kannst du dich mal an deiner Uni informieren, ob irgendein Studiengang bei denen auch zum Sommersemester zulassungsfrei ins erste Fachsemester immatrikuliert, dafür KÖNNTEN u.U. die Bewerbungsfristen noch laufen.

An der Uni Köln kann man sich bis zum 31.03. zum Sommersemester bewerben (zulassungsfrei natürlich). - Ich schreib das nur um deutlich zu machen, dass es das gibt, also nicht völlig hoffnungslos ist, nach so einer Uni in der Nähe zu suchen.

Viele Grüße

Hallo Simsy,

danke für das Beispiel. Bei uns geht das auch, daher hatte ich es auch erwähnt. :smile: Fraglich ist bei sowas dann meistens eher, ob es überhaupt Studiengänge gibt, die zum SoSe ins 1. Semester immatrikulieren.

Gruß

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Bedenken muss man in diesem Zusammenhang auch, dass man drauf achten muss, wo man durchgefallen ist. Wenn man exmatrikuliert wird, ist man im juristischen Sinne „endgültig Durchgefallen“. Man darf das Fach also deutschlandweit nicht mehr studieren. Lücken gibt es, wenn man z.B. als BWL Student in Öffentlichen Recht durch fällt und dann einen BWL Studiengang findet, der Örecht garnicht oder nur als Wahlfach drin hat. Dann kann man meist mit etwas Glück dahin wechseln.