Hallo,
ich wurde von meiner Hochschue zwangs Exmatrikuliert. Das ganze aufgrund von zu vielen Drittversuchen. § 11 Abs. 3 APO. Ich habe dieses Semester 2 Prüfungen zum dritten mal geschrieben (beide bestanden), eine zum zweiten Mal (nicht bestanden) und 2 geschoben auf das dritte mal. Somit habe ich 5 Drittversuche, was mit vorher nicht 100% bewusst war und ich auch nicht drüber nachgedacht habe. Leider kam die Exmatrikulation erst am 4.3.2013 ( Es stand auch vor dem 4.3.2013 im Notenportal „Sie sind immatrikuliert und zurück gemeldet“), somit hatte ich keine Chance mich woanders zu bewerben oder den Studiengang zu wechseln.
Sämtliche Gespräche mit verschiedensten Professoren und Vertrauenslehrer brachten mich auch nicht wirklich weiter.
Lohnt es sich Widerspruch einzulegen oder hat das ganze gar keinen Wert?
Zu mir:
Ich habe einen kleinen Sohn (1 1/2 Jahre) und bin die ersten 2 Semester zur Hochschule gependelt (130km einfach). Seit ca 4 Monaten gibt es bei mir in der Familie leicht Komplikationen, da ein mir sehr enges Familienmitglied im sterben liegt.