Exmatrikulation - wie verhalte ich mich richtig?

Will mich jetzt nach dem ersten Semester exmatrikulieren, weil ich die Prüfungen nächste Woche nicht mitschreiben will. Grund: Das Fach entspricht nicht meiner Neigung und ermöglicht mir nicht die beruflichen Aussichten, die ich mir vorgestellt hatte bzw. propagiert wurden.

Problem: Das Bafög hängt dran.
Nicht nur, dass dann mein Einkommen wegfällt, sondern die sicher auch, zumindest anteilsweise, das Bafög für den Monat Februar zurückhaben wollen.
Will es mir mit denen vom Bafög-Amt auch nicht verscherzen, weil ich auf’s Bafög angewiesen bin und auch für mein neues Studium, welches ich zum Oktober beginnen möchte, Bafög haben möchte. Das neue Studium passt definitiv besser zu meiner Vorbildung und baut auch definitiv besser auf bereits vorhandenen Abschlüssen auf.

Für mich wird das zum Problem, da ich feste monatliche Ausgaben habe (120€, dazu noch Krankenkasse) und wenn das Einkommen wegbricht, ist das schon ein großes Problem.
Rein theoretisch habe ich Anrecht auf ALG1, da ich schon 2 Jahre gearbeitet habe. Ich habe aber letztes Jahr meinen Job (er war unbefristet) gekündigt um ein Studium anzutreten, weil ich keine Perspektive sah was berufliches Fortkommen anging.
Bis ich Hartz4 beantragt habe bzw. das Geld bekomme, dauert es.
Meine Steuererklärung für 2011 könnte ich machen und um vorranginge Bearbeitung bitten. Aber das dauert alles und bis dahin sind wieder Wochen vergangen, in denen ich kein Einkommen habe und meine Ausgaben nicht decken kann.

Ich könnte rein theoretisch auch ganz normal weiter studieren und das Sommersemester noch mitmachen, aber dann sammele ich kein weiteres Wartesemester und müsste auch weiterhin Klausuren mitschreiben (und auch dafür lernen), wo ich genau weiß, dass ich diese nie wieder werde brauchen können (da mein neuer Studiengang etwas völlig anderes ist).
Müsste also auch dieses Wochenende für die Klausur nächste Woche lernen (minimum 20 Seiten auswendig), wo ich wie gesagt später werde keine Verwendung für haben werde.

Was ratet ihr mir?

Also,

wie lange Dir genau Bafög zusteht, wenn Du Dich nach dem ersten Semester exmatrikulierst, weiß ich nicht, würde Dir aber raten, jetzt doch noch die Prüfung mitzuschreiben und Dich schleunigst darum zu kümmern, wovon Du nach diesem Semester leben willst, wenn Du Anspruch auf ALG1 hast, nutzte den.

Wenn Du ab sofort gar nicht mehr studierst, Dich also ggf. rückwirkend zum 31.1.2012 exmatrikulierst, steht Dir für Februar ja kein Bafög zu, und bis zur Auszahlung einer anderen Leistung dauert es.

Bei einem frühen Fachwechsel solltest Du dann bei guter Begründung für den neues Studium ab dem WS 12/13 wieder Bafög-Anspruch haben, für das SoSe 2012 würde ich mich an Deiner Stelle nicht einschreiben, sondern eher schauen, wie Du die Zeit dazwischen sinnvoll für Dich nutzen kannst: arbeiten, Praktikum …

Steuererklärung: Kannst natürlich um bevorzugte Bearbeitung bitten, bin aber doch überrascht: Wenn Du mit einer hohen Rückzahlung rechnest, hast Du einen unbefristeten Job mit guter Bezahlung aufgegeben, um ein Studium zu beginnen, von dem Du nach ein paar Monaten merkst, das es nicht das richtig ist.

LG
figuralis

Steuererklärung: Kannst natürlich um bevorzugte Bearbeitung
bitten, bin aber doch überrascht: Wenn Du mit einer hohen
Rückzahlung rechnest, hast Du einen unbefristeten Job mit
guter Bezahlung aufgegeben, um ein Studium zu beginnen, von
dem Du nach ein paar Monaten merkst, das es nicht das richtig
ist.

Ich rechne mit keiner exorbitant hohen Rückzahlung, aber ich hatte viele Fahrtkosten, da ich für den relativ mau bezahlten Job trotzdem viel gependelt bin und sich die Fahrtkosten nur dank Monatskarten gerechnet haben.
Der Job war unbefristet, aber ich war trotz Abitur nur einfacher Angestellter mit schlechtem Gehalt.
Da ist es doch nur natürlich, wenn man aus seinem Abschluss noch mehr machen kann, nochmal zu studieren.
Nur weil der Studiengang jetzt nicht der Richtige ist - besser ich merke es jetzt, als im 5. Semester.
Zum Glück weiß ich nun was ich will rein studientechnisch.

Ist schon richtig, besser Du weißt jetzt, was Du willst, als erst in einem höheren Semester.

Die Fahrtkosten vermindern ja nur das zu versteuernde Einkommen, aber vielleicht kommen ja doch ein paar Euro dabei zusammen.

LG
figuralis

Hallo!

Man könnte könnte krank werden und deshalb an der Klausur nicht teilnehmen. Was das jetzt in dem besonderen Fall für Auswirkungen hat, kann ich nicht sagen.

Bekommst du denn bei dem nächsten Studiengang überhaupt noch Bafög, wenn du jetzt wechselst?

Gruß Opec

Hallo yinyangsoul,
danke für deine Anfrage. Mein erster Rat lautet: Auf keinen Fall noch ein zweites Semester studieren! Wenn du dir sicher bist, dass das Fach nichts für dich ist, ist das für dich völlig frustrierend, und außerdem kommt das böse Ende hinten nach: Das Bafög-Amt fördert dich für die Anzahl der Regelstudiensemester. Das heißt z.B. bei einem Bachelor 6 Semester Bafög. Sie werden dich zwar auch bei einem Fachwechsel weiter fördern, aber eben insgesamt nur 6 Semester lang. Wenn du wegen des Studienfachwechsels hinterher ein Semester extra brauchst, wirst du dafür kein Bafög mehr erhalten. Und wenn du jetzt über den Sommer weiterstudierst, „verschwendest“ du quasi ein weiteres Semester Bafög-Förderung, die dir am Ende deines Studiums dann fehlen wird.

Was das Thema ALG 1 angeht - den Job hast du vermutlich schon zum Oktober gekündigt, um dann studieren zu gehen? Ich bin mir nicht sicher, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, wenn du (1) selbst gekündigt hast und (2) zwischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Beantragung des Arbeitslosengeldes einige Monate Zeit liegen. Hierzu solltest du dich beim Arbeitsamt beraten lassen.

Am besten meldest du dich direkt beim Amt und beantragst ALG II. Der/die Sachbearbeiter/in befragt dich dann zu verschiedenen Sachen, um zu prüfen, ob du auf andere (sogenannte vorrangige) Leistungen wie ALG I einen Anspruch hast. Beides kann von dort aus in die Wege geleitet werden. (Nicht ärgern, wenn sie dich von einem Büro ins andere schicken - oft sitzen die ALG II und ALG I Bearbeiter nicht direkt nebeneinander :smile:)

Was deinen unmittelbaren Geldbedarf angeht: Das Amt hat die Möglichkeit, dich noch vor Bewilligung deines Antrags finanziell zu unterstützen (Härtefallregelung). Wenn du also keine Möglichkeit hast, die Zeit bis zur Bewilligung durch Unterstützung von Freunden oder Familie zu überbrücken, sprich das Thema beim Amt an. Im Zweifel hilft sonst nur noch der Dispo-Kredit :frowning: Wenn du allerdings jetzt keine Klausuren mehr mitschreiben musst, rate ich dir, dich schnellstmöglich auf einen Job zu bewerben - und wenn es „nur“ ein 400€-Job ist, hilft er dir schon mal aus der Klemme. Gerade im Universitätsumfeld gibt es doch immer wieder Jobs zu vergeben… hör dich einfach mal um.

Wenn das Bafög-Amt Geld von dir zurückverlangt, empfehle ich dir, mit deiner/m Sachbearbeiter/in offen über deine Situation zu sprechen. Natürlich wollen sie das Geld irgendwann zurückhaben, aber die Sachbearbeiter haben in der Regel einen gewissen Spielraum beim Setzen der Fristen für die Rückzahlung. Wenn du einen verständnisvollen Sachbearbeiter hast, werden sie dir genug Zeit einräumen, um deine jetzige etwas prekäre Situation erst einmal zu meistern.

Ich hoffe, diese Infos helfen dir erst einmal weiter. Für die nächsten Monate wünsche ich dir viel Glück.
Viele Grüße
tinastar

Hallo tinastar,

vielen Dank für deine Infos, du hilfst mir wirklich sehr mit deiner Aussage und gibst mir, der in dieser Situation doch noch sehr ratlos ist, eine Richtung.

Fall noch ein zweites Semester studieren! Wenn du dir sicher
bist, dass das Fach nichts für dich ist, ist das für dich
völlig frustrierend, und außerdem kommt das böse Ende hinten
nach:

OK, vielen Dank, also werde ich mich exmatrikulieren.
Die bisherigen Klausuren habe ich eher just for fun mitgeschrieben - und vom Gefühl her wohl auch bestanden.
Nächste Woche schreibe ich noch zwei Klausuren - weißt du ob ich die noch mitschreiben muss?
Im Laufe der nächsten Woche müsste ich mich also tatsächlich exmatrikulieren…

Was das Thema ALG 1 angeht - den Job hast du vermutlich schon
zum Oktober gekündigt, um dann studieren zu gehen? Ich bin mir
nicht sicher, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, wenn
du (1) selbst gekündigt hast und (2) zwischen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses und Beantragung des Arbeitslosengeldes
einige Monate Zeit liegen. Hierzu solltest du dich beim
Arbeitsamt beraten lassen.

OK, habe schon beim Arbeitsamt angerufen, die sagten mir, ob ich aufgrund der Eigenkündigung eine Sperre bekomme, wird beim Antrag selbst geprüft. Kann also pauschal so nicht beantwortet werden.

Am besten meldest du dich direkt beim Amt und beantragst ALG
II. Der/die Sachbearbeiter/in befragt dich dann zu
verschiedenen Sachen, um zu prüfen, ob du auf andere
(sogenannte vorrangige) Leistungen wie ALG I einen Anspruch
hast. Beides kann von dort aus in die Wege geleitet werden.

ALG1 wird von der Agentur für Arbeit bearbeitet, für ALG2 ist allerdings das Kreis-Job-Center (in der Landratsverwaltung) zuständig, das sind zwei verschiedene Gebäude die in zwei verschiedenen Bezirken der Stadt liegen.

Was deinen unmittelbaren Geldbedarf angeht: Das Amt hat die
Möglichkeit, dich noch vor Bewilligung deines Antrags
finanziell zu unterstützen (Härtefallregelung). Wenn du also
keine Möglichkeit hast, die Zeit bis zur Bewilligung durch
Unterstützung von Freunden oder Familie zu überbrücken, sprich
das Thema beim Amt an. Im Zweifel hilft sonst nur noch der
Dispo-Kredit :frowning:

Das mit dem Dispo-Kredit wollte ich mir abgewöhnen - ich hab mal meinen Dispo überzogen und es hat etwas gedauert bis ich wieder raus war aus dem Minus.
Ich hab definitiv keine Freunde, Familie o.ä., die mir was leihen könnten bis zur Bewilligung und habe auch selbst keine Rücklagen zur Überbrückung.
Ich bin auch sicher, da ich schon einen Beruf gelernt habe, möglicherweise in dem alten Beruf wieder eine Anstellung zu finden.

Wenn das Bafög-Amt Geld von dir zurückverlangt, empfehle ich
dir, mit deiner/m Sachbearbeiter/in offen über deine Situation
zu sprechen. Natürlich wollen sie das Geld irgendwann
zurückhaben, aber die Sachbearbeiter haben in der Regel einen
gewissen Spielraum beim Setzen der Fristen für die
Rückzahlung. Wenn du einen verständnisvollen Sachbearbeiter
hast, werden sie dir genug Zeit einräumen, um deine jetzige
etwas prekäre Situation erst einmal zu meistern.

OK, das klingt nicht so bedrohlich.
Weißt du ob das Bafög-Amt was zurückfordern wird, wenn ich im Februar „nur“ rund 1 Woche in der Uni war, Klausuren mitgeschrieben habe und mich danach dann exmatrikuliert habe?

Ich finde es so komisch, vom Kopf her habe ich mich von meinem Studiengang schon verabschiedet, aber der Schritt, mich wirklich zu exmatrikulieren ist wirklich nochmal was anderes.
Aber der Studiengang, so interessant er auch ist, bringt mich beruflich nicht weiter.

Mit BWL wäre ich wirklich besser bedient.
Zwar bedeutet das auch im Vorfeld harte Arbeit, da ich viele Mathekenntnisse wieder auffrischen muss, aber wenn ich diszipliniert ran gehe und mich auf den Hintern setze, geht das schon.

Meinst du es ist sinnvoll, so schnell wie möglich erst mal auf’s Amt zu gehen und den Antrag zu stellen und mich im Anschluss zu exmatrikulieren und danach dem Bafög-Amt bescheid zu sagen?

Bafög & Exmatrikulation
Hallo yinyangsoul,

Nächste Woche schreibe ich noch zwei Klausuren - weißt du ob
ich die noch mitschreiben muss?
Im Laufe der nächsten Woche müsste ich mich also tatsächlich
exmatrikulieren…

Na ja, ganz pragmatisch gesehen kann dich niemand dazu zwingen, die Klausuren mitzuschreiben, auch wenn du noch nicht exmatrikuliert bist. Du würdest für die Prüfungen natürlich dann eine 5,0 bekommen, aber das ist letztlich egal, weil du den Studiengang wechselst. Also musst du die Klausuren nicht mehr mitschreiben.

ALG1 wird von der Agentur für Arbeit bearbeitet, für ALG2 ist allerdings das Kreis-Job-Center (in der Landratsverwaltung)
zuständig, das sind zwei verschiedene Gebäude die in zwei
verschiedenen Bezirken der Stadt liegen.

Dann solltest du telefonisch klären, wo du zuerst hin musst :smile:

Das mit dem Dispo-Kredit wollte ich mir abgewöhnen - ich hab
mal meinen Dispo überzogen und es hat etwas gedauert bis ich
wieder raus war aus dem Minus.
Ich hab definitiv keine Freunde, Familie o.ä., die mir was
leihen könnten bis zur Bewilligung und habe auch selbst keine
Rücklagen zur Überbrückung.

In diesem Fall solltest du das beim Amt ansprechen und um sofortige Unterstützung bitten. Das mit dem Dispo kann ich gut verstehen - sollte auch nur der allerletzte Notnagel sein. Im Zweifel Kontoauszüge zum Amt mitnehmen, um nachweisen zu können, dass du keinen finanziellen „Puffer“ hast.

Ich bin auch sicher, da ich schon einen Beruf gelernt habe,
möglicherweise in dem alten Beruf wieder eine Anstellung zu
finden.

Das wäre natürlich die optimale Lösung, denn damit würde dir die Überbrückung wesentlich leichter fallen.

Weißt du ob das Bafög-Amt was zurückfordern wird, wenn ich im
Februar „nur“ rund 1 Woche in der Uni war, Klausuren
mitgeschrieben habe und mich danach dann exmatrikuliert habe?

Die Rückzahlungspflicht ist in § 20 (2) Bafög geregelt. Allerdings ist die Formulierung dort nicht sehr eindeutig. Normalerweise gilt, dass du dein Bafög anteilig zurückzahlen musst, wenn du nicht mehr den ganzen Monat studierst. Allerdings wird das in der Regel nur gemacht, wenn du nur wenige Tage eines Monats studiert hast, weil das ein ziemlicher Aufwand ist…
Wenn man das in Betracht zieht, macht es für dich vielleicht Sinn, auch zu den anderen Prüfungen im Februar noch hinzugehen - du musst sie nicht wirklich schreiben, sondern es reicht, wenn du ein leeres Blatt abgibst. Dann kannst du aber argumentieren, dass du bis zum Ablegen der letzten Prüfung studiert hast. Das ist zwar nicht die feine englische Art, würde aber verhindern, dass du zwischen die Mühlsteine der Bürokratie gerätst, nur weil du mitten im Februar dein Studium abbrichst.

Grundsätzlich gilt aber: Sobald du nicht mehr Bafög-berechtigt bist, hast du Anspruch auf ALG 2 (auch anteilig für X Tage eines Monats). Das Problem ist nur die Phase, in der deine Anträge noch bearbeitet werden.

Meinst du es ist sinnvoll, so schnell wie möglich erst mal
auf’s Amt zu gehen und den Antrag zu stellen und mich im
Anschluss zu exmatrikulieren und danach dem Bafög-Amt bescheid
zu sagen?

Du solltest auf jeden Fall zuerst (und zwar so schnell wie möglich) aufs Amt zu gehen und schon mal einen Antrag zu stellen. Wirklich bearbeiten können die den aber erst, wenn du den Bescheid vom Bafög-Amt nachlieferst, dass du von dort nicht mehr gefördert wirst. Also (1) Arbeitsamt, (2) Exmatrikulation, (3) mit der Exmatrikulation zum Bafög-Amt, (4) mit dem Förderungsbescheid zum Arbeitsamt.

Noch etwas zur Rückzahlung des Bafögs und dem Dispo: Das Amt wird ggf. ja Förderung von dir zurückfordern - wenn sie nett sind, geben sie dir genügend Zeit dazu. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du (1) noch einmal zum Bafög-Amt gehen und dort unter Verweis auf deinen noch nicht bewilligten ALG2-Antrag um Aufschub bitten, und wenn das nicht hilft (2) die Summe eben erstmal nicht zurückzahlen. Ist zwar auch nicht die feine englische Art, aber du kannst schließlich kein Geld herbeizaubern. Sobald du vom Amt Geld bewilligt bekommst oder einen Job hast, sollte die Rückzahlung dann ja kein Problem mehr sein.

Viele Grüße und viel Erfolg bei der Jobsuche
tinastar

Hallo,

Wie wäre es denn, wenn du in dem Wartesemester arbeiten gehst? In einem Nebenjob kann man ja schon 800-1000 EUR monatlich verdienen, das sollte doch dann deine Nebenkosten und auch die von dir erwähnte Rückzahlung mit abdecken? Oder mach ein Praktikum, da kannst du dann schonmal ein paar praktische Erfahrungen für dein nächstes Studium sammlen. Das sollte dann natürlich vergütet sein. Hier solltest du was passendes unter http://www.meinpraktikum.de/ finden.

wünsche dir viel erfolg!
liebe grüße