Hallo!
Entweder du benutzt sehr seltsame Quellen, oder du erinnerst dich falsch.
Meine bezaubernde Freundin schlägt sich gerade auch mit Experteninterviews rum, und sie hat mich auf diesen Absatz aufmerksam gemacht:
„Empirische Befunde in Publikationen müssen anonymisiert werden. […] Ein zentrales Problem, das bei jedem schriftlichen Bericht über die Rekonstruktion von Fällen berücksichtigt werden muss, ist die Wahrung der Anonymität der untersuchten Personen. […] Manchmal ist es gerade die Auftraggeber, vor denen die Identität der Untersuchten auf jeden Fall geheimgehalten werden muss. Wahrung der Anonymität bedeutet die Publikation so zu verfassen, dass aus ihr nicht die Identität der Untersuchten geschlossen werden dann. Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet deshalb die Veröffentlichung personenbezogener Daten und personenbeziehbarer Daten.“
Gläser und Laudel, Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse, 3. Auflage, Seite 279, ISBN:3825223485 Buch anschauen
Da, bitte, ne zitierbare Quelle, die dir verbietet, die Namen zu nennen.
Viele Grüße!
Ph.