Export in die Türkei

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem… genauer gesagt, einer unserer Kunden hat ein Problem und wälzt es auf mich ab.

Es geht darum, Waren der Pos. 6911 und 6913 mit CN-Ursprung (in der EU zum freien Verkehr abgefertigt) in die Türkei zu schicken.

Irgendwie scheint das nicht zu gehen, bzw. nur mit Quoten, die der Chinese kauft.

Gibt es noch einen anderen, natürlich legalen, Weg?

Danke,
Little.

Hallo!

Du beschreibst das Problem etwas ungenau.

Was genau ist das Problem? Die Ausfuhr? Oder die Einfuhr in der Türkei?

Bei Zweitem wird dir wohl nur ein türkischer Spediteur helfen können.

mfg

Hi,

hier die Langversion:
Ich habe Ware aus China importiert & zum freien Verkehr in der EU abgefertigt. Nun kauft ein Türke diese Ware und möchte sie in die Türkei importieren - dieses scheint jedoch nicht ohne weiteres zu gehen. Der Türke verweist auf irgendwelche Quoten (die ich weder in der MACDB noch auf den Seiten des türkischen Staatssekretariats für Außenhandel finde). Es geht um HS-Postion 6911 und 6913 (nicht um porcelain tiles!)

Was sind das für Quoten, wo finde ich die genau?

Gruss,
Little.

Da bin ich auch überfragt, dass kann dir wahrscheinlich nur ein türkischer Zollspezialist beantworten. Exportbeschränkungen für Neuwaren aus der EU sind mir nicht bekannt, es muss sich hier um eine rein türkische Verordnung handeln. Vielleicht hilft auch eine Anfrage bei der IHK

mfg

Hi,

so weit war ich auch schon. Ich habe dem türkischen Käufer jetzt eine Liste der Ansprechpartner weitergeleitet…

Trotzdem danke,
Little.

Die Türkei hat auf viele Waren, die das Land selbst produziert mit einer hohen Import TAX belegt.
Genaues nur über den türkischen Zoll, oder über die Deutsch-Türkische Handelskammer
link:
http://www.dtr-ihk.de/

Im Endeffekt kann es dir egal sein, da dein Kunde Importeur ist.
Mein Rat, verkaufe nur frei Lager Deutschland.

Das Problem könnte evtl. darin liegen, dass Du EU-Ursprung verkauft hast diese Ware aber tatsächlich ihren Ursprung in China hat. Wenn Du chinesische Ware hier bei uns einführst/zum freien Verkehr abfertigst verliert diese im Transithandel (ausserhalb der EU) nicht ihren Ursprung. Nicht-EU-Länder wie z.B. Türkei verlangen in der Regel von EU-Lieferanten einen Präferenznachweis, im Fall der Türkei z.B. „EUR1 oder ATR1“ der bestätigt das die Ware tatsächlich aus der EU kommt und nicht z.B. aus China. Diesen Präferenznachweis stellt der Zoll aus, jedoch nur wenn Du nachweisen kannst das der Ursprung auch in einem Land der EU ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es keine EU-Ware (auch wenn Sie hier zum freien Verkehr abgefertigt wurde) und Du bekommst keine Präferenzzertifikat.

Ich würde erst mal mit einem Steuerberater vor Ort darüber sprechen.