Export und Geldwäschegesetz

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage die eine Zahlung für ein Exportgeschäft betrifft.
Ich exportiere Fahrzeuge, im Moment geht einiges nach Asien.
Nun habe ich folgenden Fall: Ein Kunde aus Taiwan bestellt ein Auto, ich finde es für ihn, sende ihm eine Pro-Forma Rechnung, er schickt das Geld und ich versende das Fahrzeug im Container nach Taiwan. Ein ganz normales Geschäft. Nun sehe ich dass die Zahlung für das Auto nicht aus Taiwan kam sondern von seinem Freund aus Singapore. Das Auto ist inzwischen in Taiwan, der Kunde ist happy. Alles ist gut.
Doch was ist wenn ich eine Umsatzsteuersonderprüfung bekomme? Hätte die Zahlung aus Taiwan kommen müssen? Gibt es Theater? Ich habe schon gegoogelt, finde keine Regeln oder Gesetze für so einen Fall.

Ich hatte schon Umsatzsteuersonderprüfungen, die waren immer ohne Befund. Es wurden aber immer nur die Ausfuhrnachweise und die Belege kontrolliert, noch nie der Geldfluß. Ist das immer noch so? Prüft das überhaupt jemand nach? Ich bin sehr unsicher, möchte nicht gegen das Geldwäschegesetz vertoßen. Weißt du Rat?

Besten Gruß

Jens

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry

Charly

Hallo,

hierzu fehlen mir allerdings auch tiefere Kenntnisse, ich kenne aber vergleichbare Fälle, da viele Konzerne heute zentrale Abwicklungs- und Zahlungsstellen haben die mit dem Lieferort rein gar nichts zu tun haben. Bisher sind da keine Probleme aufgetaucht. Als Geldwäsche kann man das ja auch nicht bezeichnen, sofern es sich um Kontobewegungen handelt, bei Bargeld wäre das natürlich was anderes. Ggf. ist das trotzdem eine Klärung beim Steuierberater wert.

Gruß

Ulrich Mientus