Export von EU in Drittland - Ausgangsvermerk

Hallo, ich habe vor Kurzem einen Export für meinen Kunden vorgenommen. Die Ware wurde aus den Niederlanden in die Schweiz geliefert. Jetzt sagt mir der Spediteur, dass er nur das Ausfuhrbegleitdokument hat. Wenn ich einen Export über ATLAS mache, bekomme ich den Ausgangsvermerk, sobald die Ware verzollt ist. Ist das in anderen Ländern wie den Niederlanden oder Österreich anders? Bekommt man da kein offizielles vom Zoll „bestätigtes“ Exemplar mehr? Früher gab es die gelbe Ausfuhranmeldung als „RET-EX“ und somit als Ausgangsvermerk…

Vielen Dank schonmal im Voraus

Ich kenne es aus Deutschland so, dass wenn die MRN-Nummer (oben rechts vom Ausfuhrbegleitdokument ABD) das Fahrzeug am Grenzzoll gescannt wurde, es beim Zollamt wo man das ABD bekommen hat auch das Ausgangsvermerk ausgedruckt wird vom Zollbeamten. Ich kann nicht sagen wie es in den Niederlanden ist. Ich kann bspw. den Ausgangsvermerk gleich im IAA-Plus ausdrucken. Es ist auch dort immer gespeichert sollte ich es irgendwann wieder brauchen.

An deiner Stelle würde ich deinen Kunden diesbezüglich ansprechen und fragen ob es die Ware bis in die Schweiz geschafft hat bzw. wo gelandet ist. Weiterhin kann es möglich sein, dass die Ware in einem anderen Grenzzoll der Schweiz verzollt wurde und du deswegen den Ausgangsvermerk im Atlas nicht ausdrucken kannst. Du kannst als Ausfuhrnachweis auch die „weisse Spediteurbescheinigung“ vom Spediteur geben lassen, wo dieser dir die Ausfuhr bestätigt.

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich kenne das von Atlas auch nur so, dass wenn es bei der Grenze verzollt wurde, ich automatisch einen Ausgangsvermerk gibt. Aber dies ist jetzt schon mein 2. Fall, wo mir eine Spedition sagt, dass es das in den Niederlanden nicht gibt…

Ich werde das mit der weißen Spediteursbescheinigung versuchen. Hoffentlich stellen die mir wenigstens das aus…

LG,

Nadine

Normalerweise gilt das an der Grenze abgestempelte ABD oder auch die "weisse Spediteurbescheinigung als Ausgangsvermerk.

Hallo, leider schreibst Du nicht genau, wer / wie die Ausfuhr angemeldet hat.
Heutzutage geht alles elektronisch, und man MUSS einen sog. Ausgangsvermerk bekommen, ansonsten läuft man Gefahr, die Steuer nachzahlen zu müssen.
Die Schweizer sind normalerweise recht schnell, was die ATLAS-Abfertigung angeht. Aber natürlich kann auch da mal was hängenbleiben.
War es ein direkter oder indirekter Export? Gibt es eine Ausfuhrbestätigung des Spediteurs? Damit kann man nach einer gewissen Frist beim Zollamt einen „alternativen Ausgangsvermek“ veranlassen.
Wichtig, bitte nicht das ganze auf sich beruhen lassen, lieber mal Rücksprache mit dem Zollamt nehmen. Ist nicht mehr locker wie früher.
Gruß Dagmar

Sorry, da muss ich passen => wenn der deutsche Zoll nicht beteiligt ist (und das ist in dem Fall ja wohl so), müsste (nach meiner Logik) der Spediteur doch bei der Einfuhr in die Schweiz die „Ausfuhr aus der EU“ bescheinigt bekommen (zumindest wenn er sich um ein solches Dokument bemüht). Die Schweiz kann nichts bescheinigen (außer der Einfuhr, aber die ist zollrechtlich ja kein Ausgangsvermerk) und die Niederlande auch nicht. Bin leicht überfragt …
Gruss aus Köln
Hans

Hallo,

Mit der Schweiz, habe ich keine Erfahrung!
Bitte fragen Sie Ihre zuständige Zollamtstelle.
MfG
Amigoluici

Es handelte sich um einen indirekten Export. Mein Kunde in Deutschland wollte den Transport über das Sammelabschreibungsverfahren in die Schweiz einführen. Leider hat die Spedition mir bestätigt, dass das kein Problem sei, nur dass hinterher die Spedition den Transport dann doch über sich verzollt hat. Eigentlich sollte die Spedition dann doch einen Ausgangsvermerk bekommen haben. Die haben mir aber nur die pdf. des ABD geschickt, nicht den Ausgangsvermerk. Darauf habe ich angerufen und gefragt, ob der Ausgangsvermerk noch nicht vorliege. Die Spedition konnte mit dem Begriff „Ausgangsvermerk“ nichtmal was anfangen. Ich habe der Spedition jetzt per E-Mail geschrieben, dass ich ein vom Zoll abgestempeltes Dokument benötige (für unsere Steuer). Vielleicht findet sich da ja was.

Hallo,

noch ne Idee, ruf doch beim Zollamt, das das ABD ausgestellt hat, an und erkundige Dich, ob es einen Ausgangsvermerk gibt. Wie gesagt, würde Dir auf jeden Fall den Zoll als Ansprechpartner empfehlen, die können sich das Dokument ansehen und Dir am ehesten weiterhelfen. Ich habe auch schon oft festgestellt, daß Speditionen nicht wirklich eine Ahnung von diesen Dingen haben.

Viel Erfolg, und nicht lockerlassen! Geht um Kohle ;o((

Gruß Dagmar

Vielen Dank, werde ich machen.

Gruß,

Nadine

Hallo,
das Ausfuhrverfahren ist innerhalb der europäischen Gemeinschaft gleich, auch wenn in den verschiedenen Ländern andere IT- Systeme verwendet werden. Auch in den Niederlanden wird am zuständigen Binnenzollamt eine Ausfuhranmeldung erstellt. Bei der Ausfuhr am Ausgangszollamt wird dann der Ausfuhrnachweis erstellt, unabhängig vom Land, in welchem die Ausfuhr angemeldet worden ist.
Warum und weshalb in diesem Fall keine Ausgangsbestätigung durch den Spediteur vorgelegt werden kann, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Dazu fehlen mir Details, wie Art der Ware, Warenwert, war die Ware innerhalb der Europäischen Gemeinschaft im freien Verkehr,… Eventuell gibt die Spedition auch den Ausgangsvermerk direkt an den Verkäufer (Sie handeln für Ihren Kunden, auch im Auftrag und Vollmacht?)
LG
Wolfgang

Hi,

in manchen Ländern muss auf der Internetseite abgefragt werden. Der dt. Service gibt es n icht in jedem EU Land. Der Spediteur welcher befördert hat sollte dir als Alternative eine dt. Spediteursbescheinigung senden + ggf. der Kunde Schweiz Kopie Zollbeleg Einfuhr.

Hinweis:

Bitte rede auch mal mit deinem Steuerberater über das Geschäft. Je nach Lieferbedingung und wer den Transport beauftragt un bezahlt besteht die Gefahr dass du in ein Holl. Inlandsgeschäft kommst. Das würde entweder NL MWST als Kosten oder steuerliche Registrierung in NL bedeuten. Empfehle das steuerlich zu prüfen.

Hallo, die gelben Nachweise vom Zoll musst du 10 Jahre aufheben. Bist 10 Jahre haftbar für die Ausfuhr. Wenn Kontrolle vom Zoll kommt und du nicht alles nachweisen kannst, wie Rechnungskopie (muss mit Stempel und deiner Originalunterschrift sein) und AE oder was falsches in Drittland geliefert hast, hast du ein Problem. Lass dir zur Not das Begleitdokument geben mit dem Vermerk vom Spediteur dass nur dieses vorhanden sei. Dieses auch mit Stempel und lesbarer Unterschrift vom Spediteur. Hefte dieses Papier mit der Rechnungskopie zusammen.

Du brauchst eine MRA Nummer die das Transportunternehmen beim Zoll online erhält. Auf dem Formular steht nirmal alles drin

Ich selbst mach das nur via Spediteuer.
Übrigens die Schweiz gehört auch zum Schengen Raum