Hallo sannimausi,
- Aktuelles GJ:
Herstellungsaufwand (Soll) an Kasse (Haben) 100 GE
Fertige Erzeugnisse (Aktivierung in Bilanz im Soll) an Erträge 200 GE
- Darauffolgendes GJ:
Forderungen (Soll) an an Fertige Erzeugnisse (Haben) 200 GE
Bank (Soll) an Forderungen (Haben) 200 GE
Beim aktuellen GJ wird das Jahresergebnis verändert, da hier die Leistungserbringung und die Kostenbuchungen erfolgten. Im darauffolgenden Jahr sind nur die Bestandskonten, nicht die Erfolgskonten angesprochen. Also verändert sich dort das Jahresergebnis nicht.
Sowohl nach dem Handelsgesetzbuch als auch nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) kann die Gewinn- und Verlustrechnung entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.
Beide Verfahren führen zum identischen Ergebnis, da die Erträge und Aufwendungen um den gleichen Betrag differieren. Der Unterschied zwischen den Verfahren liegt ausschließlich in der differenzierten Behandlung der Bestandsveränderungen.
Das Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren ist eine Produktionserfolgsrechnung. Das bedeutet, dass zur Abgrenzung der Erträge und Aufwendungen die produzierten Mengeneinheiten herangezogen werden. Die Erträge und Aufwendungen werden jeweils bezogen auf die in der abgelaufenen Periode produzierten Mengeneinheiten ausgewiesen. Erhöhungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie selbst erstellte Sachanlagen werden als Erträge erfasst. Die zugehörigen Aufwendungen sind ja über die produzierten Mengeneinheiten erfasst. Bestandsminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen.