Extreme bei BT-Wahl

Hallo Freunde,

folgende lediglich nur theoretische Fragen habe ich bzgl. der Bundestagswahl am 22.9.:

1a). Was passiert, wenn alle Wahlberechtigten zu Hause bleiben - also nicht wählen gehen?

Es wird keine Stimme abgegeben. Wahlbeteiligung 0%

1b) Alle wählen (100% Wahlbeteiligung) aber alle Stimmen sind ungültig!

  1. Was passiert, wenn Partei A ( bzw. ihre Kandidaten) alle Wahlkreise (299?) mit der Erststimme gewinnt, aber bei den Zweitstimmen nur 3,5% erreicht?

  2. Was passiert, wenn der (die) Bundeskanzler(innen) Kandidat(in) nicht über die Liste abgesichert wurde und den Wahlkreis verliert?

  3. Was passiert, wenn keine Wahlhelfer zur Verfügung stehen?

  4. Was passiert, wenn eine Flut ein Wahllokal gegen 12 Uhr überflutet? (Stichwort: Donau Überschwemmungen)

  5. Wass passiert, wenn jemand Stimmen kauft (z.B. gegen Bargeld)? Es kommt heraus und die Zeugen bezeugen den Betrug: Was passiert mit dem Betrüger?

Ich weiß, nur Extreme. Aber gibt es Antworten?

Gruß
Hans

Hallo,

folgende lediglich nur theoretische Fragen habe ich bzgl. der
Bundestagswahl am 22.9.:

1a). Was passiert, wenn alle Wahlberechtigten zu Hause bleiben - also nicht wählen gehen?

Dann wird die Wahl wiederholt. Die Frage wäre aber wohl eher die nach der Ursache ;o)

Es wird keine Stimme abgegeben. Wahlbeteiligung 0%

Na eben Wiederholung.

1b) Alle wählen (100% Wahlbeteiligung) aber alle Stimmen sind ungültig!

Wiederholung.

  1. Was passiert, wenn Partei A ( bzw. ihre Kandidaten) alle Wahlkreise (299?) mit der Erststimme gewinnt, aber bei den Zweitstimmen nur 3,5% erreicht?

Dann zieht Partei A erstmal mit 299 Kandidaten ein und es gibt ein Haufen Überhangmandate, sprich der BT wird größer.

  1. Was passiert, wenn der (die) Bundeskanzler(innen)
    Kandidat(in) nicht über die Liste abgesichert wurde und den
    Wahlkreis verliert?

Möglicherweise tritt er/sie dann nicht an oder wird von der Partei/Koalition nicht zur Wahl gestellt. Der/die Bundeskanzler/in muss jedenfalls kein MdB sein, er/sie wird lediglich vom Bundestag gewählt.

  1. Was passiert, wenn keine Wahlhelfer zur Verfügung stehen?

Dann werden welche gezwungen.

  1. Was passiert, wenn eine Flut ein Wahllokal gegen 12 Uhr überflutet? (Stichwort: Donau Überschwemmungen)

Dann findet dort gegenfalls eine Wiederholung statt.

  1. Wass passiert, wenn jemand Stimmen kauft (z.B. gegen Bargeld)? Es kommt heraus und die Zeugen bezeugen den Betrug: Was passiert mit dem Betrüger?

Dann kommt es sicher zu Ermittlungen und einer Gerichtsverhandlung.

Grüße

Hi
Du könntest ebenso fragen:
Was passiert, wenn die Erde in die Sonne stürzt?
Wenn du so extrem unwahrscheinliche Sachen da aufzählst, bringt das de facto nix.
Gruß,
B.

Hallo,

  1. Was passiert, wenn keine Wahlhelfer zur Verfügung stehen?

Dann werden welche gezwungen.

Kurze Ergänzung/Berichtigung (je nachdem, wie man das sehen will):

Finden sich nicht ausreichend Wahlhelfer, so werden Beamte verpflichtet (ich denke nicht, dass dies „Zwang“ ist - jeder Beamte weiß, dass es ihn treffen kann und niemand wird gezwungen Beamter zu werden).

Gruß

Anwar

Hallo,

Kurze Ergänzung/Berichtigung (je nachdem, wie man das sehen will):

Finden sich nicht ausreichend Wahlhelfer, so werden Beamte verpflichtet (ich denke nicht, dass dies „Zwang“ ist - jeder Beamte weiß, dass es ihn treffen kann und niemand wird gezwungen Beamter zu werden).

Gut, man kann wirklich darüber streiten, inwiefern Pflicht und Zwang zusammenhängen. Der Weg dann Behördenmitarbeiter „zu motivieren“ ist dann sicher nur der des geringsten Widerstandes. Diesen fehlt insbesondere die Ausrede der dringenden beruflichen Gründe. Außerdem werden sie auch schon mal mit zwei Tagen Sonderurlaub entschädigt. Sowas kann dem Normalsterblichen natürlich nicht angeboten werden.

Grüße