Extreme Pflasterallergie Kosten und Beschaffung

Hallo,
Nicht als unmittelbar medizinisches Problem gefragt, sondern bezogen auf die „organisatorischen“ Umstände drumherum.

Es geht um eine schwere Pflasterallergie. Beim falschen Pflaster hängt die Haut in Fetzen an der Stelle. Ein Test hat zwar Allergie gegen bestimmte Inhaltsstoffe ausgeapuckt. Allerdings ist das Problem, dass dennoch Pflaster nicht vertragen werden, welche diese Stoffe nicht enthalten. Die Allergologin sagt, dass das an nicht deklarierten Inhaltsstoffen liegt. Bezeichnenderweise müssen Hersteller von Keksen und Fischkonserven diese angeben. Medizinproduktehersteller brauchen das nicht.
Lösung bleibt nur in Pflastertest mit dem konkreten Hersteller. Soviel zum Hintergrund.

Das Problem ist, dass die Patientin regelmäßig Pflaster benötigt. Dies gilt einerseits „privat“, aber auch bei monatliche Infusionen und im Zuge regelmäßiger Infiltration .

Involviert sind regelmäßig ein Krankenhaus und ein Arzt.

Daraus ergeben sich mehrere Probleme. Die im KH und in der Praxis verwendeten „Allergiepflaster“ werden nicht vertragen. Beide lehnen eine Beschaffung ab. Es scheinen organisatorische wie Kostengründe eine Rolle zu spielen.
Abgesehen davon, dass es für die Arzt-Patient-Beziehung wenig zuträglich ist, an der Stelle in eine Diskussion einzuteigen, und daher auch Strategie eine Rolle spielt, wäre die rein rechtliche Situation interessant. Muss der Leistungserbringer aus solche Extraerfordernisse reagieren? Immerhin kann für die regelmäßigen Prozeduren sich darauf eingestellt werden.

Wie sieht das aus mit Kostenübernahme was privaten Gebrauch angeht einschließlich Eindecken mit diversen Größen Sterilpflaster zur Akutversorgun, falls der jeweilige Arzt bzw. KH den Hersteller nicht hat.

Herzlichen Dank für hilfreiche Auskünfte.
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Hallo

steuerlich absetzen kann man medizinische Produkte, wenn sie einem per Rezept verordnet wurden und die Kosten einen gewissen (ziemlich hohen) Betrag überschreiten - wobei Pflaster wohl schon allein aufgrund der sehr geringen Masse eher nicht dazu gehören. Hier ein Berechnung der zumutbaren Belastung https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2021/2675/wie_wird_die_zumutbare_belastung_berechnet

Die Kosten für die Pflaster können evtl. von der Krankenkasse direkt übernommen werden, wenn der Hausarzt oder das KH ein Rezept ausstellt mit Begründung, warum es genau diese Pflaster sein müssen. Das würde ich direkt mit der Kasse abklären.

Gruß h.

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Danke, ich gebe es weiter.
Mit steuerlicher Absetzbarkeit ist hier nicht geholfen, da Grundsicherung.

Vermutlich eine blöde Idee, aber wäre ein Versuch mit „Sprühpflaster“ denkbar( natürlich zuerst vorsichtig an einer unempfindlichen Stelle)? Schon klar, dass es nicht für Dauergebrauch ist, aber vielleicht für eine vorübergehende Abheilung…