Liebe/-r Experte/-in,
mich würde die Grenze interessieren, nach der man zwischen Radikal und Extrmismus unterscheidet, bspw. beim Thema Rechtsextremismus.
bg
E.
Liebe/-r Experte/-in,
mich würde die Grenze interessieren, nach der man zwischen Radikal und Extrmismus unterscheidet, bspw. beim Thema Rechtsextremismus.
bg
E.
Hierzu verweise ich auf Wikipedia:
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In der Bundesrepublik Deutschland wird die Unterscheidung zwischen den Begriffen „radikal“ und „extremistisch“ vor allem durch das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsschutzämter geprägt.[2]
In der jungen Bundesrepublik verwendete der deutsche Verfassungsschutz den Begriff „Radikalismus“ noch im Sinne von „als verfassungsfeindlich angesehene Bestrebungen“. In den 1960er und '70er Jahren wurde diese Bedeutung zunehmend vom Ausdruck „Extremismus“ übernommen. Der neuerliche Bedeutungswandel, in dessen Verlauf die negative Konnotierung des „Radikalismus“ als staatsgefährdende Bestrebung nach und nach überwunden wurde, vollzog sich schrittweise seit den Jahren zwischen 1966 und 1974:[3]
„Bis 1966 bezeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz rechte verfassungswidrige Organisationen als „rechtsradikal“, später galten rechtsextrem und rechtsradikal als synonyme Bezeichnungen. 1974 etablierte sich der Rechtsextremismus als Oberbegriff für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Rechts.“
Heute grenzt das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz Radikalismus und Extremismus explizit voneinander ab:[4]
„Als extremistisch werden die Bestrebungen bezeichnet, die gegen den Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung – gerichtet sind. Über den Begriff des Extremismus besteht oft Unklarheit. Zu Unrecht wird er häufig mit Radikalismus gleichgesetzt. So sind zum Beispiel Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird; jedenfalls nicht, solange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt.“
Der auf den essentiellen Unterschied zwischen den Aufgaben des Verfassungsschutzes und der Sozialwissenschaften hinweisende Vorschlag verschiedener Autoren, „das Attribut extremistisch für die Beobachtungsgegenstände der Verfassungsschutzbehörden zu reservieren und die Bezeichnung Radikalismus für das wesentlich breitere sozialwissenschaftliche Betätigungsfeld zu verwenden,“ konnte sich bislang nicht durchsetzen.[5]
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Quelle:
Radikal kommt von radix, die Wurzel,im Sinne von Ursache, Diagnose, welche - erkenntnisstandgemäß erkannt und argumentativ nicht widerlegbar - zu einer richtigen Schlußfolgerung/Therapie führt.
Alles Juristische ist bereits gesagt.Ich bin in diesem Sinne radikal
denn mir hat die Wirklichkeit das Plaudern verleidet!,-)