Hallöchen,
Bloß blöd, daß das Bundesverfassungsgericht das nicht auch so
gesehen hat und den Einsatz als nicht verfassungsgemäß
untersagt hat! Oder das in Großbritanien, oder in Frankreich,
oder in Italien, oder … oder hab ich da was verpaßt?
Kann es sein, daß Deine Meinung in diesem Fall nicht der
Realität entspricht?
Meinungen entsprechen nie der Realität, sonst wären sie Tatsachen und keine Meinungen. Meines Wissens, und da mag ich mich irren, hat das BVG nie ein Urteil zum Kosovo-Krieg gesprochen.
Vielmehr gab es Anfang der 90er eine Entscheidung, die sich mit Auslandseinsätzen im Rahmen von UNO-Missionen befaßte. Damals, und auch da mag ich mich irren, ging es um den Einsatz in Kambodscha oder Somalia, und es wurde entschieden, daß Auslandseinsätze zur Friedenserhaltung und humanitäre Auslandseinsätze der Bundeswehr dann nicht gegen die Verfassung verstoßen, wenn sie durch einen Parlamentsbeschluß (was für eine Mehrheit diesen Beschluß herbeiführen muß, weiß ich nicht mehr) abgesegnet wurden. Da stand m.W. nichts davon, daß die Bundeswehr sich an einem Angriffskrieg im Rahmen eines NATO-Einsatzes beteiligen darf.
Aber vielleicht hast Du ja ein entsprechendes Urteil parat. Ich schrieb ja schon, daß ich mir da nicht sicher bin.
Im übrigen kann sich auch das BVG nicht gegen die normative Kraft des Faktischen stellen, wie man auch schon eindrucksvoll beim EURO-Prozeß von Bangemann & Co. gesehen hat.
Gruß
Christian