Extremist kaplan soll abgeschoben werden

Hallöchen,

Bloß blöd, daß das Bundesverfassungsgericht das nicht auch so
gesehen hat und den Einsatz als nicht verfassungsgemäß
untersagt hat! Oder das in Großbritanien, oder in Frankreich,
oder in Italien, oder … oder hab ich da was verpaßt?
Kann es sein, daß Deine Meinung in diesem Fall nicht der
Realität entspricht?

Meinungen entsprechen nie der Realität, sonst wären sie Tatsachen und keine Meinungen. Meines Wissens, und da mag ich mich irren, hat das BVG nie ein Urteil zum Kosovo-Krieg gesprochen.

Vielmehr gab es Anfang der 90er eine Entscheidung, die sich mit Auslandseinsätzen im Rahmen von UNO-Missionen befaßte. Damals, und auch da mag ich mich irren, ging es um den Einsatz in Kambodscha oder Somalia, und es wurde entschieden, daß Auslandseinsätze zur Friedenserhaltung und humanitäre Auslandseinsätze der Bundeswehr dann nicht gegen die Verfassung verstoßen, wenn sie durch einen Parlamentsbeschluß (was für eine Mehrheit diesen Beschluß herbeiführen muß, weiß ich nicht mehr) abgesegnet wurden. Da stand m.W. nichts davon, daß die Bundeswehr sich an einem Angriffskrieg im Rahmen eines NATO-Einsatzes beteiligen darf.

Aber vielleicht hast Du ja ein entsprechendes Urteil parat. Ich schrieb ja schon, daß ich mir da nicht sicher bin.

Im übrigen kann sich auch das BVG nicht gegen die normative Kraft des Faktischen stellen, wie man auch schon eindrucksvoll beim EURO-Prozeß von Bangemann & Co. gesehen hat.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Im übrigen kann sich auch das BVG nicht gegen die normative
Kraft des Faktischen stellen, wie man auch schon eindrucksvoll
beim EURO-Prozeß von Bangemann & Co. gesehen hat.

heißt das Du sprichst dem BVG die Unvoreingenommenheit ab, oder wie soll ich das verstehen?

Und außerdem: welchen Prozeß meinst Du mit Euro, Bangemann & Co?

Gruß Klaus

Hallo Klaus,

ich entnehme Deiner Antwort, daß Du auch kein Urteil des BVG bzgl. des Kosovo-Einsatzes gefunden hast. Um das mal klarzustellen.

heißt das Du sprichst dem BVG die Unvoreingenommenheit ab,
oder wie soll ich das verstehen?

Ja, so in etwa kann man meine Äußerung deuten. Gilt vor allem in Bezug auf das Nachstehende.

Und außerdem: welchen Prozeß meinst Du mit Euro, Bangemann &
Co?

Ich meine den Prozeß, den Bangemann und einige Verfassungs- und Staatsrechtler 1997 oder 1998 anstrengten. Es ging dabei darum, warum einigen Staaten der EWU beitreten konnten, obwohl sie die Konvergenzkriterien nicht erfüllten.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich entnehme Deiner Antwort, daß Du auch kein Urteil des BVG
bzgl. des Kosovo-Einsatzes gefunden hast. Um das mal
klarzustellen.

Klar, hat auch keiner das BVG in dieser Angelegenheit angerufen. Wo kein Verfahren, da auch kein Urteil! Kommt vielleicht daher, daß sich alle unsere politischen Parteien darüber klar waren, daß es um den Schutz der Menschen „da unten“ ging und nicht wie Du es dargestellt hast um einen „Angriffskrieg“.

heißt das Du sprichst dem BVG die Unvoreingenommenheit ab,
oder wie soll ich das verstehen?

Ja, so in etwa kann man meine Äußerung deuten.

Was heißt jetzt wieder „so in etwa“. Ist es nun Deine Meinung, daß das BVG voreingenommen ist oder nicht? Ich bitte dich um ein Ja (ist voreingenommen) oder ein Nein (ist nicht voreingenommen).

Gruß Klaus

Hallo Klaus,

Klar, hat auch keiner das BVG in dieser Angelegenheit
angerufen. Wo kein Verfahren, da auch kein Urteil! Kommt
vielleicht daher, daß sich alle unsere politischen Parteien
darüber klar waren, daß es um den Schutz der Menschen „da
unten“ ging und nicht wie Du es dargestellt hast um einen
„Angriffskrieg“.

und? Soll das jetzt heißen, daß die politischen Parteien Deutschlands in moralischer und rechtlicher Hinsicht der stete Quell der ultimativen und unanfechtbaren Weisheit sind?

Was heißt jetzt wieder „so in etwa“. Ist es nun Deine Meinung,
daß das BVG voreingenommen ist oder nicht? Ich bitte dich um
ein Ja (ist voreingenommen) oder ein Nein (ist nicht
voreingenommen).

Da kann ich nur folgendes wiederholen: „Auch das BVG kann sich nicht gegen die normative Kraft des Faktischen stellen.“ Und das Wort „voreingenommen“ hast Du aufgebracht. Es ist nicht mein Wort bzw. ich würde es im Zusammenhang so nicht verwenden, daher kann und werde ich Deine Frage nicht beantworten. Aber ich liefere Dir ja als Ersatz obenstehende Formulierung. Was die bedeutet bzw. was ich damit sagen will, kann ich Dir bei Bedarf gerne erläutern.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

heißt das Du sprichst dem BVG die Unvoreingenommenheit ab,
oder wie soll ich das verstehen?

Ja, so in etwa kann man meine Äußerung deuten.

Also was ist nun. Bis Du nun zu einer Stellungnahme bereit oder höre ich von Dir wieder nur ein typisches "ja/nein, aber… "?

Gruß Klaus

Hallo Klaus,

was ist los mit Dir? Bis Du in einer Feed-Back-Schleife gefangen? Ich hab Dir meine Antwort gegeben. „Voreingenommen“ hast Du eingeführt. Wenn Du meine Antwort darauf nicht verstanden hast, sag es, dann erkläre ich es Dir.

Gruß
Christian

Hallo Chris,
dazu…

Da kann ich nur folgendes wiederholen: „Auch das BVG kann sich
nicht gegen die normative Kraft des Faktischen stellen.“

Kann es doch, bringt nur nichts:

Beispiel: Nach der „Wende“ zu Kohl hat die CDU/CSU/FDP Koaltion ein Mißtrauensvotum gestelt und sich selbst enthalten, mit dem Ziel Neuwahlen durchführen zu lassen. Das wurde dann auch so gemacht, dieser „Trick“ später aber vom Verfassungsgericht auf Anruf der SPD gerügt.

Andreas

Berufsrisiko würde ich sagen.
Schließlich hat sich Kaplan seinerseits auch nicht um unsere Gesetze geschert.

Grüße,

Mathias